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dein-fuehrerschein.com


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Malte
Alt 16.02.2007, 17:48   #51
Standard www.dein-fuehrerschein.com

Moin!
Ich wollte nur mal sagen das ich denn selben scheiss gemacht hab und dummer weise auch net die AGB durchgelesen hab!!! Nun kam natürlich auch gleich ne Rechnung per Mail und ich war total geschockt, 64€ sollte ich latzen hab dann mal die AGB durchgelesen und mir selber in Arsch gebissen!!! Naja habs dann mal mit dem Wiederrufsrecht probiert aber da ich schon den Dienst genutzt hatte war dies auch vergebens! Um mir weiteren Stress zu ersparen hab ich dann halt Überwiesen nun kam aber nach einer Woche 1 Mahnung und ich dachte mir, dass kann ja wohl net angehen hab dann da angerufen und meine Kundennummer angegeben und die konnten mich nicht mal ausfindig machen hmmmmmm sehr merkwürdig, jetzt soll ich denen eine Kopie meines Kontoauszuges zu schicken das hab ich nun getan und jetzt werd ich mal abwarten! Was lernen wir daraus??? Immer die AGB'S durchlesen!!!!!!!!!!!!!!!! So erstmal, bis denne
 
 
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G.Force
Alt 21.03.2007, 23:24   #52
Standard Zahlungsaufforderung wegen Anmeldung bei: Dein-Fuehrerschein.com

Hallo!
Ich habe dieses Forum im Netz ausfindig gemacht, da ich ein großes Problem habe mit einer Gesellschaft die von mir Geld möchte wegen eines Vertrages.. den ich gar nicht abgeschlossen habe. Jedenfalls war es mir gar nicht bewusst, dass ich einen Vertrag abschließe mit meiner Anmeldung. Ich habe sehrwohl die AGB´s zuvor gelesen. Und ich bin mir 100Pro sicher das bei der Anmeldung nichts von einem gewissen Betrag stand, der fällig werden würde, würde ich den Dienst nutzen.
Ich bin auch die Seite www.Dein-Führerschein.com durch eine Email aufmerksam geworden. In dieser Stand auch nichts davon das der Spaß was kostet. Es wurde geworben und es sah kostenlos aus.
Also hab ich mich mit meiner Anschrift (ich weiß jetzt das es ein Fehler war) angemeldet. Und habe auch, da ich ja dachte das es spaß ist.. und da auf der SEite standt bzw. in der Mail... wenn man sich anmeldet und einer unter den 10 Besten ist, bei diesem Test das also die 10 Besten einen ErsteHilfe-Pack bekommen.
Nur aus diesem Grund und weil mir gerade langweilig war, hab ich diesen Scheiß mal mitgemacht.

Und nun habe ich von dieser Seite www.dein-Führerschein.com eine Email bekommen in der folgendes Stand.

Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank, dass Sie sich am 17.03.2007 bei
http://www.Dein-Fuehrerschein.com/ angemeldet haben. Vertragsgemäß
erlauben wir uns, Ihre Teilnahme an
unserem Service wie folgt zu berechnen:

Online-Teilnahme http://www.Dein-Fuehrerschein.com/ EUR 69,80

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis spätestens zum 26.03.2007
auf das nachfolgende Konto der Fa. I.D.S. Wirtschaftdienste:

Bank: Commerzbank AG
Konto: 241 650 102
BLZ: 494 400 43
SWIFT/BIC: COBADEFFXXX
IBAN: DE67 4944 0043 0241 6501 02

Sofort als ich diese Email bekommen habe. Habe ich zurück geschrieben, dass ich sofort diese Anmeldung stonieren möchte. Wie gesagt, ich habe zuvor in den AGB´s nichts gelesen darüber dass dieser Spaß Geld kosten soll.
Ich hätte mich auch nie angemeldet, hätte ich das gelesen.
Und ich bin mir 100 pro sicher, dass ich in den AGB´s nichts darüber gelesen habe.

Nun weiß ich nicht was ich tun soll.
Ich bin 23. Und somit volljährig. Kann mich somit nicht darauf beziehen, dass der Vertrag ungültig wäre..

Ich habe nun schon viel gelesen über solche Abzockereien im I-net. Und es gab einige Berichte, da wurde gesagt.. das man sich nicht drauf einlassen sollte. Das die Gesellschaften einem nur Angst machen wollen und einem so das Geld aus den Taschen ziehen wollen.

