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Geblitzt-Dings

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Blade
Alt 15.08.2006, 07:40   #1
Standard Geblitzt-Dings

Hallo,

ein Kumpel von mir hat ein kleines Problem.
Er wurde vor ca. 3 Wochen mit dem Auto seiner Freundin geblitzt.
Ja und er war nicht grade langsam. Auf dem Anhörungsbogen steht 73 km/h
zu schnell. Das heißt dann wohl den Führerschein weg.
Das Problem ist das er Arbeitssuchend ist und er befürchtetet das er keine
Job ohne Führerschein bekommt.
Kann er da irgendwie drum herum kommen? Mit der Begründung das er Arbeitssuchend
ist oder so. Er ist ja auch mit dem Auto seiner Freundin gefahren. Gibt es da
Möglichkeiten???

Gruß Blade!
 
 
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Hxx
Alt 15.08.2006, 07:44   #2
Standard

Also 73 zu schnell ??
hmm solange das nicht auf der Autobahn passiert ist ist das bestimmt schon eine Straftat, und ich muss ehrlich sagen langsam fahr ich nciht, aber das ich doch schon ziemlich allgemein gefährlich.
Ich würde mir, anstelle deines Freundes, keine großen Hoffnungen machen. Wenn er glück! hat dann bekommt er nur ein Fahrverbot, aber ich glaube eher er bekommt den Führerschein ganz entzogen und muss ihn wenn denn komplett neu machen.
Würde mich aber mal Intressieren was nun endgültig dabei raus kommt.

Gruß Hxx
 
 
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méphïstø
Alt 15.08.2006, 08:36   #3
Standard

Wenn der gute wirklich 73 km/h(!) zu schnell fährt, hab ich da echt kein mitleid mit ihm!

Ich fahr im normalfall mal 10-20 zu schnell... aber wenn man wirklich so ein Raser ist, dann ist er doch selbst schuld - sorry... aber das entspricht den Tatsachen!
Einzige ausnahme wäre natürlich, wenn sich um nen Medizinischen Notfall gehandelt hätte oder sowas...

Ich geh nicht davon aus, dass er in dem Fall die Möglichkeit hat, einer Strafe zu entgehen! Die Begründung "ich bin arbeitssuchend und find ohne Lappen keinen Job!" zieht mit Sicherheit nicht!
 
 
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Blade
Alt 15.08.2006, 09:06   #4
Standard

Ja also es ist auf der Autobahn passiert. Da war 100 km/h und er hatte dort ca. 180 drauf oder so.
Er war in Eile weil wir uns treffen wollten und er nicht zu spät komme wollte. Naja ne Entschuldigung so schnell zu fahren ist das nicht.
Aber ein bissel Mitleid habe ich schon!
 
 
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Malkavianer
Alt 15.08.2006, 09:51   #5
Standard

Das wird nix. Da muss er wohl mit den Konsequenzen leben. Ist er noch in der Probezeit?

Es gab da mal nen Fall, da hat ne Mutter auch gegen das Fahrverbot geklagt, weil sie ihre Kinder immer rumfahren mussste (Schule, Arzt etc.).

Sie hatte dann die Wahl bekommen, ob sie den Lappen abgibt, oder die dreifache Strafe zahlt.
 
 
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Blade
Alt 15.08.2006, 13:43   #6
Standard

Gibt es eine Möglichkeit weil das Bild sehr unscharf ist und er mit dem Auto
seiner Freundin gefahren ist. Er meinte das man sagen kann das viele mit ihrem Auto
fahren und sie sich nicht erinnern kann wer es war.
Er hat auch einen Zwillingsbruder! Ist kein Scherz, er hat wirklich einen.
Meint ihr da gibt es eine Möglichkeit?
 
 
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Jimbo
Alt 15.08.2006, 14:37   #7
Standard

ja
also jedenfalls wars so bei meinem brüderle im auto meiner mutter

sagen das man nich selbst gefahren ist und die behörden ermitteln lassen. und dann isset irgendwie nach 3monaten verjährt aber ich bin mir auch nichmehr ganz sicher wie das war
rechtsexperten? *g*
 
 
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soul.
Alt 15.08.2006, 19:27   #8
Standard

wuerde ich auf jeden fall drauf ankommen lassen, wenn die freundin mitspielt. die wird ja das schreiben bekommen und koennte dann ohne weiteres behaupten, sich nicht zu erinnern, wer das auto gefahren ist.

dann kann einer von drei faellen eintreten:

1. am besten waere, es geht irgendwie unter (faellt untern schreibtisch etc.), verjaehrt und damit hats sich.

2. wie fall 1, allerdings wird ihr, um in zukunft solche teuren buerokratenspiele zu vermeiden, auferlegt ein fahrtenbuch zu fuehren. kenn ich vom zivildienst, ist wirklich SEHR laestig.

3. sie kriegen einen von euch beiden trotzdem dran.


wenn auf dem foto jemand anderes als der fahrzeughalter zu sehen ist, ist uebrigens ein anwalt sehr zu empfehlen. es geht schliesslich um einen streitwert, bei dem sich der auch lohnt.
 
 
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sanxtrem
Alt 15.08.2006, 20:05   #9
Standard

behaupte :
"das bin nicht ich auf dem foto"
und freunde fragen die vllt für ihn einspringen könnten ;-) (gibt ja manchmal so gute menschen...)

im übrigen ist das meinem bruder auch passiert..
also in der 50-zone ist er 83 km/h gefahren -.-
...also den lappen nur für nen monat weg oder für 2 ,geldstrafe und punkte.....
sein problem ist auch das er grad ne ausbildung angefangen hat bei autoland potti^^ -.- da muss er auch gucken wie er mit zurecht kommt....
 
 
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Blade
Alt 15.08.2006, 21:31   #10
Standard

Jo ich habe meine Kumpel geraten die erste Variante von soul zu probieren. Einfach erstmal garnichts machen und hoffen das sich das Problem von alleine löst! :-)

Danke euch!!!
 
 
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Hxx
Alt 16.08.2006, 07:09   #11
Standard

Also der normale Weg ist folgender:

Die Polizei ermittelt den Fahrzeughalter anhand des Kennzeichens. Der Fahrzeughalter wird dann angeschrieben. Selbiger sollte dann mitteilen das es nicht selber gefahren ist und das Bild anfordern. Wenn das Bild dann da ist, kann man recht schnell sehen ob irgendwas zu erkennen ist oder nicht. Ich hatte das z.B. mal so das ein Stofftier, welches am innen Spiegel hang, mein Gesicht vollkommen verdeckt hat. Bei sowas ist es einfach *g*.
Naja im zweifel wird die Polizei dann dem Fahrzeughalten mit einem wesentlich besseren Foto besuchen kommen. In dem Fall sollte natürlich dein Kumpel nicht die Tür auf machen! Eine Fahrtenbuch Auflage kann meines Wissens erst nach 3 umbekannten Fahrern in 12 Monaten auferlegt werden. Also Chance nutzen *g*.

Im übrigen muss ich aber auch noch mal sagen das man ehrlich auch auf der Autobahn nicht mit 180 rum schießst wenn da nur 100 ist.

Gruß Hxx
 
 
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