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Geblitz & ohne Helm

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Dakavon
Alt 22.06.2006, 15:42   #1
Unglücklich Geblitz & ohne Helm

Hallo ihrs!

Ich will erstmal etwas loswerden...ICH BIN SO EIN IDIOT!...danke
Was mir heute passiert ist:
Ich musste heute zum Arzt und bin vorher noch für die 1. Stunde in der Schule gewesen...die Zeit wurde knapp, so nahm ich also meinen Roller...
...der Helm war in einem Raum der Schule weggeschlossen und ich wollte schnell los, somit bin ich ohne Helm gefahren (meine Vespa hat kein Helmfach)...sowas mache ich sonst nie...
der Weg zum Arzt sind vllt nur 300m ... also mein gedanke "ach, diese paar meter...und du musst schnell machen" ...
Das ganze passiert in einer 30iger-Zone...*blitz*

Ich bin noch in der Probezeit. Habe seit ungefähr einem 1/4 Jahr Führerschein Klasse B mit 17 ... und da ich noch kein Auto habe, muss es halt der Roller sein.
Die große Frage ist jetzt nur, was mich jetzt erwartet...

Punkte...Bußgeld? Aufbauseminar?
 
 
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Felicitas
Alt 22.06.2006, 16:18   #2
Standard

vermutlich wird dir gar nichts passieren. das moped wurde von VORN geblitzt und somit ist kein nummernschild zu erkennen. und ich glaube kaum das sie sich die mühe machen und nun ein fahndungsfoto rausgeben. stell dein moped einfach die nächsten tage etwas abseits ab, falls sie sich wirklich hinstellen sollten um nach dir zu suchen. das halte ich aber eher für unwahrscheinlich.
 
 
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Dakavon
Alt 22.06.2006, 18:08   #3
Standard

Ich hoffe, dass du Recht hast!
Das Problem bei mir ist nur, dass ich in so einem kleinen Kaff wohne...
 
 
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frgsevn
Alt 22.06.2006, 18:14   #4
Standard

dann frag irgendnen Kumpel im nachbarkaff, ob du ne Woche bei ihn Wohnen könntest...
 
 
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MiKe
Alt 22.06.2006, 19:10   #5
Standard

das bringt sehr viel, wenn die bewohner des "kaffs" befragt werden, ob sie die person auf dem bild kennen

es gibt also ne realistische möglichkeit, dass sie dich erwischen. das vergehen ist übrigens "nur" eine ordnungswidrigkeit und wird mit 15€ geahndet. bei nachweislichem vorsatz wird's doppelt so teuer
 
 
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Dakavon
Alt 22.06.2006, 22:01   #6
Standard

Echt? Nur 15 € wegen Nichtbeachtung der Helmpflicht?
Wie sieht es dann + der Geschwindigkeitsverletzung aus?

Ich muss unbedingt unter 40 € bleiben...

2. Was geschieht bei Verkehrsverstößen während der Probezeit?

2.1 Welche Verkehrsverstöße führen während der Probezeit zu besonderen Maßnahmen?

Verstöße können nur dann zu den besonderen für die Probezeit vorgesehenen Maßnahmen führen, wenn sie so schwerwiegend sind, dass sie im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen werden.
Dies ist der Fall

- bei allen Verkehrs-Straftaten

- bei Ordnungswidrigkeiten nur dann, wenn das Bußgeld laut Bußgeld-Katalog (Regelsatz) mindestens 40,- Euro beträgt. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Regelsatz von weniger als 40,- Euro geahndet und deshalb nicht in Flensburg registriert werden, sind für die Probezeit also ohne Bedeutung.

Daher führen z.B.
- das Überschreiten der Parkzeit an einer Parkuhr
- eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Pkw von nicht mehr als 20 km/h
- eine Vorfahrtmissachtung, bei der niemand gefährdet wurde nicht zu Probezeit-Maßnahmen.
...oder ist das schon eine Verkehrsstraftat?
 
 
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MiKe
Alt 22.06.2006, 22:08   #7
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ordnungswidrigkeiten werden immer einzeln gerechnet und nicht addiert. d.h., dass die SUMME der kosten egal ist, solang kein einzelner "posten" mit über 40€ berechnet ist
 
 
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Bi-Zar
Alt 22.06.2006, 23:08   #8
Standard

300 m nicht zu Fuß laufen können *tz*
 
 
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Dakavon
Alt 23.06.2006, 16:07   #9
Standard

Zitat von Bi-Zar
300 m nicht zu Fuß laufen können *tz*
JA...das meinte ich doch...ich bin so ein dummer Spast



@MiKe: Meinste, dass ich jetzt also glimpflich davonkommen werde?

