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Getrennt und nun Kredit?Wer bürgt?

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susan38
Alt 23.08.2006, 08:21   #1
Standard Getrennt und nun Kredit?Wer bürgt?

Hi,

kennt sich jemand mit Krediten aus?

Ich bin seit 4 Jahren mit einem noch immer verheirateten Mann zusammen. Die Scheidung wurde nicht eingereicht und es ist Grundbesitz vorhanden.

Seine Nochfrau verdient relativ wenig. Er wohnt im gemeinsamen Haus und tilgt auch die Schulden alleine. Im Falle einer Scheidung müsste er sie auszahlen.

Nun hat die Frau beschlossen, einen sehr hohen Kredit über die Bank aufzunehmen, um nen Getränkemarkt zu eröffnen.

Sie kann bei ihrem Einkommen aber ohne Sicherheiten keinen Kredit aufnehmen. Kann sie einfach das Haus angeben bei der Bank?? Könnte sie das?? Ich meine, noch steht sie ja mit im Grundbuch. Muss mein Freund für sie bürgen??

Viele Grüße
S.
 
 
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Jaina
Alt 23.08.2006, 09:50   #2
Standard

Müssen muss er ganz sicher nicht. Niemand kann gezwungen werde Bürge zu werden. Aber mal nebenbei, sie weiss schon das ihr mann mit dir zusammen ist, ja?
Find ich ja sehr merkwürdig, das sie mit ihrem geringen Gehalt auf die idee kommt einen Getränkemarkt zu eröffnen.
 
 
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Ceridwen
Alt 23.08.2006, 10:43   #3
Standard

Soweit ich weiß, müssen beide zustimmen, wenn sie das Haus beleihen wollen, da ja beide im GB stehen. Wenn er nicht will, wirds nix mit dem Kredit.
 
 
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Felicitas
Alt 23.08.2006, 23:35   #4
Standard

Zitat von Jaina
Müssen muss er ganz sicher nicht. Niemand kann gezwungen werde Bürge zu werden. Aber mal nebenbei, sie weiss schon das ihr mann mit dir zusammen ist, ja?
Find ich ja sehr merkwürdig, das sie mit ihrem geringen Gehalt auf die idee kommt einen Getränkemarkt zu eröffnen.
unsinn. der staat sagt mir das ich zB fuer meine eltern buerge. egal ob ich will oder nicht. so aehnlich wirds mit ehemaennern sein.
 
 
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Saman
Alt 23.08.2006, 23:47   #5
Standard

Hallo,
es ist sehr simpel und einfach:

Stehen beide im Grundbuch eingetragen dann müssen auch beide zustimmen, damit die Immobilie als Kreditsicherheit genutzt werden kann.

Steht sie alleine im Grundbuch und besitzt somit die juristische Herrschaft über Grund und Boden, so darf sie die Immobilie auch alleine als Kreditsicherheit anbieten.

Dein Freund muss für niemanden Bürgen, solange er nicht freiwillig ein Bürge aufgenommen hat.
 
 
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