Genaueres findet man meistens auf den städtischen Internetseiten deiner Stadt, hier unter Ortssatzung schaun
Nachfolgendes aus einer anderen Ortssatzung gepastet :
§ 6
Benutzung, Anfall von Abfällen, Eigentumsübergang
(...)
(3) Bereits vom Zeitpunkt ihres Anfalls an sind Abfälle zur Verwertung von Abfällen zur Beseitigung
getrennt zu halten. Die Abfälle sind in die dafür ausschließlich vorgesehenen Behälter
auf dem Grundstück (Holsystem) bzw. die entsprechenden, im Stadtgebiet zur Verfügung gestellten
Sammelcontainer (Bringsystem) einzubringen.
(...)
§ 23
Ordnungswidrigkeiten
(1) Unbeschadet der im Bundes- oder Landesrecht getroffenen Regelungen handelt ordnungswidrig,
wer vorsätzlich oder fahrlässig
(...)
3. entgegen § 6 Abs. 3 Abfälle nicht getrennt hält oder getrennt entsorgt,
Ordnungswidrigkeiten können Buß- und/oder Zwangsgelder nach sich ziehen.