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Freistellung zur praktischen Führerscheinprüfung!?

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dekrissy
Alt 19.11.2005, 10:32   #1
Frage Freistellung zur praktischen Führerscheinprüfung!?

muss mich mein direktor, an der berufsfachschule, freistellen, wenn ich während der unterrichtszeit meine praktische führerscheinprüfung habe??
brauche dringend eine antwort!!

gibts dafür ein gesetz?? wenn ja, wo find ich das im internet??
 
 
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fantamaus
Alt 19.11.2005, 11:00   #2
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also bei uns kriegt man dafür von der Schule frei.

Aber stelle am besten ein Gesuch, ich denke, es wird garantiert bewilligt.
 
 
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dekrissy
Alt 19.11.2005, 12:30   #3
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aber unser direktor hat zu uns ma gesagt, das wir nich nach ner freistellung für die praktische fahrprüfung fragen brauchen..

und deswegen würd ich halt gern wissen ob es nen artikel im gesetz gibt, der sagt, dass er mir die freistellung geben muss!?!?
 
 
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afr00r
Alt 19.11.2005, 12:33   #4
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naja ich glaub sowas gibts nich... und wenn schon des dauert allerallerhöchstens 2 stunden... da warste halt beim arzt oder dir gings nich gut oder sonstwas... is doch wenn du glück hast nur 1mal im leben^^
 
 
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El Sparko
Alt 19.11.2005, 13:13   #5
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ich bin einfach 2 stunden später zur schule gekommen. die lehrer haben mir zum schein gratuliert und nur der klassenleiter hat sich aufgepisst aber den konnte ich gut ignorieren. ist eben berufsschule.
 
 
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dekrissy
Alt 19.11.2005, 13:34   #6
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naja, bei euch geht das anscheinend so einfach, aber bei mir nich.. meine klassenlehrerin und der direktor haben schon gesagt, das wir nich fragen kommen brauchen, ob wir dafür ne freistellung bekomm, denn die kriegen wir ne..
und wenn ich sag ich war beim arzt, brauch ich nen nachweis dafür.. und wenn ich einfach garne komm, gibts tierischen ärger..
ausserdem geht die prüfstrecke auch an der schule vorbei und wenn die mich da sehn gibts mächtig stunk..

mein fahrlehrer hat gemeint, das in irgend ner verfassung oder so steht, dass die mich freistellen müssen, aber wo konnt er mir auch ne genau sagen..

ach man, is das alles kompliziert..
 
 
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afr00r
Alt 19.11.2005, 13:39   #7
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man dann gings dir halt schlecht... es sind doch wirklich nur 2 stunden... was ist das schon?
 
 
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MiKe
Alt 19.11.2005, 13:54   #8
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warum 2h? wenn du gleich als erstes drankommst und vorher nicht mehr fährst, schaffst du's in unter 1h...
 
 
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El Sparko
Alt 19.11.2005, 14:07   #9
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was ist denn das prob? wenn du ne ausbildung machst kannst du dich selbst entschuldigen. schreibts rein "konkrete unlust"... meine güte. stell nur sicher dass dein ausbildungsbetrieb bescheid weiß, denn die schule wird ihn kontaktieren wenn du entschuldigt fehlst.

es ist doch nur berufsschule. die lehrer können sich aufn kopf stellen wenn sie wollen, was hat das für auswirkungen? einen fehltag im zeugnis? ohjeh... du kannst weder durch das jahr fliegen noch on der schule verwiesen werden. sie haben keine macht. im abschlußzeugnis dürfen nichtmal die fehltage drin stehen...
 
 
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PowerWapiti
Alt 19.11.2005, 15:19   #10
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unser Betrieb stellt uns ständig von der Schule wegen irgendwas frei

also warum nicht wegen Führerschein? - bekommen wir sogar nichtmal vom Urlaub abgezeogen
 
 
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mizue
Alt 19.11.2005, 15:36   #11
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also irgendwie ist das bzw. sind eure schulischen "vorgesetzten" schon recht blöd. was ist denn die begründung für "ihr kriegt keine freistellung für die praktische prüfung"? wenns keine gibt, würde ich da doch unbedingt mal nachfragen. man könnte ja sonst an willkür denken... und ob das in einer lehranstalt so präsent sein sollte? man geht ja immer davon aus, dass man von denkenden, einigermaßen intelligenten leuten umgeben ist. zumal pädagogen doch eigentlich einiges besser wissen sollten...
 
 
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El Sparko
Alt 19.11.2005, 15:42   #12
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na in berufsschulen herrscht eine gewisse beleidigte-leberwurst-mentalität vor. das duale ausbildungssystem schafft nämlich keinen kompetenzausgleich zwischen schule und betrieb. insofern wird sogar von den betrieben die schule teilweise fast ignoriert und die verantwortlichen dort bekommen eben immer zu spüren, dass sie am kürzeren hebel sitzen.
das wirkt sich dann natürlich in solchen trotzreaktionen aus. für nen erwachsenen menschen (was ein auszubildender ja nun eigentlich ist) sollte die reaktion aber klar sein. wenn mir einer sagt "gibts halt nicht, frag bloß nicht danach" dann werde ich erst recht von der schule fernbleiben, wenn´s sein muss auch ohne entschuldigung.
 
