Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Gesetzliches Rückgaberecht

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
Webstar
Alt 16.12.2006, 13:51   #1
Standard Gesetzliches Rückgaberecht

Hallo,

ein Bekannter hat vor kurzem eine Kette in einem Schmuckladen gekauft. Da die Kette nicht gefällt und teilweise auch erhebliche Mängel aufweist (abgenutzter Verschluss etc.) will er die Kette zurückgeben. Der Händler weigert sich aber und verweist auf ein Schild an der Kasse "Keine Barauszahlung bei Umtausch".

Weiß jemand wie hier die rechtliche Lage aussieht? Muss der Händler die Kette zurücknehmen?

Gruß
Webstar
 
 
Nach oben
Roter_Drache
Alt 16.12.2006, 14:14   #2
Standard

gibt hier so einige threads über rückgabe recht prüf da mal nach..

ansonsten gilt bgb §433 ff in Verbindung mit §305ff. (AGB)
 
 
Nach oben
Hammer Unslieb
Alt 16.12.2006, 14:18   #3
Standard

Kurz mal zusammengefasst: Freiweillig zurücknehmen muss er garnichts (das Rückgaberecht gilt nur beim Fernabsatz). Tut er es doch, dann kann er auch die Bedingungen diktieren - also zum Beispiel nur gegen einen Gutschein tauschen. Hat das Produkt einen Mangel, muss er zweimal Gelegenheit bekommen, den Mangel zu beseitigen - erst danach kann der Kunde darauf bestehen, den Kauf rückgängig zu machen.
 
 
Nach oben
Felicitas
Alt 16.12.2006, 14:55   #4
Standard

wie hammer unslieb irgendwie sagte

der händler hat das recht 2 mal nachzubessern/reparieren. danach hat er immer noch das recht das selbe produkt zu besorgen und die kette damit zu ersetzen und erst dann hat der käufer das recht, vom kaufvertrag zurückzutreten, das geld zurück zu fordern und ggf. schadensersatz zu verlangen. gibt da einige ausnahmen, aber die werden hier wohl so oder so nicht gelten.

also, gegen das nicht gefallen, kann dein kumpel wohl nix machen, worauf sich der verkäufer wohl einlassen wird ist eine art gutschein, und die freundin deines freundes kann sich dann in seinem laden ein anderes produkt aussuchen.

ist doch auch ok.
 
 
Nach oben
Cassandra
Alt 18.12.2006, 16:50   #5
Standard

Wenn da ein Schild war, dann kann dein Kumpel nix machen. Ich hatte mal genau das gleiche Problem. Gekauft und nicht gemerkt das da Mängel waren. Das einzige was mir das Geschäft anbieten konnte war ein Gutschein.

Mal kurz am Thema etwas vorbei: Diese Schilder werden in manchen Läden wie ich finde viel zu sehr versteckt. Sie werden meiner meinung nach extra da ausgehängt wo man sie nur schwer sehen kann. Eigentlich hat so ein Teil hinter der Kasse zu kleben und nicht, wie im meinem Fall, unten am Kassentisch wo man das nur schwer bemerken kann. Vorallem wenn der Laden überfüllt ist. Aber dagegen kann man auch schwer dann was machen. Der Verkäufer wird nur mit den Schultern zucken und meinen das es da doch steht.....
 
 
Nach oben
Hammer Unslieb
Alt 18.12.2006, 19:32   #6
Standard

@Cassandra: Wenn Mängel vorhanden sind, dann MUSS der Händlicher den Mangel beseitigen. Das kann er nicht einfach ablehnen! Und alles andere, also einfache Rückgabe oder Umtausch und so ist völlig freiwillig - ganz egal ob "Schild" oder nicht Schild.
 
 
Nach oben
Felicitas
Alt 18.12.2006, 20:33   #7
Standard

das schild hat mal gar keine rechtsgültigkeit.

wie gesagt, es gibt ein paar stufen, die oben schon beschrieben sind, und wenn man denn nun in die situation kommt, in der man vom kaufvertrag zurücktreten kann, dann kann man selbstverständlich das geld zurückbekommen.

das schild nutzt einfach nur die ahnungslosigkeit der kunden aus und ich unterstelle einer mehrzahl von händlern, das sie auch bloß keine ahnunge haben.
 
 
Nach oben
Cassandra
Alt 18.12.2006, 20:34   #8
Standard

@Hammer Unslieb: Klar muss er bei Mängel annehmen. Ich meinte das er keine Chance hat einfach nur das Geld wieder zu bekommen.
 
 
Nach oben
Felicitas
Alt 18.12.2006, 22:22   #9
Standard

naja, irgendwie muss ja auch der händler geschützt werden. und wie gesagt, ausgeschlossen ist die geldrückgabe nicht, schild hin oder her. aber damit der händler nicht zum spielball von "launischen" kunden wird, gibts eben gesetze.
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Rückgaberecht bei Individuellem... MrFantastic Im Namen des Gesetzes 9 10.12.2004 14:22
rückgaberecht - Astra - Im Namen des Gesetzes 16 23.11.2004 15:25
Rückgaberecht Hanfman Im Namen des Gesetzes 7 06.02.2004 15:49
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:50 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.