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[Verkehrsrecht] Führerschein weg!

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apfelsaft
Alt 20.05.2008, 21:21   #1
Standard Führerschein weg!

hi leute!

ich wurde am 12.01. diesen jahres von der autobahnpolizei runtergeholt und ein paar wochen, monate später kam schon die rechnung - 400 euro, plus vier punkte, plus eine zwei monatige fahrsperre für überhöhte geschwindigkeit und nicht einhalten des mindestabstandes...

ich rief in kassel an und wollte einen deal aushandeln - dass sie doch bitte die geldstrafe evtl. erhöhen dafür aber mir keinen fahrverbot erteilen - der sagte, dass es ja eigentlich über sie laufen könne - das aber ein ziemlich "krasser" fall sei und ich doch am besten direkt beim gericht anfragen solle - dies ist jetzt auch ein weilchen her - so ca . 5-6 wochen, dass ich das getan habe - mit dem anhang , ein schreiben, das mir mein arbeitgeber schickte - dass ich auf meinen führerschein angewiesen sei - arbeitstechnisch - kam aber noch nix!




was ist eure meinung ? kommt da was ? postiv - negativ ? ist es normal, dass sie eine e-mail so lange bearbeiten ?

schonmal jemand ähnliche, weniger schöne erfahrungen gemacht ?


achja - für die moralappostel hier - ja - ich bereue! wird mir so leicht auch nicht mehr wieder passieren!
 
 
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distressed
Alt 20.05.2008, 21:27   #2
Standard

Es kann auch einfach sein, dass die email verloren gegangen ist.
Besser ist ein *echter* Brief mit Einschreiben (war das nicht die Sicherheit, dass es ankommt?).
 
 
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El Sparko
Alt 20.05.2008, 21:30   #3
Standard

meine fachunkundige einschätzung ist, dass ein führerscheinentzug (oder eine sperre) kaum umgewandelt werden kann, schon garnicht wenns um den job geht. fahren auf der straße ist für jeden menschen erstmal verboten und kann erst durch eine gesondert zu erwerbende ausnahmegenehmigung erlaubt werden. die kennen wir als führerschein. nur weil fast jeder mensch so eine erlaubnis mal erwirbt, heist das noch lange nicht dass ein anrecht darauf bestünde. käme jetzt jeder und würde um wandlung aus beruflichen gründen bitten, wäre das fahrverbot als maßnahme gänzlich unwirksam. mir persönlich ist zumindest kein berufstätiger arbeitnehmer bekannt, der locker mal eine zeitlang auf den fahrbaren untersatz verzichten könnte.

desweiteren ist dir zuzumuten für den zeitraum einen fahrer zu engagieren! über die konsequenzen wusstest du vor deiner tat bescheid und ich rate dir möglichst bald auch einsicht walten zu lassen sonst ist der lappen bald dauerhaft weg.
 
 
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apfelsaft
Alt 20.05.2008, 21:33   #4
Standard

Zitat von El Sparko Beitrag anzeigen
meine fachunkundige einschätzung ist, dass ein führerscheinentzug (oder eine sperre) kaum umgewandelt werden kann, schon garnicht wenns um den job geht. fahren auf der straße ist für jeden menschen erstmal verboten und kann erst durch eine gesondert zu erwerbende ausnahmegenehmigung erlaubt werden. die kennen wir als führerschein. nur weil fast jeder mensch so eine erlaubnis mal erwirbt, heist das noch lange nicht dass ein anrecht darauf bestünde. käme jetzt jeder und würde um wandlung aus beruflichen gründen bitten, wäre das fahrverbot als maßnahme gänzlich unwirksam. mir persönlich ist zumindest kein berufstätiger arbeitnehmer bekannt, der locker mal eine zeitlang auf den fahrbaren untersatz verzichten könnte.

desweiteren ist dir zuzumuten für den zeitraum einen fahrer zu engagieren! über die konsequenzen wusstest du vor deiner tat bescheid und ich rate dir möglichst bald auch einsicht walten zu lassen sonst ist der lappen bald dauerhaft weg.
Zitat von apfelsaft Beitrag anzeigen


achja - für die moralappostel hier - ja - ich bereue! wird mir so leicht auch nicht mehr wieder passieren!
okay - danke .....
 