Könnt ich mir sagen was ich tun kann.... Mir ist sowas noch nie passiert.
Und das Geld will ich in keinem Fall zahlen...
das war eine Richtige Abzocke!

was meint ihr was ich tun kann?
 
 
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Jumpy
Alt 21.03.2007, 23:30   #53
Standard

Wann hast du dich dort angemeldet bzw. wie lange ist das her ?
 
 
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G.Force
Alt 21.03.2007, 23:46   #54
Standard

Zitat von Jumpy
Wann hast du dich dort angemeldet bzw. wie lange ist das her ?
Hallo. Habe mich am 17.03.2007 also exakt vor 5 Tagen angemeldet.
 
 
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Jumpy
Alt 21.03.2007, 23:57   #55
Standard

Das ist ein Auszug aus deren AGB
die machen aber aufmerksam auf die kostenpflichtige Nutzung (habs dir fett unterstrichen)
§ 4


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Achtung - für alle Anmeldungen ab Montag, den 05.03.2007, 12.00 Uhr (mittags), gelten, wie bei der Anmeldung angezeigt, die neuen AGB, die Sie unter DIESEM Link abrufen können.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der First Online Services AG (F.O.S. AG) und dem Kunden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde entgegenstehende Geschäftsbedingungen zu Grunde legt. Diese werden von der F.O.S. AG nicht angenommen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies von der F.O.S. AG schriftlich akzeptiert worden ist.
§ 1 Vertragsschluss
Mit Abschluss der Anmeldung (Ausfüllen der Anmeldemaske und Absenden der Anmeldung mittels drücken des "Abschicken"-Buttons) auf den Internetseiten www.Dein-Fuehrerschein.com wird ein Vertrag zwischen Ihnen und der Firma:
First Online Services AG
Kantstrasse 14
CH – 8044 Zürich
geschlossen. Der Kunde unterbreitet dem Anbieter mit Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars auf der Internetseite www.Dein-Fuehrerschein.com ein Angebot auf Abschluß des Vertrages. Die im folgenden angezeigte Bestätigung gilt als Annahmeerklärung des Anbieters.
§ 2 Verpflichtungen
(1) Durch den Vertrag wird der Anbieter verpflichtet, dem Kunden einen Online-Führerscheintest sowie den Zugriff auf aktuelle Informationen zum Thema „Führerschein“ zur Verfügung zu stellen. Die Leistungserbingung gewährleistet der Anbieter durch Sicherstellung der Loginmöglichkeit auf der Website für den Kunden sowie durch Bereitstellen der Onlinemaske für den Online-Test. Loggt sich der Kunde 3 Monate lang nicht in den Mitgliederbereich auf der Internetseite www.Dein-Fuehrerschein.com ein, so ist die F.O.S. AG zur Einstellung der Leistung berechtigt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen der F.O.S. AG Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, der F.O.S. AG hat die Überlassung vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt. Dritte sind auch verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz.
§ 3 Widerrufsrecht
(1) Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, hat dieser das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für den Widerruf nicht. Die Widerrufsfrist wird dann in Lauf gesetzt, wenn der Kunde die Belehrung über sein Widerrufsrecht erhalten hat (§ 312c Abs.2 BGB). Entscheidend für die Wahrung der Widerrufsfrist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: First Online Services AG, Kantstrasse 14, CH – 8044 Zürich, E-Mail: Buchhaltung@Dein-Fuehrerschein.com, Fax: + 49 (0) 180 - 555 29 00 14 68.
(2) Hat der Kunde den Vertrag wirksam widerrufen, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die von der F.O.S. AG empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der F.O.S. AG insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die F.O.S. AG mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat (§ 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies ist der Fall, wenn der Kunde den Führerschein-Test gestartet hat.
§ 4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
(1) Der Preis für die Nutzung des Führerschein-Tests beträgt einmalig 64,80 Euro. Der Betrag ist sofort fällig. Bestellungen aus der Schweiz sind inkl. 7,6% MwSt, Bestellungen aus dem Ausland sind MwSt-frei.
(2) Bei Zahlungsverzug ist die F.O.S. AG berechtigt, den Zugang zu sperren. Die Zahlungspflicht wird durch die Sperre nicht berührt.
(3) Die F.O.S. AG ist berechtigt, neben dem gesetzlichen Verzugsschaden Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro zu berechnen.
(4) Die Aufrechnung und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden gegen Forderungen des Anbieters nur gestattet, wenn die Forderung des Kunden von dem Dienstleister nicht bestritten wird oder sie rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Verjährung
(1) Gegen Forderungen der F.O.S. AG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(2) Vertragliche Ansprüche des Kunden gegen der F.O.S. AG verjähren in einer Frist von zwei Jahren ab Entstehung des Anspruchs.
§ 6 Haftung
(1) Die F.O.S. AG haftet bei vertraglichen und ausservertraglichen Ansprüchen wegen Schäden des Kunden grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, im Falle des Schuldnerverzugs und bei von der F.O.S. AG zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung haftet der F.O.S. AG jedoch für jede schuldhafte Pflichtverletzung ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit der F.O.S. AG und grob fahrlässigem Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der F.O.S. AG auf den bei Vertragschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen, wie z.B. Des Produktehaftungsgesetzes.
§ 7 Allgemeine Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtsmäßigen Benutzung der Dienstleistungen der F.O.S. AG. Er versichert, im Rahmen der Benutzung, keine strafrechtlichen relevanten Inhalte zu verbreiten sowie gegen sonstige Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrecht) zu verstoßen.
(2) Der Kunde stellt die F.O.S. AG von jeglichen Ansprüchen Dritter auf Grund widerrechtlicher Nutzung der Dienstleistung der F.O.S. AG frei. Der Kunde unterrichtet die F.O.S. AG unverzüglich von jeglicher Inanspruchnahme Dritter auf Grund einer widerrechtlichen Nutzung der angebotenen Dienstleistungen.
(3) Erlangt der F.O.S. AG von einer unerlaubten Handlung des Kunden Kenntnis oder wird der F.O.S. AG nach §§10, 11 TDG von einer vermeintlich unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis gesetzt, wird der F.O.S. AG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung die personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden weitergegeben. Sollte zuvor auf Grund von Rechtsvorschriften eine Überprüfung der Rechtsmässigkeit der Übermittlung oder der beanstandeten Handlung durch der F.O.S. AG erforderlich sein, wird der F.O.S. AG diese vornehmen.
§ 8 Sonstiges
(1) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.
(2) Die F.O.S. AG ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen.
(3) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der oben beschriebenen Dienstleistungen der F.O.S. AG oder diesen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte in Zürich, Schweiz, ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz in Schweiz hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser Bedingung ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Zürich, den 01.12.2006
First Online Services AG
 
