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dein-fuehrerschein.com


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Lexa
Alt 10.01.2007, 06:52   #1
Standard dein-fuehrerschein.com

Hi,
ich habe mal eine E-mail von dein-fuehrerschein.com bekommen. Dann hab ich mich da angemeldet. Doch da ich es doof fand, wollte ich mich sofort wieder abmelden. Doch da gab es nichts zum abmelden . Heute morgen bekomme ich eine Mail, dass 64,.. € für diesen Service bezahlen muss. Da ist doch irgendwas faul.

MfG

edit: sehr fein das wir nun auch die seite kennen und das direkt hier mal richtig stellen können Oo

Geändert von Anarchnophobia (13.01.2007 um 19:58 Uhr).
 
 
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Felicitas
Alt 10.01.2007, 07:14   #2
Standard

du hast 2 wochen das recht von jedem vertrag zurückzutreten, das zum ersten.

zum zweiten, reicht ein schreiben deiner eltern, dass du erst 16 jahre alt bist, von daher beschränkt geschäftsfähig. da sie von diesem vertrag nicht wussten und dagegen sind dass du ihn abgeschlossen hast, erklären sie ihn hiermit [mit dem schreiben] für ungültig und treten in folge dessen davon zurück.

und was lernst du daraus? agb lesen. das kleingedruckte sozusagen.
 
 
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ElLute
Alt 10.01.2007, 09:50   #3
Standard

wo lebst du denn, dass du post von unbekannten öffnest und dich auf deren homepage für irgendwelche services registrierst... bist du nicht schon länger hier?!? damals gabs ja den thread iq-battle...
 
 
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n4ut1lus
Alt 10.01.2007, 10:52   #4
Standard

@ lexa: mach dir nichts draus, ich war auch mal so clever

ich hatte mich auf http://www.genealogie.de/ registriert,
das war der gleiche scheiß
 
 
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Anarchnophobia
Alt 10.01.2007, 12:57   #5
Standard

...ich finde auf führerschein.de nirgends etwas wo man sich anmelden kann?

das iss doch nur ne doorway-werbepage, geparkt bei seo, um mit dem domainschlagwort noch ein paar dollar einzuheimsen. um welche seite gehts denn nun wirklich?
 
 
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MiKe
Alt 10.01.2007, 13:58   #6
Standard

würde, wie feli es vorschlug, deine eltern nen brief schreiben lassen. lasse sie dabei auf die §§ 106, 107 BGB verweisen ("Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjährger" und "Einwilligung des gesetzlichen Vertreters").

worum geht's denn genau auf dieser seite, die du wohl nicht preisgeben willst? denn sollte das mit dem brief nicht klappen (was es aber müsste), kannst du dich immer noch darauf berufen, dass du den dienst nicht in anspruch genommen hast (wenn du dich nur gereggt aber nix angeklickt hast oder so - meistens kommen die kosten nur für das erbringen der leistungen wie z.b. einem testergebnis zustande)!
 
 
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sanxtrem
Alt 10.01.2007, 15:49   #7
Standard

Zitat von Anarchnophobia
...ich finde auf führerschein.de nirgends etwas wo man sich anmelden kann?

das iss doch nur ne doorway-werbepage, geparkt bei seo, um mit dem domainschlagwort noch ein paar dollar einzuheimsen. um welche seite gehts denn nun wirklich?

lol ich find noch nicht einmal führerschein.de ^^
wenn überhaupt komme ich auf aral,.. oder auf den suchmaschine...
 
 
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Lexa
Alt 12.01.2007, 19:01   #8
Standard

Mein vater hat nen Brief geschrieben. Diesen haben sie nicht akzeptiert :-O. Dabei wurden die dazugehörigen Paragraphen aufgelistet. Die seite hieß mein-führerschein.de oder so...
 
 
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Felicitas
Alt 12.01.2007, 19:05   #9
Standard

würdest du es jetzt bitte mal schaffen den orginallink zu posten? mein-führerschein.de ist nichts und mein-fuehrerschein.de auch nicht.

so langsam vergeht einem die lust dir zu helfen.
 
 
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Lexa
Alt 12.01.2007, 19:09   #10
Standard

www.dein-fuehrerschein.com
 
 
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MiKe
Alt 12.01.2007, 19:34   #11
Standard

ob die den brief akzeptieren oder nicht kann dir relativ egal sein. es besteht kein gültiger vertrag, also auch kein leistungsanspruch!
 
