Hört sich nach Demo an, oder so...oder Hooliganerism.
Bei sowas sind schon mal ein paar kurzfristige Verhaftungen vorgekommen. Wie da allerdings die Rechtslage is, hab ich keine Ahnung. Mal Perser fragen
Die Ordnungswidrigkeit besteht im nicht-auflösen einer Versammlung nach dreimaliger Aufforderung. Diese Versammlung ist entstanden, nachdem Polizisten die - ja genau - Demonstranten aus verschiedenen Straßen in einen Park gedrängt haben.
Gewahrsamnamen kann man wohl auch ohne konkreten Verdacht gegen die einzelne Person verhängen. Das haben ca. 100 Werder Fans neulich in Hamburg auch festgestellt, als sie alle während des Bundesligaspiels in gewahrsam verteilt auf vielen Wachen der Stadt saßen, weil eine Handvoll am Bahnhof im Polizeikessel gepöbelt haben. Also erlaubt schon leider. Schily und WM2006 machen's möglich.
Besonders auf Demos ist so einiges möglich... auch wenn es nicht 100% rechtlich OK ist. Machen kann man dagegen meistens nichts.
Ingewahrsamnahmen passieren meistens dann, wenn eine Versammlung aufgelöst wird. Dazu muss die Polizei 3mal zur Räumung aufrufen und kann dann räumen. Jeder, der sich dann der Räumung widersetzt (indem er einfach da bleibt) kann problemlos in Gewahrsam genommen werden.
Das ist keine Festnahme und wird juristisch auch nicht als solche gehandhabt, sondern nur eine "kurzfristige Maßnahme zur Durchsetzung öffentlicher Sicherheit" hat ein Bu... äh... Polizist mir mal erklärt...
was stecktn da bitte für ne begründung dahinter? mal angenommen ich hab nen schlechten tag und bin von jedem angepisst, auch von nem polizisten, der ja unbedingt meinen weg streifen muss. was fürn grund liegt da EXPLIZIT vor, mich in gewahrsam nehmen zu müssen?
mal ehrlich, perser... so wie du das ständig beschreibst werden wir hier von ner horde vollidioten "beschützt".
Na das war jetzt nur ne extreme Ausführung um zu verdeutlichen was denn alles möglich ist. War nun kein Beispiel das aus der realität gegriffen war.
Aber es ist schon in Ordnung das Personen, die einen Platzverweis nicht befolgen, für einen Tag in den Knast kommen.
Die Polizisten müssen sich ja irgendwie durchsetzen und wenn die dich z.B. nicht einsperren dürften dann wäre der Platzverweis ja total sinnlos, weil niemand drauf hören würde.
Aber die Leute werden ganz schnell freundlich, wenn sie erfahren das sie für jede Kleinigkeit mal in den Bau könnten.
Man kann eigentlich ganz konkret sagen:
Wenn auf Anweisungen des Beamten nicht gehört wird bzw. der Beamte die begründete Vermutung hat das eine Person eine Gefährdung für die Öffentlichkeit bzw. für andere Personen und Sachgegenstände darstellt, darf der Beamte die Person in Gewahrsam nehmen.
Jedoch nur 24 Stunden, innerhalb dieser 24 Stunden muss ein Beamter weitere Beweise vorlegen, damit der Staatsanwalt dann die Verlegung in die U-Haft anordnet.
aber bei Demos geht es meistens darum die Menschen aus dem Weg zu räumen und somit schonmal das Problem aufzulösen.
Wenn bei einer Demo nach Aufforderung der Beamte keine Auflösung der Menschenmenge stattfindet, dann sind die Beamten befugt sämtliche Personen die irgendeine Zugehörigkeit zu der Gruppe signalisieren, in Gewahrsam zu nehmen.
Die Antwort auf die Frage findet Ihr im jeweiligen Polizeigesetz (PolG) oder SOG (Sicherheits- und Ordnungsgesetz) Eures Bundeslandes. Für Niedersachsen z.B. wäre es das Nds.SOG
gelten diese verordnungen (24 stunden in gewahrsam nehmen) eigentlich auch für minderjährige? Ich wurde vor n paar wochen mal auf ner anti-castor demo so von 3-halb 6 in nem kessel festgesetzt, war an sich wohl lustig, in der schule war ich dann aber ziemlich fertig.