Knappe Sache. Wenn man sich an 3 Monaten orientiert, dann wärst du davongekommen, weil:
Die Versendung des Anhörungsbogens an den Halter unterbricht die Verjährung nicht gegenüber dem tatsächlich Betroffenen.
Heißt das Ignorieren des ersten Anhörungsbogen an deinen Vater war gut. Die Verjährung des zweiten Anhörungsbogens, der nun an dich geschickt wurde, trat also mit Abschicken des Anhörungsbogens in Kraft. Wenn der Anhörungsbogen also auf den 14.01. datiert ist, dann hast du Pech. Wenn er danach datiert ist, Glück. So lege ich obigen Gesetzestext aus.
Die AOL-Quelle sagt allerdings, dass du trotzdem Pech hast. Tjo.
Vielleicht zählt der Telefonanruf des Dorfbullen auch als
Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe
dann wärst du also auch reif.