 
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G.Force
Alt 22.03.2007, 00:08   #56
Standard

Hey ^^ ich habe die AGBs nun auch gelesen. Und ich weiß auch was da steht. Aber ich sag dir was... als ich mich angemeldet habe, stand da nix mit KOSTEN für Nutzung. Die haben in der Mail geworben für diesen SCheiß... und eigentlich hat dieses ERste-Hilfe-Set gelockt. Es gibt sowas ja immermal im I-net. oft seriös.

Also meint ihr da kann man nix machen oder wie?
weil ich von anderen I-net seiten her gelesen habe, dass man NICHT zahlen soll... Das DIE sowieso kein Verfahren einleiten.. und es außerdem Betrüger sind.

mfg
 
 
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Sivar
Alt 22.03.2007, 00:21   #57
Standard

Wende dich am besten mal an die Verbraucherzentrale deines Vertrauens, die haben viel Erfahrung mit solchen Fällen. Allgemein gibt es als Abzocke, wenn nicht deutlich sichtbar auf die Kosten hingewiesen wird. Nicht deutlich sichtbar sind Kosten zB, wenn sie nur in den AGB stehen, oder wenn man bei üblichen Bildschirmauflösungen weit unter den üblichen "Abschicken"-Link scrollen müsste, um einen Hinweis darauf zu sehen.

Ich hab grade mal nachgeschaut... aktuell isses ja so, dass ich mit meinen 1024x768 ungefähr ne halbe Seite nach unten scrollen muss, um den kleingedruckten Kostenhinweis unter dem riesengrossen "Ich möchte den Führerscheintest starten" sehen zu können (Link). Zahlen würde ich auf keinen Fall. Ich möchte sogar mal wetten, dass man die 69,80 Euro vor Gericht selbst dann anfechten könnte, wenn ganz oben mit nem rot blinkenden Schild drauf hingewiesen werden würde - und zwar deswegen, weil der Preis völlig überzogen ist.
 