 
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Lexa
Alt 12.01.2007, 19:38   #12
Standard

Bist du dir da sicher Mike?
 
 
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n4ut1lus
Alt 12.01.2007, 19:45   #13
Standard

ja, MiKe hat recht, da du noch nicht volljährig bist, ist der vertrag nichtig, schwebend unwirksam, nicht rechtsgültig oder was weiß ich wie man das nennt...
du bist nämlich noch beschränkt geschäftsfähig....und daher darfst du ohne einwilligung deiner erltern keinen vertrag abschließen.
 
 
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Lexa
Alt 12.01.2007, 19:47   #14
Standard

hoffe ich mal, dass es so ist
 
 
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sanxtrem
Alt 12.01.2007, 21:59   #15
Standard

HA HA ich weiß ja nicht obs euch auffällt : www.iq-fight.de
...das ähnliche design?
die haben noch jede menge anderer seiten.. alle fast gleich aufgebaut...

auserdem stimmt das nicht was MIKE und n4ut1lus vbmenu_register("postmenu_462090", true); gesagt haben:
1. wenn man keine 18 ist, die teilnahmebedingung aber erst ab dem 18. lebensjahr gilt und man angibt 18 zu sein, so ist das betrug und die bringen dich zur anzeige.
2.kann man ohne die einwilligung der eltern einen vertrag abschließen - so lange man ein eigenes konto hat- sei es sogar nur ein taschengeld konto.
3.auch wenn sie die leistung nicht genutzt hat- das ist eine einmalige zahlung, die direkt nach der anmeldung zu bezahlen ist...

ich hab auch erfahrungen mit so einer seite gemacht,..unter anderem...

was man da gegen machen kann?

lernen die agb´s durchzulesen...und sich nicht von bunten seiten mit "jetzt sofort testen" locken lassen ....^^
 
 
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PowerWapiti
Alt 12.01.2007, 22:06   #16
Standard

Das sieht man doch auf einen Blick, dass es eine der "üblichen" Aboseiten ist.. großes farbiges Layout , Test starten und dann das Anmeldeformular .

Lies mal unten:
Der Preis für die Teilnahme am Online-Test beträgt einmalig 64,80 Euro und ist sofort fällig


Was gibts da alles? 1*sms, trick*.at, iqb*ttle, testc*rs, geneal*gie. ... da gibts hunderte solcher Aboseiten, alle nach dem selben Schema. Das ist auch gültig.

Die "erste" Seite vor vielleicht 1,5 Jahren wurde von einem guten "Internetanwalt" erstellt bzw. die Bestellseite & AGB. Das ist anscheinend auch so gültig.. melde es der Verbraucherzentrale.. es gibt schon genug beschwerden wegen so Seiten. irgendwann gibt es sicher ein neues Gesetz wegen sowas

Geändert von PowerWapiti (12.01.2007 um 22:13 Uhr).
 
 
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sanxtrem
Alt 12.01.2007, 22:14   #17
Standard

Zitat von PowerWapiti
Das sieht man doch auf einen Blick, dass es eine der "üblichen" Aboseiten ist.. großes farbiges Layout , Test starten und dann das Anmeldeformular .

Lies mal unten:

Was gibts da alles? 1*sms, trick*.at, iqb*ttle, testc*rs, geneal*gie. ... da gibts hunderte solcher Aboseiten, alle nach dem selben Schema. Das ist auch gültig. Die "erste" Seite vor vielleicht 1,5 Jahren wurde von einem guten "Internetanwalt" erstellt bzw. die Bestellseite & AGB. Das ist anscheinend auch so gültig.. melde es der Verbraucherzentrale.. es gibt schon genug beschwerden wegen so Seiten. irgendwann gibt es sicher ein neues Gesetz wegen sowas
japp genau das meine ich! und auf eine der seiten bin ich schon reingefallen -.-
bei mir waren es aber "nur" 36 euro....
und deren sitz ist immer in österreich oder in london ^^
 
 
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MiKe
Alt 13.01.2007, 01:28   #18
Standard

