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Garantie Abgelaufen?

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schnuckiwutz
Alt 14.02.2005, 20:51   #1
Standard Garantie Abgelaufen?

Hi und hallo,

Kunde A kauf am 10.12.2003 eine Festplatte beim Händler B.
Kunde A reklamiert später die Festplatte bei Händler B wegen eines Defektes. Händer B schickt die Festplatte zu Hersteller C. Händler B bekommt von Hersteller C eine neue Festplatte und gibt Sie Kunde A am 09.07.2004.
Kunde A stellt am 14.02.2005 fest, dass die ausgetauschte neue Festplatte wieder einen Defekt aufweist. Händler B verweigert jedoch die Annahme der Festplatte da laut Auskunft von Hersteller C die Garantie am 26.01.2005 abgelaufen sei.

Hier nun meine Fragen:

Ist die Garantie wirklich abgelaufen?
Der Hersteller gibt 1 Jahr garantie auf sien festplatten. Muss er nicht 2 Jahre geben?
Hat Kunde A irgendwleche Möglichkeiten, oder muss er sich damit abfinden?
 
 
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an3
Alt 14.02.2005, 21:02   #2
Standard

Wieso kriegt Kunde A die Platte erst am 09.07 nächsten Jahres? Falls der Defekt erst nach einiger Zeit auftritt, sag sowas doch

Aaaaalso... Der Hersteller kann ja 1 Jahr Garantie geben, der Verkäufer muss aber 2 Jahre geben. Das ist nunmal gesetzlich so geregelt, da gibt's kein Wenn und Aber. Wenn du die Festplatte am 10.12.2003 gekauft hast, hast du also eine Garantie bis einschließlich 09.12.2005. Du musst da einfach drauf bestehen. Überhaupt versteh ich nicht, wie der Hersteller auf dieses Datum vom 26.01.05 kommt.

Was der Hersteller gibt und was nicht kann dir im Endeffekt eh scheißegal sein, du hast einen gültigen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen, dieser weiß genau, dass in Dtld. 2 Jahre Garantie auf jegliche Güter gegeben müssen, die irgendwie mit Strom funktionieren (Neuware). Wenn er keine neue Festplatte vom Hersteller bekommt, ist das sein Problem, aber er muss für dich ein gleiches oder besseres Modell bereitstellen. D.h. er kann dich auch nicht mit einer 80GB No-Name Festplatte abspeisen, wenn du eine 80GB IBM oder so gekauft hast... Nur so als Beispiel.

Lass dir nix sagen, nochmal hin, am Besten Radau machen, vielleicht noch einen mitnehmen als Zeugen. Und toll kommt sowas immer mit vollem Laden, wenn der Besitzer gleich mit dabei ist (angenommen es ist kein Riesenhändler á la Media Markt), der denkt dann an den Umsatz und gibt da schonmal eher nach. Trotzdem, bist im Recht.
 
 
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sNaKe
Alt 14.02.2005, 22:18   #3
Standard

Original geschrieben von an3
der Verkäufer muss aber 2 Jahre geben. Das ist nunmal gesetzlich so geregelt, da gibt's kein Wenn und Aber.
So ein Schwachfug, schließlich heißt es ja Herstellergarantie und nicht Verkäufergarantie

Austauschfestplatten vom Hersteller haben in der Regel immer nur 6 Monate Garantie, völlig normal...
 
 
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Malkavianer
Alt 14.02.2005, 22:22   #4
Standard

ich denke mal an3 hat die 2 jahre garantie auf den neukauf einer platte bezogen.
Gesetzlich ist es so das ein Händler auf Elektroartikel 2 jahre garantie geben muss, ich glaube aber mal gehört zu haben das es bei HDDs weniger ist, wegen anfälliger bauteile oder so, bin mir aber nicht sicher

Edit: Die Herstellergarantie dem Kunden gegenüber is meines Wissens nach freiwillig, aber dem Händler gegenüber muss er natürlich auch eine Garantie einräumen
 
 
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schnuckiwutz
Alt 14.02.2005, 22:48   #5
Standard

Vielen dank schonmal für die Antworten. Wo kann ich denn erfahren ob ein Händler auch auf Festplatten 2 Jahre Garantie geben muss?
 
 
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francis
Alt 15.02.2005, 00:18   #6
Standard

§ 933. (1) Das Recht auf die Gewährleistung muss, wenn es
unbewegliche Sachen betrifft, binnen drei Jahren, wenn es bewegliche
Sachen betrifft, binnen zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht
werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Sache, bei
Rechtsmängeln aber erst mit dem Tag, an dem der Mangel dem
Übernehmer bekannt wird. Die Parteien können eine Verkürzung oder
Verlängerung dieser Frist vereinbaren.

ist aber österreichisches recht...ich komme nämlich aus Österreich
 
 
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hackvresse
Alt 15.02.2005, 08:12   #7
Standard

@francis

Du redest von einer Gewährleistung..gefragt wird aber nach einer Garantie Diese ist keiner verpflichtet zugeben..

aus wikipedia:

"Im Bereich des Handels ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt."
 
 
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an3
Alt 15.02.2005, 14:27   #8
Standard

@sNaKe: Aha...und Infos oder so? Danke, nächster...

