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Gerichtsvollzieher

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ANSI Lady
Alt 17.02.2003, 16:39   #1
Standard

Also gut ihr hübschen

Nein , hier setzt mich keinesfalls irgendwer unter Druck ...
Ich hab auch keine schlechten Erfahrungen gemacht...

Original geschrieben von SUGAR
Es geht ja gar nicht darum, das du jetzt hier all deine Probleme offen darlegst, sondern das du dich wohl fühlst und frei schreiben kannst, ohne dabei zu denken "Was die anderen jetzt wohl davon halten?"
Genau diese Situation habe ich eigentlich angestrebt. Ich kam zur Klagemauer, begriff den Sinn und beklagte mich GEGENÜBER DER KLAGEMAUER über Ihre Hilflosigkeit. Probleme habe ich (wer hätte es Gedacht) wirklich genug. Aber wenn ich nun schreibe das ich Angst vor einem Krieg habe, das ich mein Leben Scheiße finde .... werden sich dutzende Leute melden und dieses Thema sehr sehr breit treten, ohne auch nur Ansatzweise auf eine Lösung zu kommen. Außer den Individuellen Ansichten jedes einzelnen der auf REPLY gedrückt hat wird hier nicht viel mehr stehen nehme ich an. Die kleinen Probleme die JEDER hat, manch einer nicht überschauen kann und daher hier seine Unmut postet... mit genau diesen Probs komme ich (meiner Ansicht nach) auch gut alleine zurecht, ohne wissen zu wollen was die anderen davon halten.

Anonym möchte ich hier auch nicht bleiben, nein... Aber nun kenne ich EUCH ein bisschen ... und ich muss feststellen, irgentwie hab ich euch lieb gewonnen von daher sage ich nun (endlich?) :

Okay okay Ich möchte euch eueren Wunsch erfüllen und eines meiner Probleme zum besten geben. Daher wende ich mich ab von der Klagemauer und wende mich direkt an euch (die ihr hier neugierig neben der Klagemauer steht). Ich bitte nun aber auch um reichlich Feedback .... wenns keinen stört

Anfang Oktober lief mein Arbeitslosengeld aus. Daher habe ich einen Antrag auf Arbeitslosenhilfe gestellt. Nicht viel später wurde eine Pfändung gegen mich eingeleitet, d.h. der Gläubiger hat das Arbeitsamt angeschrieben um zu erfahren wieviel Arbeitslosengeld das ich bekomme.
Kurz davor habe ich die Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Das Arbeitsamt hat mir aber nun ewig lang den Antrag auf Arbeitslosenhilfe nicht bewilligt. Dazu kam es erst im JANUAR. Da bekam ich dann auch die Rückzahlung der letzten 4 Monate.
Das A-Amt schrieb nun im November den Gläubiger mit der Nachricht an, das ich gar keine 'Stütze' bekomme. (Stimmt ja auch, die bekam ich erst rückwirkend im JANUAR).
Gerade heute war nun ein Gerichtsvollzieher da. Er hat mir einen Schrieb in die Hand gedrückt in dem mir der Gläubiger mitteilt einen Haftbefehl gegen mich zu erlassen, da ich wohl des Eides statt falsche Angaben gemacht habe.

Im Vermögensverzeichnis vom 23.11.2002 gab der Schuldner an Arbeitslosengeld zu beziehen. Laut ebenfalls beigefügtem Schreiben des Arbeitsamtes vom 21.11.2002 trifft das aber nicht zu.
(Man achte auf die Datumsangaben)

Ich habe nämlich angegeben das ich Arbeitslos bin (Im November). Der Gerichtsvollzieher steht nun da und will einen Arbeitgeber aus mir rauspressen, weil das Arbeitsamt ja sagte, das ich kein ALG bekomme und ich somit (Für den Gläubiger) scheinbar gar nicht Arbeitslos gemeldet bin. Ich habe aber z.Z. keinen Arbeitgeber, somit ist der Wunsch des Gläubigers nicht erfüllt und der Typ (GV) ging wieder von dannen.
Nun warte ich auf eine Reaktion in den nächsten Tagen.

Wolltet ihr nun sowas von mir hören ? (Sorry)
 
 
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asdf
Alt 17.02.2003, 17:01   #2
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Original geschrieben von DieSuperschicke
Wolltet ihr nun sowas von mir hören ? (Sorry)
wesentlich lieber als irgendwelche kiddies die rumheulen weil sie sich nich aufraffen können für ne arbeit zu lernen.

aber mit großartig ratschläge erteilen is ja wohl nix :/

abwarten und wodka trinken
 
 
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ANSI Lady
Alt 17.02.2003, 17:13   #3
Standard

Das ging ja schnell

Jetzt möchte ich mich nochmal kurz selbst zitieren...

