
17.03.2005, 12:42
# 17 Hi,
ich hätte da mal ne Frage zu den GEZ Gebühren.
Weiter oben steht, dass der GEZler nur aufgrund der Tatsache, dass ich ihn angelogen hab einen gerichtlichen Beschluss erwirken kann. Wenn ich aber jedes mal sag "Kein Angabe/Auskunft!" oder "Wenn Sie was von meinem Bruder wissen möchten, dann sollten Sie auch diesen Fragen." antworte, dann ist das ja kein Anlügen. Kann auf dieser Grundlage auch ein gerichtlicher Beschluss erwirkt werden?
Und wenn so ein gerichtlicher Beschluss erwirkt wurde, darf dann der GEZler kommen, mit dem Wisch wedeln, durch die Haustür marschieren und ALLE Räume begutachten oder muss er
a) durch die Polizei oder irgendeine sonstige Behörde, die das Recht dazu hat begleitet werden? Und
b) darf nur Räume anschauen, die der fraglichen Person gehören.
Danke für die Antwort, ich hoffe man versteht, was ich wissen will. |