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Fristlose Kündigung in der Probezeit!


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tetrapack
Alt 18.11.2007, 19:13   #1
Ausrufezeichen Fristlose Kündigung in der Probezeit!

Hallo Leute,mein Chef hat mir eine Fristlose Kündigung ausgestellt mit dem Datum des Kündigungsschreiben, als das Schreiben bei mir eingetrudelt ist, war ich zudem noch 1 Woche Krankgeschrieben. Laut Arbeitsvertrag haben beide Parteien eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Kann er mich sofort raus schmeißen obwohl mir noch 2 Wochen Frist zustehen? Und hab ich gute Chancen Gerichtlich dort gegenanzugehen?Genaue Wortwahl war: hiermit kündigen wir Ihnen mit dem heutigem Datum fristlos, vorsorglich fristgerecht zum ... in der Probezeit.Begründung war: ich hätte mich grob fahrlässig verhalten weil ich die von mir anvertraute Patienten nicht versorgt hätte. Habe aber eine Absprache mit einer Kollegin das sie mir diese eine Patientin abnimmt, diese hatte zugesagt es zu tun aber im Nachhinein nicht getan. Als ich dieses klären wollte hat sie ( vor Chef usw.) behauptet ich hätte niemals etwas gesagt & leider habe ich keine Beweise oder Zeugen die diese Bitte mitbekommen haben. Übrigens bin ich als Altenpflegerin in der Ambulanten Pflege tätig.Da ich diese blöde Kündigung so Verstanden habe ( vorsorglich zum ... wäre 2 Wochen frist gewesen ) das diese 2 Wochen mit Urlaub & massig Überstunden verglichen werden bin ich dummerweise nicht zum Arbeitsamt gegangen weil ich nach diesen 2 Wochen wieder einen neuen Job begonnen habe.Nun habe ich 2 Wochen keine Kohle, muss meine Familie durchbringen & sehe nicht ein das mein Chef mit seiner Kündigung so einfach durchkommt.Er hat doch im Prinzip die gleiche Pflicht mit den 2 Wochen Kündigungsfrist wie ich auch wenn dies so im Vertrag steht oder? Vielleicht kennt Ihr Euch ja mit solchen Dingen aus & ob es etwas bringt den Anwalt einzuschalten oder ob ich vor Gericht Chancen habe.LG tetrapack
 
 
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Jumpy
Alt 18.11.2007, 19:27   #2
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Das ist eine ganz simple geschichte, er möchte die Lohnfortzahlung nicht tragen und hat sich einen Grund aus den Fingernn gesaugt. Dieser Satz macht es eigentlich klar
vorsorglich fristgerecht zum ... in der Probezeit
Geh zum Anwalt, der wird dir deine 2 Wochen schon rausholen
 
 
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rippchen
Alt 18.11.2007, 19:59   #3
Standard

im Berufsausbildungsgesetz steht drin im Paragraf 22 Absatz 1
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
 
 
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Jumpy
Alt 18.11.2007, 20:07   #4
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Was hat das Berufsausbildungsgesetz §22Abs 1 damit zu tun ? Nichts !

Habs mal hierher verschoben, passt besser
 
 
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Truthahn029
Alt 19.11.2007, 02:00   #5
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Zitat von rippchen
im Berufsausbildungsgesetz steht drin im Paragraf 22 Absatz 1
Rippchen meinte sicher § 622 BGB...

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
 
 
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ZiD
Alt 19.11.2007, 17:59   #6
Standard

nö rippchen meinte wohl es handle sich um eine Kündigung während der Probezeit der Ausbildung.
Und wenn das in §622 steht dann wirste dir die 2 Wochen noch rausholen können.
 
 
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tetrapack
Alt 20.11.2007, 14:51   #7
Standard

Ich hoffe Ihr habt recht.
Ich werde dann mal die nächsten Schritte einleiten, außerdem hat er mir die Lohnabrechnungen von Juni, Juli & September noch nicht gegeben dieses ...!

Danke Euch für Eure Hilfe!!!


Machts gut!


Tetrapack
 
 
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Jumpy
Alt 22.11.2007, 10:39   #8
Standard

Hallo,
mich würde interessieren, was du jetzt unternommen hast und was dabei rausgekommen ist, schön wär Feedback von dir
 
 
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tetrapack
Alt 23.11.2007, 13:43   #9
Standard

Ich hab erstmal meine Unterlagen zur Rechtsberatung geschickt.Jetzt muss ich nur noch abwarten & schauen was dann passiert.Ich melde mich aber...
 
 
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tetrapack
Alt 30.11.2007, 10:49   #10
Standard

Hallo!Ich hab n Schreiben vom Anwalt bekommen, ich hätte innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen müssen aber ich war leider einen Tag zu spät.Also hab ich pech und mein ehem. Chef Glück, denn hätte ich rechtzeitig die Schritte eingeleitet hätte ich das Gesetz auf meiner Seite gehabt...Ich wünsche Euch (bzw. Jumpy) schon mal ein Frohes Weihnachtsfest!!!CU....................
 
 
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