.... werden sich dutzende Leute melden und dieses Thema sehr sehr breit treten, ohne auch nur Ansatzweise auf eine Lösung zu kommen. Außer den Individuellen Ansichten jedes einzelnen der auf REPLY gedrückt hat wird hier nicht viel mehr stehen nehme ich an.
Damit ist der Sinn meines Einstiegsthreats (und deren Rechfertigungen meinerseits) nun hoffentlich anschaulich verstanden worden

PS:
Ich will keinesfalls den Eindruck erwecken euch vorführen zu wollen oder gar verarsche zu betreiben... Ich möchte mit meinem vorhergehenden Threat ab nun gerne eure ernstgemeinten Meinungen erfahren (das ist wohl auch der Sinn eines Forum´s) und bin gespannt eine nette Konversation eurerseits
 
 
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Sugar
Alt 17.02.2003, 19:46   #4
Standard

Tja, blöde Situation

Das einzige was ich Dir raten kann ist, Dir vom Arbeitsamt schriftlich geben zu lassen, das sie Deinen Antrag in der Zeit bearbeitet haben und ihn dann gleich zum Gericht bringen.Du musst doch auch von denen einen Bescheid haben, das Dein Antrag bearbeitet wird, oder?Aufjedenfall sollte drin stehen wann Du den Antrag eingereicht hast, denn das ist ja das Auschlaggebende.
Und hast Du denn in der Zeit keinen Unterhalt vom Sozialamt bekommen?Das ist ja eigentlich normal so und die würden sich dann das Geld vom Arschamt wieder holen, so kenne ich das.
Wenn Du kein Geld vom Sozi bekommen hast, bzw. von öffentlichen Einrichtungen sieht es ganz schön schlecht aus, würde ich sagen.
Aber das deswegen gleich ein Haftbefehl erlassen wurde ,das ist heftig!

Ich drück Dir die Daumen das es so klappt und die den Haftbefehl zurück ziehen

 
 
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ANSI Lady
Alt 26.02.2003, 15:46   #5
Standard

Hm, bis heute is noch nix... Warscheinlich wartet mein Pech bis ich mich in Sicherheit wiege um dann umso schlimmer zuzuschlagen...
I´m still waiting...
 
 
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Felicitas
Alt 26.02.2003, 18:12   #6
Standard

[ot]so, ich denke mal wir haben hier einige helle köpfe was das recht und unrecht im allg angeht, sofern man ins richtige forum postet. ich denk nämlich das einige die klagemauer gar nicht lesen, die dir aber sehr gut helfen könnten. also abgesehen vom letzten beitrag( der wohl doch noch das andre thema betrifft) hab ich dein prob mal in "im namen des gesetzes" verschoben. nicht bös sein, aber ich denk hier kriegst du evt ratschläge die dich weiterbringen könnten.[/ot]
 
 
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semmela
Alt 26.02.2003, 18:18   #7
Standard

man feli jetzt wollt ich grad fragen warum hier in dem forum von irgendwelchen klagemauer probs gesprochen wird *g*

so also wenn du schon e.v. abgeben musstest isses schon weit ums mal hart zu sagen. geh zum arbeitsamt lass dir bestätigen ab wann du arbeitslosengeld bekommen hast, wieviel das war wie lange, ab wann arbeitslosenhilfe. jetzt glaub aber nich, das du aus dem schneider bist, wenn die wissen das du arbeitslosenhilfe bekommst. auch diese kann gepfändet werden. zumindest ein teil davon. dann wird auch kein gvz mehr zu dir kommen, denn das geht ja dann übers arbeitsamt das dabei die rolle des drittschuldners spielt von dem das geld kommt. du wirst dich halt n bisschen einschränken müssen um deine schulden zu bezahlen. verjähren tut das nämlich nich so schnell (30 jahre gilt so ein titel). und alle drei jahre kann man von dir verlangen die e.v. nochmal abzugeben.

was mir pers. noch peinlicher wäre: du bekommst eine neue arbeit und der gläubiger lässt dort gleich lohn pfänden. macht halt nich so guten eindruck wenn da gleich ein brief kommen von kanzlei oder gvz in der steht das die sagen sollen was du verdienst usw. ich würds versuchen so schnell wie möglich aus der welt zu schaffen
 
 
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Sugar
Alt 26.02.2003, 19:04   #8
Standard

Warst Du denn beim Arbeitsamt und beim Gericht, so wie ich es Dir geraten habe?
 