Zitat von sanxtrem
auserdem stimmt das nicht was MIKE und n4ut1lus vbmenu_register("postmenu_462090", true); gesagt haben:
1. wenn man keine 18 ist, die teilnahmebedingung aber erst ab dem 18. lebensjahr gilt und man angibt 18 zu sein, so ist das betrug und die bringen dich zur anzeige.
2.kann man ohne die einwilligung der eltern einen vertrag abschließen - so lange man ein eigenes konto hat- sei es sogar nur ein taschengeld konto.
was... ein... geschwätz! sorry, aber lies dir doch einfach die entsprechenden paragraphen durch, oben hab ich sie geschrieben. ja, man kann auch unter 18 einen vertrag abschließen (scheiß egal, ob man ein konto hat oder nicht, sonst dürftest du ohne konto auch nicht irgendwo einkaufen gehn). und nein, er ist nicht gültig, wenn die eltern dies nicht erlauben. nennt sich beschränkte geschäftsfähigkeit minderjähriger. und dass die einen wegen betrug zur anzeige bringen ist ja wohl mehr als lächerlich.

das einzige, was annähernd an deine beschreibung mit dem "ohne einwilligung der eltern" rankommt, ist der umgangssprachlich als taschengeldparagraph bezeichnete §110 BGB ("Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln"). dies gilt aber NUR, wenn schon von vornherein bezahlt wurde. wenn das geld erst durch eine rechnung eingetrieben werden muss, gilt der 110er definitiv NICHT!

Fazit: ein vertrag solcher art benötigt IMMER die zustimmung eines erziehungsberechtigten/gesetzlichen vertreters!
 
 
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sanxtrem
Alt 13.01.2007, 09:08   #19
Standard

tja mike,.. hast du damit bisher erfahrungen gemacht?
nein...
hast du dir die seite angesehen?
nein...
ist dir aufgefallen, dass es ähnlich aufgebaut ist wie zb. iq-fight.de?
nein...
bist du schon mal auf eine dieser seiten reingefallen? (1*sms, trick*.at, iqb*ttle, testc*rs, geneal*gie. ... )
nein?!
ich berichte hier nur von meinen (traurigen) erfahrungen, die ich mit diesen seiten machen musste,...also nenn es nicht "geschwätz".

ja,.. du wirst zur anzeige gebracht, wenn du falsche angaben machst^^- das magst du vielleicht nicht glauben..und nennst es deshalb "lächerlich"^^.
das geld wird sie zahlen müssen, auch wenn sie die leistung nicht in anspruch genommen hat (war bei mir genauso)...

was ich dir noch sagen will, mike...sei nicht so aggressiv und hör auf andere beiträge (oder eben meinen) abzuwärten.. ich spreche nur von meinen erfahrungen....
 
 
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Felicitas
Alt 13.01.2007, 10:55   #20
Standard

naja, was mike schreibt ist aber inhaltlich richtig. sprich: das gesetz hat solche worte wie "beschränkt geschäftsfähig" "taschengeldparagraph" und "schwebend unwirksam".

das geld wird sie zahlen müssen, auch wenn sie die leistung nicht in anspruch genommen hat
das wird sie ganz sicher nicht. zumindest solange ihr dad lust hat sich zu streiten weil er im RECHT ist. aber vermutlich wird er irgendwann keinen bock mehr haben und die 65 eur bezahlen.

noch mal:

wenn lexa einen vertrag abschließt mit 16 jahren, ist er schwebend UNwirksam, da sie beschränkt geschäftsfähig ist. das heisst, lt gesetz ist jeder von ihr geschlossene vertrag erst einmal UNwirksam. dass die das schreiben vom vater nicht akzeptiert haben, ist einfach eine masche, weil die davon ausgehen dass ihr dad dann keinen bock mehr haben wird, oder verunsichert ist und dann einfach bezahlt.

gehen wir mal deren kleingedrucktes durch:

Die Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Nach der Anmeldung bei Dein-Fuehrerschein.com haben Sie Zugriff auf einen Führerscheintest mit den amtlichen Führerscheinfragen sowie einen Mitgliederbereich mit Informationen rund um das Thema "Führerschein". Der Preis für die Teilnahme am Online-Test beträgt einmalig 64,80 Euro und ist sofort fällig. Bestellungen aus der Schweiz enthalten 7,6% USt., Bestellungen aus dem Ausland sind USt.-frei. Der Zugang zum Mitgliederbereich ist unbeschränkt und beliebig oft möglich; er verfällt, wenn Sie sich 3 Monate lang nicht eingeloggt haben.
gut wir hätten also merken können das der test etwas kostet. gehen wir weiter auf den *hier* link

