Hmm das Gebot wird 3 Monate gespeichert und der Orginaltext ist das Wichtigste. Er ist Hauptbestandteil der Kaufvertrages. Wenn ich eine Kopie verkaufe, dann muß das im Text stehen. Wie gesagt, der Text + Bild + Titel ist das Wichtigste und der Hauptbeweiß deines Käufers/Anklägers. Sollte er zum Anwalt gehen, wird es teuer, denn du mußt den Anwalt zahlen, falls du verlierst. Ich kann mir niemanden vorstellen, der wegen 25€ zur Anzeige greift. Aber ich würde an deiner Stelle folgendes machen.
Schreibe eine Email an den Käufer. In dieser äußerst förmlichen, höflichen Mail mußt du das Mißverständniss bedauern. (Ohne genauen Auktionstext ist eine Argumentation schwierig für mich)
Weise dann den Mann darauf hin, daß es sich um keine Raunkopie, sondern um eine legale, EINZIGARTIGE CD handelt, die du? selber erstellt hast. Im Auktionstext war nie die Rede von einem Orginal. Diese Zweifel hätten durch eine (frage)Email beseitigt werden können.
Zeige nochmals bereitschaft zum verhandeln. Problematisch wären die kosten für den versand.
(aber wenn man die CD dem mann mit dessen zustimmung überläßt, dann macht sich der mann nach seiner auffassung auch strafbar

)
weise den mann auf die rechtliche Lage hin und frage indirekt, was er sich von einer juristischen verfolgung erhoffe, denn die anfallenden Kosten beider sich streitenden parteien trägt der "verlierer". Die rechtliche lage eines Tv mitschnitts sei eindeutig.
Ich nehme an du bist jung und hast kein geregeltes einkommen, daß 2000k gebühren verkraftet
Ich würde erstmal nichts von rücknahme sagen, sondern auf eine email von ihm warten.
SO würde ich es machen ... natürlich ohne die Rechtschreibfehler und weiter ausformuliert
Los .... kritisiert mich ... ich brauch das!