Original geschrieben von hackvresse
@francis

Du redest von einer Gewährleistung..gefragt wird aber nach einer Garantie Diese ist keiner verpflichtet zugeben..

aus wikipedia:

"Im Bereich des Handels ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt."
OK...und das heißt jetzt?
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 15.02.2005, 14:37   #9
Standard

Wie lange war die Festplatte in Reperatur? Soweit ich mal gehört habe ruht die Gewährleistung für diesen Zeitraum. Vieleicht hat der Händler auf seine komische 1-Jahres-Garantie diesen Zeitraum aufgerechnet und kommt so auf dieses komische Datum.

Ich würd allerdings trotzdem auch sagen, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren auch hier greifen sollte...

Wo wir gerade beim Thema sind, war gerade im Saturn um ne CD zu kaufen. Hab an der Kasse gefragt ob die CD nen Kopierschutz hat da auf der Hülle nichts ausgedruckt war, andererseits aber auch das CDDA-Logo fehlte. Erzählt die mir das alte Märchen der Musikindustrie ich dürfte von der CD eh keine Kopie machen und wenn mein Player die wegen eines Kopierschutzes nicht abspielen tut dann ist mein Player kaputt und nicht die CD... naja die CD hat keinen Schutz, aber das nächste mal hol ich mir CDs trotzdem woanders.
 
 
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Harald
Alt 15.02.2005, 18:45   #10
Standard

Festplattengarantie?

Also alle Hersteller bieten (bis auf Excelstore) Direktaustausch an. D.h. man gibt auf der Homepage die SN ein und sieht ob Garantie drauf ist. Dann erstellt man eine RMA und kann eventuell die Festplatte abholen lassen.
Deswegen verweigern viele Händler eine Garantie, da die Garantie von den Herstellern effektiv ausgeführt wird.

Das Problem ist nun, dass man irgendeine Festplatte hat, die nicht zwingend ein Direktaustausch gewesen sein muss. Das könnte bedeuten, dass nun erst recht keine Garantie mehr drauf ist.

Das Problem ist nun aber, dass man eine refurbished Platte zurückbekommt oder die Austauschplatte nach kurzer Zeit den Geist aufgibt. Ich würde derzeit nur Samsung empfehlen.
Meine Western Digital Festplatten und Hitachi Festplatten waren komischerweise immer defekt. Austauschplatten waren beim ersten Tausch immer defekt - was ich nicht verstehe.
 
 
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juLY
Alt 15.02.2005, 21:13   #11
Standard

laut EU- recht hat jeder bürger der zb. hochwertige elektrogeräte kauft automatisch 2 jahre lang garantie.... sag das denen mal
 
 
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hackvresse
Alt 15.02.2005, 21:27   #12
Standard

Quatsch. Man bekommt keine Garantie automatisch für 2 Jahre. Garantie ist und bleibt eine FREIWILLIGE Leistung. Hab ich doch schon weiter oben geschrieben

Nochmal zur Erklärung ein kurzer Text:




Gewährleistung

Seit Anfang 2002 gilt die zweijährige Gewährleistungsfrist: Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Doch gut zwei Jahre nachdem diese Regelung als Fortschritt im Verbraucherrecht gefeiert wurde, sieht die Realität oft anders aus. Denn nur in den ersten sechs Monaten kann der Käufer problemlos seine Gewährleistungsrechte geltend machen, also die Ware kostenlos reparieren lassen oder umtauschen. Nach dem halben Jahr liegt die Beweislast beim Käufer, dass bereits ein Mangel beim Kauf vorlag.



Garantie ist eine freiwillige Leistung

Das Gewährleistungsrecht hat nichts mit der Garantie zu tun. Viele Händler geben Garantiekarten an die Verkäufer weiter, doch diese Zusagen sind freiwillig und können willkürlich eingeschränkt werden. So kann der Händler eine Garantie auf lediglich ein Jahr auslegen.


Und nun zur darausfolgenden endgültigen Beantwortung der eigentlich Frage...

Ist die Garantie wirklich abgelaufen?
Der Hersteller gibt 1 Jahr garantie auf sien festplatten. Muss er nicht 2 Jahre geben?
1. Hat der Hersteller nur 1 Jahr Garantie gegeben ist diese natürlich abgelaufen.
2. Wie in dem Text und dem anderen von mir zu lesen muss er nicht 2 Jahre Garantie sondern Gewährleistung zugestehen. Aber wie auch weiter zu lesen liegt die Beweislast nach 6 Monaten bei dir. Das heisst du musst ihm nachweisen dass bereits beim Kauf dieser Mangel bestand. Sicher nicht ganz unproblematisch.
 
 
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juLY
Alt 15.02.2005, 21:29   #13
Standard

achso....... gut dann dank dir im namen meiner unwissenheit
 
 
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hackvresse
Alt 15.02.2005, 21:31   #14
Standard

Beim nächsten mal bitte erst lesen was schon geschrieben wurde und dann antworten
 
 
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schnuckiwutz
Alt 15.02.2005, 21:46   #15
Standard

@hackvresse

Vielen dank für die Klasse antwort.
Ist jetzt natürlich dumm.
Wie soll ich denn nachweisen das der Mangel bereits beim Kauf vorlag? Vorallem, lag er denn wirklich schon beim Kauf vor? Ich glaube nicht, sondern denke das sie einfach kaputt gegangen ist.
Aber was nun tun? Damit abfinden?
 
 
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hackvresse
Alt 15.02.2005, 22:20   #16
Standard

Also so wie ich die ganzen Texte hier interpretiere musst du dich wohl damit wohl oder übel abfinden...
 
 
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schnuckiwutz
Alt 15.02.2005, 22:36   #17
Standard

Schade schade, aber dann werd eich das wohl mal tuen, vielen dank für die Bemühungen!
 
 
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