§ 3 Widerrufsrecht
(1) Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, hat dieser das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für den Widerruf nicht. Die Widerrufsfrist wird dann in Lauf gesetzt, wenn der Kunde die Belehrung über sein Widerrufsrecht erhalten hat (§ 312c Abs.2 BGB). Entscheidend für die Wahrung der Widerrufsfrist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: First Online Services AG, Kantstrasse 14, CH – 8044 Zürich, E-Mail: Buchhaltung@Dein-Fuehrerschein.com, Fax: + 49 (0) 180 - 555 29 00 14 68.
es steht sogar in den agb dass lexa 2 wochen widerrufsrecht hat. eine information die wir ihr nicht hätten geben müssen, spätestens ihr vater hätte sie finden müssen.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die F.O.S. AG mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat (§ 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies ist der Fall, wenn der Kunde den Führerschein-Test gestartet hat.
das halte ich für anfechtbar.


von "erst ab 18 jahren" kann ich in den agb nichts finden, vllt hab ichs überlesen. sollte das so sein, bitte ich euch mir den teil mal zu kopieren.


wie mike sagt, es gibt schlichtweg und ergreifend ein paar fakten:

lexa ist 16 jahre, von daher nicht volljährig, von daher beschränkt geschäftsfähig und von daher ist JEDER vertrag den sie abschließt schwebend UNwirksam. was sie in einer kaufhalle oder in einem zeitungsladen kauft fällt unter den taschengeldparagraphen. das sind (kauf-)verträge die sie abschließen kann. der taschengeldparagraph ist nichtsdestotrotz sehr schwammig und hat keine konkreten richtlinien.

lexa hatte das recht diesen vertrag innerhalb 14 tage zu widerrufen. ich zweifle diesen zusatz den ich gepastet habe an. das mag vllt bei volljährigen hinkommen, bei beschränkt geschäftsfähigen wird das wohl eher eine randbemerkung sein die kaum ins gewicht fällt, da das gesetz (und sorry in dem fall wirklich zurecht) davon ausgeht, dass ein unter 18jähriger gar nicht die geistige reife und fassungsvermögen hat um derartige verträge abzuschließen und auch noch die agb zu lesen.

eine eventuelle anzeige wegen falschaussage steht auf einem GANZ anderen blatt. das ändert nichts daran, dass sie für den mist nicht zahlen MUSS. wobei ich da überlege inwiefern ein anbieter eines solchen tests in der pflicht ist sich das alter nachweisen zu lassen. wenn dem so wäre wie du vermutest, würde jeder 16 jährige der im laden sagt "ich bin 18, ich möchte korn kaufen" eine anzeige wegen falschaussage bekommen. meines wissens nach ist in einem solchen fall aber nicht der minderjährige dran, sondern derjenige, der nicht kontrolliert hat.

auf jeder x-beliebigen pornoseite gibts diese altersabfragen, die man mit dem perso nachweisen muss und der nachweis muss irgendwie beglaubigt sein.

deine erfahrung will ich nicht abwerten, aber sie sagen auch bloß eines: das du von deinen rechten nichts wusstest und nicht darauf beharrt hast.
 
 
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michaelg
Alt 13.01.2007, 11:19   #21
Standard

Zitat von sanxtrem
ja,.. du wirst zur anzeige gebracht, wenn du falsche angaben machst^^- das magst du vielleicht nicht glauben..und nennst es deshalb "lächerlich"^^.
das geld wird sie zahlen müssen, auch wenn sie die leistung nicht in anspruch genommen hat (war bei mir genauso)...
Wie felicitas schon schrieb vermengst du da Straf- und Zivilrecht. Und ich glaube nicht, dass MiKe das Wort "Geschwätz" oder so böse gemeint hat, sondern es deshalb benutzt weil du, da du schlechte Erfahrungen gemacht hast, die Abwicklung der Sache so wie sie bei dir passierte als üblich hinstellst.

Zitat von sanxtrem
1. wenn man keine 18 ist, die teilnahmebedingung aber erst ab dem 18. lebensjahr gilt und man angibt 18 zu sein, so ist das betrug und die bringen dich zur anzeige.
Sanxtrem, das ist deren Argumentation um sich erstens als besonders penible Gesetzeseinhalter zu profilieren und zweitens um vermeintkliche Kläger einzuschüchtern. Dass es von deren Seite aus in der Tat möglich ist, den Nutzer wegen Betrugs anzuzeigen (passiert ja durchaus auch), aber den Richter will ich sehen oder besser sprechen, der eine (höchstwahrscheinlich nicht vorbestrafte) 16-jährige unter diesen Umständen (Opfer eines bundesweit als Abzocker bekannten und geächteten Webseitenbetreiber) tatsächlich verurteilt.


