Ja, Bodo, aber er hat diese separate Prüfbescheinigung ja anscheinend nicht. Mit B hast du EINE Fahrerlaubnis für 4 Klassen (B, S, M und L) und wenn diese EINE Fahrerlaubnis entzogen wird, sind ALLE Klassen weg.
Zitat von Jumpy *lol, diese FeV ist ein Greuel
Seit dem 01. April 1980 muß er aber eine sog. Mofa-Prüfbescheinigung bei sich haben (§ 4 a StVZO). Diese Prüfbescheinigung ist keine echte Fahrerlaubnis im Sinne der gesetzlichen Vorschriften (das ist besonders wichtig für jemanden, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde - er darf nämlich dann immer noch Mofa fahren).
so jetzt aber

Naja, ganz so ist's meines Wissens nach ja doch nicht. Richtig müsste es heißen, dass, wer nach dem 01.04.80 15 wurde, ne Prüfbescheinigung bei sich führen muss. Alle andern brauchen diese nicht, da sie das Recht bekamen, ohne Prüfbescheinigung zu fahren und laut Bestandsschutz bleibt dieses Recht...
So langsam regt mich die FeV auch auf ^^