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gegen stadt klagen?

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Tay
Alt 07.04.2003, 17:52   #1
Standard gegen stadt klagen?

mein freund ist mit seinem tiefergelegenen fahrzeug an nem herausstehende gullideckel hängen geblieben. dadurch wurde die ölwanne beschädigt und wie sich nun rausstellte auch die halterung und übergang zum motor abgeborchen. somit ist der wagen nun mehr oder weniger schrott. die versicherung sagt sie zahlt nicht weil kein vollkasko nur haftpflicht. die straße ist voller schäden und gerade seit dem winter vermehrt mit brüchen übersät. nun ist die frage ob er ne chance hat die stadt zu verklagen. schließlich sollte die doch für die instandhaltung der straßen verantwortlich sein. von der versicherung heißt es er hätte dort ja nicht entlang fahren müssen oder die straße eben zuvor prüfen müssen, ob sie für sein fahrzeug geeignet wäre. kann er gegen die stadt vorgehen oder ist das vergebene mühe?
 
 
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Apu
Alt 07.04.2003, 18:19   #2
Standard

Zu dem Thema habe ich neulich was im Fernsehen gesehen. Da hatten die in Berlin auf ner Haupverkehrsstraße Zone 20 (!) gemacht, weil die total im Arsch war und die Stadt Agst hatte, dass sie klagen bekommen würden, weil sie für die Instandhaltung verantwortlich wären. Also müssen sie prinzipiell wohl schon dafür aufkommen. Fragt sich nur ob das für tiefergelegte Autos auch zutrifft.
 
 
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blackmesa
Alt 07.04.2003, 18:23   #3
Standard

War da eine Geschwindigkeitsbeschränkung oder ein Warnschild? Wenn ja, werden die versuchen sich herauszureden mit "fahrlässig: Nicht angepasste Geschwindigkeit".

Ansonsten kann eine Haftung der Stadt grundsätzlich nicht augeschlossen werden, ergo: Anwalt aufsuchen!

Die Schäden am Fahrzeug ordentlich dokumentieren! Fotos usw., schriftliche Berichte von Werkstattbetreibern oder sogar von einem Sachverständigen.
Den Zustand der Straße ebenfalls festhalten - gut wäre natürlich ein Foto des Gullideckels - oder ein paar Leute, die auch gesehen haben, dass der hoch stand, wenigstens ein paar fiese Schlaglöcher dokumentieren!

Alles unter der Annahme, dass die Tieferlegung des Wagens eingetragen war...

edit: Ein Protokoll des Schadens und des verursachenden Objekts ist essentiell notwendig! Das beste wäre gewesen, hätte dein Freund die Polizei gerufen.

Vorgehensweise:
1. Rechtsberatung durch ADAC oder direkt zu einem Verkehrsrechtsanwalt
2. KVA oder Rechnung der zuständigen Kommune überbringen.
3. u.U. Absage kassieren
4. u.U. Klage einreichen
5. Gewinnen

_NUR_ wenn da KEIN Schild stand, dass vor schlechtem Straßenzustand gewarnt hat und die Tieferlegung eingetragen war.

Wenn dort ein Schild stand -> Pech.
 
 
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Tay
Alt 07.04.2003, 19:27   #4
Standard

also stadt druchgehend 30 aber nichts von wegen warnschild wie straßenschäden etc. - polizei wurde nicht gerufen .. nur feuerwehr um öl aufzufangen .. die meinten auch es hätte dort schon einige solche fälle gegeben, allerdigns hätte sich noch niemand deswegen an die stadt gewandt da es als aussichtlos erscheint. er wills nu auf alle fälle mal versuchen .. ist ja auch schweinerei .. auto schrott wegen so ner schlamperei!
 
 
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blackmesa
Alt 07.04.2003, 19:36   #5
Standard

Also wie gesagt - wenn keine explizite Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Straßenschäden stand - dann ist es nicht unmöglich, die Gemeinde haftbar zu machen.
Einen Anwalt braucht dein Freund nun eh, weil die Stadt eben behaupten wird: "War doch überall 30 Zone - wer 30 fährt hätte dem Deckel ausweichen können.." - Wenn dein Freund also auch zu schnell war, dann funktioniert es auch nicht. 30 Zone heißt ja außerdem nur "maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit" - ist also keine garantierte Mindestgeschwindigkeit. Das wird knifflig, daher ab zum Anwalt!

Die Feuerwehrleute haben den Gullideckel doch dann gesehen und eventuell sogar zurechtgerückt, oder?

Da auch nachfragen, Zeugen sammeln!
 
 
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Tay
Alt 07.04.2003, 19:56   #6
Standard

da gibts nichts zurecht zu rücken. durch das eis hat sich das alles irgendwie verschoben die hättens ja auch shcon gemacht wenns möglich gewesen wäre. aber gesehen natürlich schon seine schwester war auch mit dabei als zeuge
 
 
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bmw
Alt 11.04.2003, 11:26   #7
Standard

hi.
ist nur die frage wenn die klage nichts bringt
hat man die kosten für die verhandlung auch noch am hals.
ich würde das erstmal abwegen ob sich das lohnt.
 
 
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schnuckiwutz
Alt 01.05.2003, 03:35   #8
Standard

Also ich bin der Meinung, dass du da kaum ne Chnace hast! Arbeite selber bei der Stadt, heisst aber nicht das ich prinzipiell auf deren Seite stehe, ganz im Gegenteil.

Also Grundsätzlich weisen die sowieso immer jegliche schuld von sich. In dem Fall würde ich sagar sagen: mit recht!

Wenn die Straße sowieso so viele Mängel aufweisst, 30 Zone war und das Auto auch noch tiefer gelegt ist, dann müsste dem Fahrer ja schon klar sein das er dort vorsichtiger fahren muss! Du kannst ja in den 30 Zonen auch nicht volle Pulle über diese dummen huckel fahren!
Steht doch irgendwo das man sich den Gegebenheiten anpassen muss, oder so ähnlich.

Wenn die Straße einwandfrei gewesen wäre und da so nen dumer Deckel hoch guckt, dann wäre die Lage glaube ich günstiger für deinen Kollegen.
 
 
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