Aber mal ne andere Frage: Ich bin doch Roller gefahren und nicht Auto...zählt das trotzdem?...oder nehmen wir an ich wäre mitm Fahrrad...

Mein Roller hab ich erstmal in eine Garage von meinem Opa geschlossen...werd also erstmal wieder zu fuß gehen...



MfG Dakavon
 
 
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PowerWapiti
Alt 23.06.2006, 16:40   #10
Standard

wie schnell wurdest du denn geblitzt?

du darfst in der Probezeit max. 20 km/h zu schnell fahren.. d.h. 50 in der 30er..
ab 21 km/h kommts Aufbauseminar..
ab 31 noch 1 Monat Fahrverbot
 
 
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RVD
Alt 24.06.2006, 15:29   #11
Standard

is egal ob fahrrad oder was auch immer ^^ du kannst sogar zu fuß den führerschein weggenommen bekommen, wenn du zb besoffen aufer straße rumrennst, also ins verkehrsgeschehen eingreifst. wird denk ich ma kaum ein polizist machen, aber hab ma in nem bericht gelesen, das sei wohl rechtlich vertretbar
 
 
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MiKe
Alt 24.06.2006, 18:05   #12
Standard

Mensch, PowerWapiti, hat Dickie dir im AE denn gar nix beigebracht?

Zitat von PowerWapiti
du darfst in der Probezeit max. 20 km/h zu schnell fahren.. d.h. 50 in der 30er..
Nein, weder in der PZ noch sonst wann darfst du zu schnell fahren. Du kommst höchstens glimpflicher davon, wenn du max. 20 drüber bist. Übrigens gehen Tachos nie 100% genau, sie müssen sogar mehr anzeigen, ist gesetzlich geregelt. Dazu kommen noch die 3% Toleranz-Abzug der Soll- oder Ist-Geschwindigkeit (von Bundesland abhängig), mind. jedoch 3km/h!

Zitat von PowerWapiti
ab 21 km/h kommts Aufbauseminar..
falsch ausgedrückt, aber 21 km/h drüber kommen die Punkte, die zum Aufbauseminar (und zur Probezeitverlängerung) führen!

Zitat von Dakavon
Aber mal ne andere Frage: Ich bin doch Roller gefahren und nicht Auto...zählt das trotzdem?
warum sollte es nicht? schließlich brauchst du für den roller ja auch einen führeschein.

btw:
Zitat von Dakavon
Habe seit ungefähr einem 1/4 Jahr Führerschein Klasse B mit 17
Das gibt es nicht. Du meinst vermutlich einen Führerschein der Klasse S mit der Berechtigung, unter Auflagen (betreutes Fahren) Fahrzeuge der Klasse B zu fahren.


nun aber genug korinthen gekackt, 15€ für die helmgeschichte, sonst keinerlei andere konsequenzen!
 
 
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Dakavon
Alt 24.06.2006, 23:53   #13
Standard

Zitat von MiKe
Das gibt es nicht. Du meinst vermutlich einen Führerschein der Klasse S mit der Berechtigung, unter Auflagen (betreutes Fahren) Fahrzeuge der Klasse B zu fahren.
Ich habe den Führerschein BF 17 gemacht.


nun aber genug korinthen gekackt, 15€ für die helmgeschichte, sonst keinerlei andere konsequenzen!
Danke dir! Hoffe, dass die das bei mir genauso sehen...
 
 
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MiKe
Alt 25.06.2006, 08:41   #14
Standard

Ich habe den Führerschein BF 17 gemacht.
BF17 bedeutet lediglich "Begleitetes Fahren ab 17" und hat nichts mit der Klasse B zu tun. es gibt KEINE auflage bei klasse B, die das fahren mit begleiter vorschreibt, wie z.b. die ziffer 01 - Fahren nur mit Sehhilfe... ansonsten dürfte man die mit B eingeschlossenen kleineren klassen (M z.b.) auch nur mit begleiter fahren...
BF17 bedeutet klasse S mit erlaubnis, b-fahrzeuge mit begleiter zu fahren! wird man alleine im auto erwischt, wird das nicht so "lasch" geahndet, wie wenn jemand ohne brille fährt, sondern bedeutet "Fahren ohne Fahrerlaubnis", da du keinen B sondern nur einen S-schein hast!

Geändert von MiKe (25.06.2006 um 11:25 Uhr).
 
 
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Dakavon
Alt 25.06.2006, 14:33   #15
Standard

Ok....so genau wurde mir das nun nicht beigebracht^^ THX
 
 
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