Magst Du nicht mal in den Mietvertrag gucken ??? Ich hab für Dich mal meinen alten (Einheitsmietvertrag) mal rausgestöbert.
Interessant sind da §2 und §7.
§2 (Mietzeit)
...so kann das Mietverhältnis durch den Mieter, unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages, spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Monats gekündigt werden.
Das sind ziemlich genau 3 Monate...
§7 (Fristlose Kündigung)
...kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden,
a) wenn der Mieter entweder für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines erheblichen Teils (mehr als eine Monatsmiete) davon im Verzug ist, oder...
Darauf kannst Du es ja mal anlegen, damit könntest Du Dir eine ganze Monatsmiete sparen

Vielleicht Kündigt Dir ja der Vermieter fristlos wenn Du 2 Monate nichtmehr zahlst.
Ist zwar nicht die feine Englische ...