 
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bball
Alt 26.02.2003, 19:32   #9
Standard

@Semmela:
Ich befürchte, dass Du trotz Deiner Lehre beim Anwalt (stimmt doch, oder?) nicht wirklich richtig liegst. Arbeitslosengeld oder auch -hilfe sind kein Arbeitseinkommen, sondern Sozialleistungen. Und damit, zumindest für die Dauer von 7 Tagen, UNPFÄNDBAR (vergl. § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB I). D.h., wenn ein Pfändungsbeschluß für Dein Konto besteht, gehst Du mit der Bescheinigung über den Bezug der Arbeitslosenhilfe zur Bank, legst die da vor und kannst dann innerhalb von 7 Tagen den gesamten Betrag abheben. Ohne vorherige Pfändung. Alles, was nach Ablauf dieser Zeit auf dem Konto liegt, ist pfändbar.
Dass das Arbeitsamt als Drittschuldner auftritt, stimmt so auch nicht. Dies trifft nur dann zu, wenn Geldleistungs- oder Erstattungsansprüche gepfändet werden sollen. Und das geht, da diese keine SOZIALLEISTUNGEN sind. Die Arbeitslosenhilfe wird natürlich nicht gekürzt, weil Du irgendwo bei einem "normalen" Gläubiger Schulden hast.
Und peinlich muss sowas sicher nicht sein, denn ich vermute mal, dass Du, wie ein Großteil der hoch verschuldeten Bevölkerung, zumindest zum Teil schludlos in die ganze Sache hineingerasselt bist.
 
 
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sandman
Alt 26.02.2003, 20:07   #10
Standard

Auch Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe sind bis zur gesetzlichen Pfändungsgrenze pfändbar. Eine aktualisierte Tabelle findet sich hier . Einen recht ausführlichen Text zur Schuldenproblematik habe ich hier gefunden.

Das derzeitige Hauptproblem liegt meiner Ansicht in der Androhung der erwirkung eines Haftbefehls. Hier befinden wir uns im Strafrecht, mit dem echt nicht zu spassen ist.

Ich würde denken, du schließt Dich noch mal mit dem Arbeitsamt kurz und lässt die Beantragung der Arbeitslosenhilfe - wie es schon bereits geschrieben wurde - bestätigen. An sich kann ich so in der Schilderung keine vorsätzlich Falschangabe bei Abgabe des EV erkennen, da Du ja mit Beantragung der Arbeitslosenhilfe auch als arbeitslos geführt sein dürftest. Oder hast Du bei "derzeitiges Einkommen": Arbeitslosenhilfe angegeben?

Das wäre dann schon eine Divergenz zwischen der Angabe und dem wie es tatsächlich war. Allerdings bezweifle ich ernsthaft, das der Gläubiger daraufhin einen Haftbefehl erwirken kann.

Solltest Du dennoch irgendwo arbeiten gehen, sei vorsichtig. Wer so vorgeht (Gläubiger) schreckt auch nicht unbedingt davor zurück, Dich durch ne Dedektei für ein paar Tage überwachen zu lassen..

Peinlich sollte das Ganze Dir nun wirklich nicht sein - Du bist nicht allein.
 
 
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bball
Alt 26.02.2003, 22:21   #11
Standard

Aber was sagt dann bitte § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB I ??? Ich glaubs Dir ja schon, Du bist vom Fach, aber dann erklär mir das bitte mal.
Arbeitslosenhilfe ist eine SOZIALLEISTUNG. Arbeitslosengeld NICHT (und da lag ich falsch).
Ich zitiere hier mal aus einer Schuldnerberatung:
---
Rechtslage bei Eingang von Sozialleistungen:
Kontopfändungsschutz gem. § 55 Sozialgesetzbuch I (SBG I)

Sozialleistungen wie z.B. Sozial- u. Arbeitslosenhilfe oder Kinder- u. Erziehungsgeld sind innerhalb der ersten 7-Tage nach Eingang auf Ihrem Girokonto vor jeder Pfändungsmaßnahme durch ihre Gläubiger geschützt.
Innerhalb dieser Frist können Sie die Sozialleistungen in voller Höhe entsprechend § 55 I SGB I abheben.
Sie müssen gegenüber dem Kreditinstitut allerdings nachweisen, daß es sich bei den eingehenden Zahlungen um Sozialleistungen handelt. Daher ist es ratsam, die Behörde, von der Sie die Sozialleistungen erhalten (z.B. Arbeitsamt) zu bitten, auf der Überweisung deutlich zu machen, daß es sich um eine Sozialleistung (z.B. Arbeitslosenhilfe) handelt oder den entsprechenden Bewilligungsbescheid beim Kreditinstitut vorzulegen.
Weiteres Handeln Ihrerseits ist in diesem Fall nicht erforderlich, insbesondere müssen Sie in diesem Fall grundsätzlich keinen Antrag bei Gericht stellen.

