Der Ablauf der Geschichte und einige kompromitierende Auszüge aus elektronischer Korrespondenz des Herrn RA Syndikus sind in einem guten Artikel in der aktuellen c't (Heft 21, Seite 62-66) zu finden.
Danach hatte Herr S zumindest Kenntnis von dem rechtswidrigen Treiben seiner Mandanten. Das könnte man licht als strafrechtlich relevante Beihilfe auffassen. Die Staatsanwaltschaft Mülhausen hat auch angekündigt, Anklage erheben zu wollen
Damit ist zumindest die Befürchtung, Herrn S werde gar nichts widerfahren, eher unbegründet. Wenn die StA erstmal Anklage erhoben hat, kostet es in der Regel ordentlich Geld, wenn überhaupt eine Hauptverhandlung vermieden werden soll.
Außerdem könnte es sein, daß man - d.h. die Rechtsanwaltskammer bei dem Oberlandesgericht München - über den Widerruf der Zulassung (§§ 14, 7 Nr.5 Bundesrechtsanwaltsordnung) nachdenken muß.
Caveat: Herr G scheinz nicht direkt beteiligt zu sein. So sehr die Antipathien gegen ihn verständlich sind, sollte doch hier der Vorsicht der Vorzug gegeben werden, sonst hat der am Ende noch Futter, um eine "Medienkampagne" zum Anlaß für "Gegenmaßnahmen" zu nehmen.
So long...
