Mensch, PowerWapiti, hat Dickie dir im AE denn gar nix beigebracht?
Zitat von PowerWapiti du darfst in der Probezeit max. 20 km/h zu schnell fahren.. d.h. 50 in der 30er..
Nein, weder in der PZ noch sonst wann
darfst du zu schnell fahren. Du kommst höchstens glimpflicher davon, wenn du max. 20 drüber bist. Übrigens gehen Tachos nie 100% genau, sie
müssen sogar mehr anzeigen, ist gesetzlich geregelt. Dazu kommen noch die 3% Toleranz-Abzug der Soll- oder Ist-Geschwindigkeit (von Bundesland abhängig), mind. jedoch 3km/h!
Zitat von PowerWapiti ab 21 km/h kommts Aufbauseminar..
falsch ausgedrückt, aber 21 km/h drüber kommen die
Punkte, die zum Aufbauseminar (und zur Probezeitverlängerung) führen!
Zitat von Dakavon Aber mal ne andere Frage: Ich bin doch Roller gefahren und nicht Auto...zählt das trotzdem?
warum sollte es nicht? schließlich brauchst du für den roller ja auch einen führeschein.
btw:
Zitat von Dakavon Habe seit ungefähr einem 1/4 Jahr Führerschein Klasse B mit 17
Das gibt es nicht. Du meinst vermutlich einen Führerschein der Klasse S mit der Berechtigung, unter Auflagen (betreutes Fahren) Fahrzeuge der Klasse B zu fahren.
nun aber genug korinthen gekackt, 15€ für die helmgeschichte, sonst keinerlei andere konsequenzen!