naja, was mike schreibt ist aber inhaltlich richtig. sprich: das gesetz hat solche worte wie "beschränkt geschäftsfähig" "taschengeldparagraph" und "schwebend unwirksam".
das geld wird sie zahlen müssen, auch wenn sie die leistung nicht in anspruch genommen hat
das wird sie ganz sicher nicht. zumindest solange ihr dad lust hat sich zu streiten weil er im RECHT ist. aber vermutlich wird er irgendwann keinen bock mehr haben und die 65 eur bezahlen.
noch mal:
wenn lexa einen vertrag abschließt mit 16 jahren, ist er schwebend UNwirksam, da sie beschränkt geschäftsfähig ist. das heisst, lt gesetz ist jeder von ihr geschlossene vertrag erst einmal UNwirksam. dass die das schreiben vom vater nicht akzeptiert haben, ist einfach eine masche, weil die davon ausgehen dass ihr dad dann keinen bock mehr haben wird, oder verunsichert ist und dann einfach bezahlt.
gehen wir mal deren kleingedrucktes durch:
Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier. Nach der Anmeldung bei Dein-Fuehrerschein.com haben Sie Zugriff auf einen Führerscheintest mit den amtlichen Führerscheinfragen sowie einen Mitgliederbereich mit Informationen rund um das Thema "Führerschein".
Der Preis für die Teilnahme am Online-Test beträgt einmalig 64,80 Euro und ist sofort fällig. Bestellungen aus der Schweiz enthalten 7,6% USt., Bestellungen aus dem Ausland sind USt.-frei. Der Zugang zum Mitgliederbereich ist unbeschränkt und beliebig oft möglich; er verfällt, wenn Sie sich 3 Monate lang nicht eingeloggt haben.
gut wir hätten also merken können das der test etwas kostet. gehen wir weiter auf den *hier* link
§ 3 Widerrufsrecht
(1) Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt,
hat dieser das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für den Widerruf nicht. Die Widerrufsfrist wird dann in Lauf gesetzt, wenn der Kunde die Belehrung über sein Widerrufsrecht erhalten hat (§ 312c Abs.2 BGB). Entscheidend für die Wahrung der Widerrufsfrist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: First Online Services AG, Kantstrasse 14, CH – 8044 Zürich, E-Mail:
Buchhaltung@Dein-Fuehrerschein.com, Fax: + 49 (0) 180 - 555 29 00 14 68.
es steht sogar in den agb dass lexa 2 wochen widerrufsrecht hat. eine information die wir ihr nicht hätten geben müssen, spätestens ihr vater hätte sie finden müssen.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die F.O.S. AG mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat (§ 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies ist der Fall, wenn der Kunde den Führerschein-Test gestartet hat.
das halte ich für anfechtbar.
von "erst ab 18 jahren" kann ich in den agb nichts finden, vllt hab ichs überlesen. sollte das so sein, bitte ich euch mir den teil mal zu kopieren.
wie mike sagt, es gibt schlichtweg und ergreifend ein paar fakten:
lexa ist 16 jahre, von daher
nicht volljährig, von daher
beschränkt geschäftsfähig und von daher ist JEDER vertrag den sie abschließt
schwebend UNwirksam. was sie in einer kaufhalle oder in einem zeitungsladen kauft fällt unter den taschengeldparagraphen. das sind (kauf-)verträge die sie abschließen kann. der taschengeldparagraph ist nichtsdestotrotz sehr schwammig und hat keine konkreten richtlinien.
lexa hatte das recht diesen vertrag innerhalb 14 tage zu widerrufen. ich zweifle diesen zusatz den ich gepastet habe an. das mag vllt bei volljährigen hinkommen, bei beschränkt geschäftsfähigen wird das wohl eher eine randbemerkung sein die kaum ins gewicht fällt, da das gesetz (und sorry in dem fall wirklich zurecht) davon ausgeht, dass ein unter 18jähriger gar nicht die geistige reife und fassungsvermögen hat um derartige verträge abzuschließen und auch noch die agb zu lesen.
eine eventuelle anzeige wegen falschaussage steht auf einem GANZ anderen blatt. das ändert nichts daran, dass sie für den mist nicht zahlen MUSS. wobei ich da überlege inwiefern ein anbieter eines solchen tests in der pflicht ist sich das alter nachweisen zu lassen. wenn dem so wäre wie du vermutest, würde jeder 16 jährige der im laden sagt "ich bin 18, ich möchte korn kaufen" eine anzeige wegen falschaussage bekommen. meines wissens nach ist in einem solchen fall aber nicht der minderjährige dran, sondern derjenige, der nicht kontrolliert hat.
auf jeder x-beliebigen pornoseite gibts diese altersabfragen, die man mit dem perso nachweisen muss und der nachweis muss irgendwie beglaubigt sein.
deine erfahrung will ich nicht abwerten, aber sie sagen auch bloß eines: das du von deinen rechten nichts wusstest und nicht darauf beharrt hast.