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fristlose kündigung eines mietvertrages

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outfreyn
Alt 19.02.2003, 21:59   #1
Standard fristlose kündigung eines mietvertrages

folgendes:

vor ´nen paar wochen hatte meine oma nen schlaganfall, kam sofort ins krankenhaus wo sie seitdem auch ihr dasein fristet, halbgelähmt, unfähig zu laufen also der ganze schamott

sie kommt absolut net mehr zurecht und sie wird die höchste pflegestufe bekommen und ist sozusagen ständig auf hilfe selbst für die einfachsten sachen angewiesen

und darum geht´s:
da sie unmöglich in ihrer wohnung weiterleben kann, haben meine mutter und meine schwester schon allet leergeräumt und die wohnung gekündigt
nix besonners, aber der vermieter will jetzt die miete bis mai kassieren, und das kann ich absolut net verstehn

ich mein der kann sich doch net hinstellen und sagen "yo son schlachanfall is keine fristlose kündigung wert"

das ganze is am 27 januar passiert (also der schlaganfall) und der will halt die üblichen 3 monate so wie ich das versteh

wollte wissen ob´s hier jemanden gibt der weiss ob es eine rechtliche handhabe gibt das die das halt verlangen dürfen oder net

danke im voraus

greetz
out
 
 
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coReX-FF
Alt 19.02.2003, 22:14   #2
Standard

Servus.
Kannst du nichts machen - ich kenn sowas - und bei mir war der Fall noch viel anders und tragischer. Du musst die 3 Monate zahlen.
 
 
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bball
Alt 19.02.2003, 22:15   #3
Standard

Ja, weiß ich. Darf er. Leider. Ist aber so. Selbst im Todesfall (!) muss die Miete von den Erben weiterbezahlt werden, sofern das Erbe angenommen wird. Also ist leider nur eine fristgerechte Kündigung möglich. Solltet Ihr einen Nachmieter stellen könne, sieht das ganze schon anders aus. Wenn nicht, muss die Miete bezahlt werden. Sorry!
 
 
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ANSI Lady
Alt 19.02.2003, 23:11   #4
Standard

Magst Du nicht mal in den Mietvertrag gucken ??? Ich hab für Dich mal meinen alten (Einheitsmietvertrag) mal rausgestöbert.

Interessant sind da §2 und §7.

§2 (Mietzeit)
...so kann das Mietverhältnis durch den Mieter, unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages, spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Monats gekündigt werden.
Das sind ziemlich genau 3 Monate...

§7 (Fristlose Kündigung)
...kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden,
a) wenn der Mieter entweder für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines erheblichen Teils (mehr als eine Monatsmiete) davon im Verzug ist, oder...
Darauf kannst Du es ja mal anlegen, damit könntest Du Dir eine ganze Monatsmiete sparen Vielleicht Kündigt Dir ja der Vermieter fristlos wenn Du 2 Monate nichtmehr zahlst.

Ist zwar nicht die feine Englische ...
 
 
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blackmesa
Alt 19.02.2003, 23:19   #5
Standard

Aber ist es nicht auch so, dass wenn sich rechtzeitig ein Nachmieter findet, eure Probleme erledigt sind?
 
 
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Elvis
Alt 20.02.2003, 00:37   #6
Standard

Hiho,

ja so ist es .. Aber meines Wissens kann der Vermieter auch Nachmieter ablehnen... ich glaube 3 Stück oder so.. danach gilt das Mietverhältnis als beendet.. glaube ich jedenfalls das das so war ..
 
 
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outfreyn
Alt 20.02.2003, 00:38   #7
Standard

danke erstmal

das ist noch so ein altersgerechter wohnbau

um genau zu sein stehn die meisten räume leer weil die leutz gestorben sind und keiner mehr reinzieht, ergo nix mit nachmieter

mit miete innen verzug... ich glaub die die kündigen dir dann zwar, aber blechen musst du trotzdem, ausserdem ist die miete bis jetzt ja bezahlt wurden


wenn´s um nen erbe geht kann ich das auch nachvollziehn, schulden erben etc., aber net sowas

das is einfach ne schweinerei, vielleicht sollte ich denen einfach mal auf die bude rücken und bissl druck machen mh

mal sehn

greetz
out
 
 
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