Ich als Betroffener würde eben auch einfach widerrufen, und schauen was kommt. Und die vorzeitige Erlischung des Widerrufsrecht ist ja Klamauk...
 
 
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ElLute
Alt 13.01.2007, 11:34   #22
Standard

da wir jetzt auf der "was würde ich machen..."-schiene sind...

mail: nicht reagieren.
brief: nicht reagieren, aber evtl. interesse an der materie bekommen
eingeschriebener brief, brief von inkassobüro, ISP, ...: fachleute aufsuchen die mir kostengünstig einen guten rat geben können.
 
 
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Lexa
Alt 13.01.2007, 15:19   #23
Standard

Ich habe mich jetzt persönlich an das Inkassobüro gewendet...
 
 
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MiKe
Alt 13.01.2007, 17:32   #24
Standard

Sanxtrem, wie Felicitas und Michaelg sagten: nur weil deine Erfahrungen schlecht waren und du auf sie reingefallen und nicht auf deinem Recht beharrtest (ob du davon wusstest oder nicht sei mal dahingestellt), heißt das nicht, dass das der Normalfall sein muss. Jedes deutsche Gericht hätte die Klage der Seitenbetreiber abgelehnt.

U18 ohne Erlaubnis der Eltern --> Vertrag ungültig gemäß §§106, 107 BGB

Mehr gibt's zu dem U18-Thema eigentlich nicht zu sagen!


Jetzt mal kurz etwas zu dem:
das geld wird sie zahlen müssen, auch wenn sie die leistung nicht in anspruch genommen hat
Das ist jetzt die andere Möglichkeit, dagegen anzugehn.

Sehen wir uns mal §4 der AGB an:
§ 4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
(1) Der Preis für die Nutzung des Führerschein-Tests beträgt einmalig 64,80 Euro. Der Betrag ist sofort fällig. Bestellungen aus der Schweiz sind inkl. 7,6% MwSt, Bestellungen aus dem Ausland sind MwSt-frei.
feli hat auch den text auf der startseite zitiert. dort heißt es: "Der Preis für die Teilnahme am Online-Test beträgt einmalig 64,80 Euro und ist sofort fällig."

Sie hat den Test nicht genutzt (wenn ich das richtig herausgelesen habe). Die kosten sind zwar "sofort fällig", aber nur dann rechtmäßig, wenn die Leistung dieser Firma, Agentur, was auch immer auch in Anspruch genommen wird. Diese Leistung ist nicht die Anmeldung sondern der Führerscheintest und sonst nichts.
  • AGB: "[...]für die Nutzung des Führerschein-Tests[...]"
  • Startseite: "[...]für die Teilnahme am Online-Test[...]"
Damit dürften wohl sämtliche Zweifel aus der Welt geräumt sein!

[ot]Noch kurz wegen der Sache mit dem "Geschwätz"... wie michaelg das richtig gesehen hat, soll das nicht als Angriff gegen dich gewertet werden sondern einfach zeigen, dass die rechltliche Seite (nach der wir uns in einem Rechtsstaat eben orientieren müssen) ganz anders aussieht, als es bei dir der Fall war und deine Sicht der Dinge ein Einzelfall sind. Die Betreiber der Seite spekulieren natürlich darauf, dass die Beschuldigten dies alles nicht wissen und verlangen deshalb das Geld, kommen mit dem Inkassounternehmen (welches oftmals ein extra gegründetes Unternehmen ist, welches mit den/für die Betreiber(n) der Seite arbeitet) und machen somit Angst und üben Druck auf das Opfer aus...[/ot]
 
 
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Sphinx
Alt 16.01.2007, 19:40   #25
Daumen hoch

Ich bin selbst Opfer von "Genealogie.de" geworden.
und ich kann dazu nur sagen

Es gibt mittlerweile im gesamten Internet Beschwerde - Foren und/oder Anzeigen.

Und was die Mails betrifft.......

die schießen nur mit Platzpatronen ^^


mfg Sphinx
 
 
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