 
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endeffects
Alt 20.05.2008, 21:57   #5
Standard

Ich meine auch gehört zu haben das man derartige Strafen nicht umwandeln kann,
nur über den Zeitraum (innerhalb eines Jahres) kann man sich wohl einigen.
 
 
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maria357
Alt 20.05.2008, 22:07   #6
Standard

Laß das Handeln sein. Kostet nur Nerven und die Sperre bekommst Du trotzdem.
Kenne einen Notarzt der wurde aus seiner freien Zeit geholt, weil wir nur einen Notarzt in dem Gebiet hatten und der war bereits im Einsatz. Der Hubschrauber war auch im Einsatz - also rief man den "Urlauber" an.
Logo kam er sofort und mußte ja schnell sein, es war nun mal 1 Notfall und wir brauchten den Arzt.
So wurde er geblitz mit hohem Tempo in der Ortschaft - alle Erklärungen und Nachweise von der Leitstelle und dem Einsatz halfen nicht. Der Schein war für 1 Monat weg.
da hast Du wenig Glück.
 
 
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Sidolin
Alt 20.05.2008, 22:09   #7
Standard

Doch, generell ist es möglich, Fahrverbot in eine deutlich höhere Geldstrafe umzuwandeln. Ob das allerdings eine Höchstgrenze hat weiß ich leider nicht auswendig.
 
 
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ziggyx
Alt 20.05.2008, 22:15   #8
Standard

So wurde er geblitz mit hohem Tempo in der Ortschaft - alle Erklärungen und Nachweise von der Leitstelle und dem Einsatz halfen nicht. Der Schein war für 1 Monat weg.
In solchen Fällen gilt aber meistens die Ausnahme, solange niemand gefährdet wurde.
In diesem Fall allerdings, bei dem einfach so zu schnell gefahren und jemand genötigt wurde, wird der Richter wohl eher sagen dass du dir das vorher hättest überlegen müssen, dass es bekannt ist dass bei viel zu hoher geschwindigkeit ein fahrverbot verhängt wird, und dass wir hier nicht aufm Pferdemarkt sind, wo man handeln kann.
 
 
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Jumpy
Alt 20.05.2008, 22:19   #9
Standard

schonmal jemand ähnliche, weniger schöne erfahrungen gemacht ?
Bin grad dabei, allerdings hab ich auch einen entsprechenden Anwalt
Das Fahrverbot kann beschränkt werden zum beispiel wenn du als fahrer auf einem LKW fahren würdest, da würde man dir für diese Tätigkeit eine Ausnahme machen können.
Aber ist auch so eine Ermessenssache.
 
 
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Saman
Alt 20.05.2008, 22:24   #10
Standard

Die Umwandlung ist i.d.R. sehr einfach und wird oft praktiziert.
Zumindest aus meiner Erfahrung heraus.
2 Freunde von mir hatten dieses Problem und haben sich für jeweils rund 3000 € "freigekauft" in Hamburg.

Gruß
 
 
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MiKe
Alt 20.05.2008, 22:34   #11
Standard

Naja, prinzipiell ist das "Freikaufen" eine Ausnahmesituation - und zwar genau aus dem Grund, damit reiche/wohlhabende Leute sich nicht einfach immer freikaufen können. Grundsätzlich geschieht so eine Umwandlung nur, wenn der Beruf bzw. die Existenz enorm bedroht ist, dies ist aber trotzdem die große Ausnahme, denn wer auf den FS angewiesen ist und trotzdem rast, gehört eig. doppelt bestraft.

Insofern: Ja, ist möglich, allerdings alles andere als wahrscheinlich!
 
 
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