
16.12.2006, 14:55
# 4 wie hammer unslieb irgendwie sagte
der händler hat das recht 2 mal nachzubessern/reparieren. danach hat er immer noch das recht das selbe produkt zu besorgen und die kette damit zu ersetzen und erst dann hat der käufer das recht, vom kaufvertrag zurückzutreten, das geld zurück zu fordern und ggf. schadensersatz zu verlangen. gibt da einige ausnahmen, aber die werden hier wohl so oder so nicht gelten.
also, gegen das nicht gefallen, kann dein kumpel wohl nix machen, worauf sich der verkäufer wohl einlassen wird ist eine art gutschein, und die freundin deines freundes kann sich dann in seinem laden ein anderes produkt aussuchen.
ist doch auch ok. |