 
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G.Force
Alt 22.03.2007, 00:30   #58
Standard

Zitat von Sivar
Wende dich am besten mal an die Verbraucherzentrale deines Vertrauens, die haben viel Erfahrung mit solchen Fällen. Allgemein gibt es als Abzocke, wenn nicht deutlich sichtbar auf die Kosten hingewiesen wird. Nicht deutlich sichtbar sind Kosten zB, wenn sie nur in den AGB stehen, oder wenn man bei üblichen Bildschirmauflösungen weit unter den üblichen "Abschicken"-Link scrollen müsste, um einen Hinweis darauf zu sehen.

Ich hab grade mal nachgeschaut... aktuell isses ja so, dass ich mit meinen 1024x768 ungefähr ne halbe Seite nach unten scrollen muss, um den kleingedruckten Kostenhinweis unter dem riesengrossen "Ich möchte den Führerscheintest starten" sehen zu können (Link). Zahlen würde ich auf keinen Fall. Ich möchte sogar mal wetten, dass man die 69,80 Euro vor Gericht selbst dann anfechten könnte, wenn ganz oben mit nem rot blinkenden Schild drauf hingewiesen werden würde - und zwar deswegen, weil der Preis völlig überzogen ist.
Alle Mal ist der Preis überzogen... Ich glaub es waren nicht mal 10 Bögen die man da machen konnte und ein paar gingen nicht. naja aufjedenfall wars mir dann zu doof und ich hab mittendrin abgebrochen... weil was solls!
Ich habe wie gesagt nichts über KOSTEN lesen können in den AGBs. Und wenn es wirklich kostenpflichtig war dann war es eine miese Täuschung weil erst mit irgendwelchen Gratis sachen gelockt wurde.. Und nirgends was mit Kosten...
Ich werde auch nicht zahlen...

Aber ich müsste denke ich noch einen Widerspruch machen. Kann ich das auch per Email tun?

wegen 69 Euro wird doch gar kein Verfahren eingeleitet oder? ist das nicht ein zugeringes Sümmchen, dass sich der Aufwand da lohnt ist mir ein Rätsel...
 
 
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Jumpy
Alt 22.03.2007, 06:06   #59
Standard

Zitat von G.Force
wegen 69 Euro wird doch gar kein Verfahren eingeleitet oder? ist das nicht ein zugeringes Sümmchen, dass sich der Aufwand da lohnt ist mir ein Rätsel...
ich sehe das genau wie sivar, frag mal bei einer Verbraucherschutzorganisation nach, eventuell liegen da auch andere Faelle die sich mit deinem gleichen. Die AGB koennten auch spaeter erst veraendert worden sein.
Ich wuerde denen ein Einschreiben zukommen lassen aus dem hervorgeht, dass du nicht gewillt bist den geforderten Betrag zu zahlen, weil du nicht ausreichend bzw. gar nicht ueber die kostenpflichtige Nutzung zur Zeit der Inanspruchnahme informiert worden bist. darueber hinaus wuerde ich auch erwaehnen, dass du im falle der widerholten Aufforderung zur Zahlung dich an die entsprechende Verbraucherschutzorganisation wenden werdest bzw, gewendet haben wirst.

LG
Jumpy
 
 
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G.Force
Alt 18.04.2007, 19:39   #61
Standard Es geht weiter in Sachen "Dein-Führersein.com" aber jetzt mit Brief vom Inkassobüro!

Hallo Ihr lieben,
ein paar Wochen sind vergangen, seit der Aufforderung zur Zahlung von den 64,80€. Hab geglaubt das mein Widerruf einiges gebracht hat und damit abgeschlossen. Nun habe ich heute einen Brief per Post vom Inkassobüro Eschborn bekommen. Darin vordern sie mich auf mittlerweile 98,47€ zu zahlen, da ich die 64,80€ nicht bis zur Frist bezahlt hatte.
Wenn ich nicht zahlen würde, würden weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

Ich habe nun schon mehrere Foren durchforstet, alle sagten mir NICHT ZAHLEN. Und bei vielen hat sich der Betrag von 98,47€ bereits durch weitere Mahnung des Inkassobüro auf über 200€ erhöht.

Hm... im Grunde lass ich es einfach so laufen, wie mir schon empfohlen wurde...
aber Etwas geschockt bin ich trotzdem.

Hat sich bei euch weiteres ergeben?
Und würdet ihr mir auch raten, die ganze Angelegenheit zu ignorieren?

