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Führerschein

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QuickCat
Alt 29.08.2001, 22:49   #1
Beitrag Führerschein

Ne kurze Frage,
ich hab, als ich noch nicht strafmündig war, scheisse gebaut und wollte jetzt fragen, ob das probleme beim antrag auf eine fahrerlaubnis geben kann?
 
 
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little_fuck
Alt 30.08.2001, 02:20   #2
Beitrag

hast du denn die scheisse im straßenverkehr gebaut?
 
 
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Mr. MuGgle
Alt 30.08.2001, 09:21   #3
Reden

Hi!
Drogen haben auch was mit dem Straßenverkehr zu tun . (nen Kumpel von mir muss ne MPU machen, wegen kiffen...)

Malte
 
 
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sandman
Alt 30.08.2001, 10:19   #4
Beitrag

Wenn es nicht in zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht sollte das an sich keine Probleme machen. btw. was hast`d denn gemacht?
 
 
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QuickCat
Alt 30.08.2001, 15:35   #5
Beitrag

ne, nix mit dem straßenverkehr.

feuerlöscher betätigt, diebstahl und jemanden bestohlen, auch wenn es als raub gewertet wurde.
 
 
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Victim
Alt 30.08.2001, 17:56   #6
Beitrag

Solange -wie oben erwähnt- das nichts mit dem Strassenverkehr zu tun hat, hat es auch keine Auswirkungen auf deinen Antrag auf Fahrerlaubnis.

Wie lange ist das denn schon her?
 
 
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QuickCat
Alt 30.08.2001, 21:12   #7
Beitrag

das letzte 3 jahre... bin 16
 
 
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sandman
Alt 31.08.2001, 00:06   #8
Beitrag

Also: du brauchst dir keine Gedanken deswegen machen. Die Fahrerlaubnis wird nicht verwehrt.
 
 
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QuickCat
Alt 31.08.2001, 13:07   #9
Beitrag

Das ist 'ne Super Nachricht!

Noch ne kleine Frage: Beim Bezirksamt musste ich bei dem Antrag für eine Fahrerlaubnis unterschreiben, dass ich nicht vorbestraft bin.

Da ich bei den alten Geschichten noch nicht strafmündig war und ich auch niemals eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren bekommen habe, war die Angabe doch auch korrekt, oder?


Neugierde: Ist man auch vorbestraft, wenn man eine Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren auf Bewährung gekommen hat? (Hat jetzt nix mit mir zu tun)
 
 
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sandman
Alt 31.08.2001, 16:04   #10
Beitrag

Ja, die Angabe war so völlig ok.

Zu den Vorstrafen schau mal hier.
 
 
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