----

Außerdem:
-----
Unpfändbare, bedingt pfändbare und relativ pfändbare Bezüge sind:

Abfindungen:
Abfindungen (§ 9, 10 KSchG, 112, 113 BetrVG) zählt zum Arbeitseinkommen und ist pfändbar (§ 850 Abs. 1 ZPO; vgl. auch BAG, in: AP Nr. 1, 10 zu § 850 ZPO).Pfändungsschutz auf Antrag gem. § 850 i ZPO.
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld:
Diese sind beschränkt pfändbar (§ 54 SGB I), was bedeutet, daß bei Überweisung auf Konto diese Gelder für die Dauer von sieben Kalendertagen seit Gutschrift unpfändbar sind (§ 55 SGB).
Aufwendungsersatz:
Ist unpfändbar, wenn dieser den Rahmen des Üblichen nicht überschreitet (§ 850 a Nr. 3 ZPO). Hierzu gehören:
--------


BESCHRÄNKT pfänbar, also nach 7 Tagen. Oder was sehe ich da jetzt falsch?
Bitte um Aufklärung!
 
 
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sandman
Alt 26.02.2003, 22:59   #12
Standard

Nein, da siehst Du nichts falsch. Die sieben Tage Regelung, so wie Du es beschrieben hast ist völlig zutreffend. Ein Pfändung im übrigen kommt erst ab einem Netto! Lohn von 940 EUR in betracht. In diesem Bereich werden wir uns wahrscheinlich eh nicht bewegen. Also: sofern mehr als 940EUR Einkommen und länger als sieben Tage auf dem Konto bei Sozialleisungen kann gepfändet werden ( 7,xxEur etwa). Sonst nicht.

Also: hast alles richtig erklärt, thx dafür + sorry, war etwas ungenau von meiner Seite..
 
 
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ANSI Lady
Alt 04.03.2003, 11:48   #13
Standard

Na Hoppla

Danke für die Tiefgründigen Informationen, aber soweit war bei mir schon (fast) alles klar...
Bisher hat sich da noch gar nichts getan, bis auf die Tatsache das mich nun die Sparkasse unrechtmäßig nervt... Die drohen mir doch wirklich an mein Konto zu kündigen (Dürfen Sie aber nicht), weil ich nun meine 'Stütze' per Scheck bekomme und daher keine Regelmäßigen Transaktionen (vor allem Gutschriften) auf meinem Konto stattfinden. Und für diese Drohbriefe verlangen die auch noch Porto
Versteh das wer will, die Drohen mir also an was zu machen was sie gar nicht dürfen und verlangen dafür auch noch Geld von mir ??? Selbst die Tatsache das ich momentan Finanziell wirklich nicht rosig dastehe... Zahle ich doch immer noch Kontoführungsgebühren...
Jetzt war ich nochmal in der Sparkasse und wollte einen Kundenberater sprechen... O-Ton: "Den brauchen wir für Sie nicht zu bemühen"... 5 Minuten später stand ich dann (wenigstens) mit nem Haustelefon im Foyer der Stadtsparkasse und durfte so mit meinem Kundenberater sprechen... Spinnen die ?
Hab ich mir halt nur noch gedacht "Willkommen in der 2-Klassen Gesellschaft"...
 
 
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bball
Alt 04.03.2003, 17:51   #14
Standard

Direkt den Geschäftsstellenleiter verlangen. Zur Sau machen. Namen geben lassen. So gehts nicht...
 
 
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ANSI Lady
Alt 06.03.2003, 20:37   #15
Standard

Ich komme heute heim, finde einen Brief vom Arbeitsamt...
Jetzt haben die schon wieder versucht zu pfänden !!!

Toll. Arbeitlosengeld konnten sie nicht pfänden, jetzt haben sie es schon 2 mal mit der Arbeitslosenhilfe versucht. und das innerhalb von 3 Monaten.

Höh ??? damit steigt meine Schuld um satte 500 Euro wegen den Gerichts +Pfändungskosten Wenns so weitergeht schaff ich dieses Jahr noch die 10.000 Euro Hürde für den 4500 Mark Kredit den ich eigentich schon abgezahlt habe. Denn immer wenn ich was überweise kommt ein Schrieb der ziemlich genau den Betrag an Bearbeitungsgebühr frisst was ich überwiesen habe.
Ich gehe mal davon aus das der nächste Pfändungsversuch in 4 Wochen stattfindet. Natürlich wieder erfolglos.
SCHEIßE !!!
 
 
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Sugar
Alt 06.03.2003, 22:09   #16
Standard

Geh doch mal zur Schulnerberatung und lass Dich beraten.
 
 
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