Was ich nicht verstehe ist, warum diese Inkassostelle ernsthafte Absichten hat. bzw. warum sie die 55cent für Versandkosten ausgibt (und in der Masse, kommt da bestimmt einiges zusammen), wenn sie im Entdefekt sowieso nichts zurück erstattet bekommen.

lg Tine
 
 
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Knuddelmausisonja
Alt 18.04.2007, 19:52   #62
Standard

Zitat von G.Force
Hallo Ihr lieben,
ein paar Wochen sind vergangen, seit der Aufforderung zur Zahlung von den 64,80€. Hab geglaubt das mein Widerruf einiges gebracht hat und damit abgeschlossen. Nun habe ich heute einen Brief per Post vom Inkassobüro Eschborn bekommen. Darin vordern sie mich auf mittlerweile 98,47€ zu zahlen, da ich die 64,80€ nicht bis zur Frist bezahlt hatte.
Wenn ich nicht zahlen würde, würden weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

Ich habe nun schon mehrere Foren durchforstet, alle sagten mir NICHT ZAHLEN. Und bei vielen hat sich der Betrag von 98,47€ bereits durch weitere Mahnung des Inkassobüro auf über 200€ erhöht.

Hm... im Grunde lass ich es einfach so laufen, wie mir schon empfohlen wurde...
aber Etwas geschockt bin ich trotzdem.

Hat sich bei euch weiteres ergeben?
Und würdet ihr mir auch raten, die ganze Angelegenheit zu ignorieren?

Was ich nicht verstehe ist, warum diese Inkassostelle ernsthafte Absichten hat. bzw. warum sie die 55cent für Versandkosten ausgibt (und in der Masse, kommt da bestimmt einiges zusammen), wenn sie im Entdefekt sowieso nichts zurück erstattet bekommen.

lg Tine
Bin auch sehr an der anwort interessiert...
 
 
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Jumpy
Alt 18.04.2007, 20:07   #63
Standard

Ob Führerschein.com oder Lebenserwartung.de, ist alles der gleiche Mist, hier ein LINK zur Verbraucherzentrale Berlin, dort kann man sich auch ein Musterschreiben runterladen.
 
 
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legolas
Alt 18.04.2007, 23:04   #64
Standard

Zitat von sanxtrem

auserdem stimmt das nicht was MIKE und n4ut1lus vbmenu_register("postmenu_462090", true); gesagt haben:
1. wenn man keine 18 ist, die teilnahmebedingung aber erst ab dem 18. lebensjahr gilt und man angibt 18 zu sein, so ist das betrug und die bringen dich zur anzeige.
2.kann man ohne die einwilligung der eltern einen vertrag abschließen - so lange man ein eigenes konto hat- sei es sogar nur ein taschengeld konto.
3.auch wenn sie die leistung nicht genutzt hat- das ist eine einmalige zahlung, die direkt nach der anmeldung zu bezahlen ist...

ich hab auch erfahrungen mit so einer seite gemacht,..unter anderem...

was man da gegen machen kann?

lernen die agb´s durchzulesen...und sich nicht von bunten seiten mit "jetzt sofort testen" locken lassen ....^^


also was auch immer sanxtem da noch so alles geschrieben hat. ich hab nur den oben zitierten schluss gelesen. absoluter blödsinn. ich hab mal nen vertrag ausversehen abeschlossen als ich schon 18 war. dann kam ne rechnung per post über 100€ "letzte mahnung". mein vater da nen brief hingeschrieben und gesagt ich sei keine 18 und wir haben niemehr was von denen gehört. und als ob die anzeige wegen betrugs erstatten würden.. also bitte. informier dich mal bevor du was schreibst oder geh ins com forum und gratulier wem zum geburtstag.
 
 
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dietelma
Alt 19.04.2007, 08:38   #65
Standard

Hallo,
ich hab auch am 18.4.07 die Mahnung vom Inkassobüro bekommen.
Auch 98,74€ von meinem angeblichen Vertrag mit Dein-Führerschein.com.

Ich werde mich heute mal mit meiner zuständigen Verbraucherzentrale unterhalten.

Ansonsten abwarten und alles schön ich einem Ordner sammeln für den Fall der Fälle der zu 99,9% nicht eintritt.

Ich habe schon das vorgefertigte Schreiben von der Verbraucherzentrale per Email an diesen Unseriösen Betreiber geschickt. Dieser hat darauf geantwortet (Unser Service, ist nicht kostenlos, wie von ihnen angenommen).

"Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren.
Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf" (zitat von Verbraucherrechtliches.de)
 
 
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legolas
Alt 19.04.2007, 14:02   #66
Standard

ihr habt post von anwälten bekommen?
 
 
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Jumpy
Alt 19.04.2007, 15:21   #67
Standard

Zitat von dietelma
"Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren.
Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf" (zitat von Verbraucherrechtliches.de)
Wenn man !
 
 
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OvoMaltine
Alt 20.04.2007, 12:30   #68
Standard

Es interessiert weder den Betreiber noch sein Inkassobüro (fast immer die gleichen oder verbundene Eigentümer), ob und was man ihnen zurückschreibt: es ist quasi ein automatischer Prozess, den die da gemeinsam abwickeln, egal, wieviel man selbst an Zeit, Nerven, Briefmarken usw. aufbietet. Warum also?

Ich habe einen Ordner, in denen dieser Schrott gesammelt landet und sollte mal tatsächlich ein gerichtliches Schreiben bei mir eintreffen (ist noch nie passiert), würde sich in diesem Ordner auch ganz schnell eine Kopie des Antwortschreibens an Betreiber oder Inkassobüro finden. Vorher aber nicht :-)
 
 
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die.arne
Alt 24.04.2007, 17:33   #69
Standard dein-führerschein.com

hallo, ich hab exakt das selbe problem mit dem sch...
hat mich ja fast umgehauen als die mir die Rechnung per email geschickt ham.
hab darauf hin auch glei nen widerspruch geschrieben (leider ne in der 2 wochen frist), aber da kam eh keine antwort drauf zurück. nu ja hab jetz immer gehofft, das da nüscht mehr kommt.
Aber: heut hab ich meine 1. Mahnung per mail von denen gekriegt.

Ich bin ja echt froh, das es mir ne alleine so geht, hab heut erstmal gegoogelt danach und war froh das hier viele der meinung sind das nicht zuzahlen. ist ja auch einfach mal ne wahnsinnige verarsche!!!

Naja, was ich eigentlich noch fragen wollte, habt ihr euch schon bei der seite wieder abgemeldet?? also das die das Profil wieder gelöscht ham? ich hab ehrlich gesagt richtigen bammel mich da nochma anzumelden (oder eben einzuloggen), wer weiss was dann noch kommt??!
ich weiss, ist völlig stussig, aber was solls....

also wie is das bei euch?

lg
 
 
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chilldochmal
Alt 26.04.2007, 13:33   #70
Standard

Gab es irgendein Urteil gegen diese Seiten?
Neuanmeldungen sind auf den meisten Testseiten nicht mehr möglich.
 
 
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pitchzero
Alt 26.04.2007, 13:39   #71
Standard

ne des läuft seit Jahren schon so Seiten wie die haben meist nur ca. einen Monat oder weniger auf.....
 
 
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die.arne
Alt 26.04.2007, 20:59   #72
Standard

hm soweit ich weiß, gabs noch kein Urteil, zumindest ne bei denen. wird aber mal Zeit!!!

naja ich mein das so, immerhin hat man ja ne Kundennummer bei denen, also wenn man die rechnung per email bekommt, steht die da dabei.
mir ist es aber echt zu wider, mich als deren KUNDE zu bezeichnen. ich sehe mich eher als OPFER, als als kunde!!

hm also habt ihr euch abgemeldet?
 
 
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Jumpy
Alt 26.04.2007, 21:34   #73
Standard

@die.arne, wende dich doch einfach mal an die Verbraucherschutzorganisation die zuständig ist für deine Region. Die werden dir schon genau sagen was du tun kannst.

LG
 
 
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FrankF
Alt 17.05.2007, 14:07   #74
Standard

Hallo zusammen,
auf die schnelle: Ich habe ohne vorherige Mahnungen ein Schreiben der deutschen Inkassostelle bekommen. Die Daten, die ich daraufhin im Internet abrufen konnte sind sehr dubios: Anmeldedatum:00.00.0000. Ablauf der Widerspruchsfrist: 14.12.1999. Nach einer kurzen Suche konnte ich folgenden Link bei Google zu einer leider nicht mehr existierenden Seite ausfindig machen:
http://209.85.135.104/search?q=cache...lnk&cd=9&gl=de
Es ist schon interessant, was da los ist. Ich habe auf jeden Fall mal ein ganz böses Fax an diesen Polzin geschickt...
Gruß
Frank
 
 
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