 
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dekrissy
Alt 19.11.2005, 15:52   #13
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ihr sagt das alle so leicht..ich bin an ner berufsfachschule bei caritas..
und die können mich schon schmeissen oder mir zumin. die prüfung versaun.. und da is auch nix mit selber entschuldigen..ich muss zum arzt gehn und von da ne bestätigung bringen, dass ich wirklich krank bin..
 
 
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Anarchnophobia
Alt 20.11.2005, 08:41   #14
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bei mir wars auch so das ich für die PRÜFUNG freigestellt wurde. als ich ,al einfach von der schule ferngeblieben bin wegen einer fahrSTUNDE gabs auch nen kleinen rüffel - aber dabei bleibts dann eben auch. führerscheinprüfung ist wichtig, und wenn du es nicht schaffst mit deinen bedenken diese auf nach der schule zu verlegen würde ich dir raten selber eine entschuldigung zu schreiben das dir der führerschein für deine (berufliche) zuklunft wichtig ist, es keinen anderen termin gab und du deswegen (zweitweise) nicht am unterricht teilnehmen konntest.

das gelaber "ihr braucht blos nich zu fragen" iss doch wirklich nur gelaber damit nicht alle ankommen... machs einfach, es ist für einen guten Zweck. Und lass dir von deinem Fahrlehrer bestätigen das du von x bix x uhr poraktische fahrprüfung hattest, kommt gewiss auch toll. auch wenns kein arzt ist. Und wenn _wirklich_ alle stricke reissen sollten gehst du halt zum arzt, sagst dem wie es ist und das du nen attest brauchst wegen führerschein und deine "vorgesetzten lehrer" (die wie sparkie schon sagt dir gar nix zu melden haben) wert darauf legen - dann wird auch jeder arzt dir deinen dummen wisch unterschreiben. versuchs trotzdem mit ersterem
 
 
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Perser
Alt 22.11.2005, 22:25   #15
Standard

Die können von dir noch soviele Atteste fordern, gesetzlich bist du dazu erst ab dem 3 Tag verpflichtet und vorher kannst du wegen Locken im Scharmhaar wegbleiben vonner Schule.

Hauptsache dein Chef hat kein Problem damit das du ne Stunde bei er Prüfung bist.
Die Abschlußprüfung wird dir auch keiner versauen da die nicht von den Lehrern gemacht wird sondern von der IHK.
 
 
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méphïstø
Alt 23.11.2005, 11:32   #16
Standard

Zitat von Perser
Die können von dir noch soviele Atteste fordern, gesetzlich bist du dazu erst ab dem 3 Tag verpflichtet und vorher kannst du wegen Locken im Scharmhaar wegbleiben vonner Schule.

Hauptsache dein Chef hat kein Problem damit das du ne Stunde bei er Prüfung bist.
Die Abschlußprüfung wird dir auch keiner versauen da die nicht von den Lehrern gemacht wird sondern von der IHK.
das gilt vielleicht beim Betrieb, allerdings nicht in der Berufsschule, Perserlein!
Bei mir haste auch ab dem ersten Tag nen Gelben abzugeben... ne einfache "entschuldigung" zieht net... kann man ja auch beim normalen Arbeitgeber net bringen, auch wenn der dir quasi 3 Krankheitstage ohne gelben "spendiert"!

Ich hätte - wenn ich denn meinen lappen noch nicht hätte - auch kein problem damit, mich von irgendwas freistellen zu lassen! ich würd zum lehrer gehn und sagen "johannes... ich komm morgen net! ich hab führerscheinprüfung!" ... und er würd sagen "ok, mach das ... aber versaus net! " *G*

@ topicstarter
geh einfach net inne schule, mach die prüfung, geh danach zum arzt und lass dich für den tag aufgrund heftigstem Durchfall / Magenschmerzen / Kopfpine / Kotzerei krankschreiben und erzähl deinem lehrer einfach nichts davon, dass du prüfung hattest! So einfach ist das und da können die dir auch nicht annen latz kacken!
 
 
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Perser
Alt 23.11.2005, 21:25   #17
Standard

Zitat von méphïstø
das gilt vielleicht beim Betrieb, allerdings nicht in der Berufsschule, Perserlein!
Bei mir haste auch ab dem ersten Tag nen Gelben abzugeben... ne einfache "entschuldigung" zieht net... kann man ja auch beim normalen Arbeitgeber net bringen, auch wenn der dir quasi 3 Krankheitstage ohne gelben "spendiert"!

Ich hätte - wenn ich denn meinen lappen noch nicht hätte - auch kein problem damit, mich von irgendwas freistellen zu lassen! ich würd zum lehrer gehn und sagen "johannes... ich komm morgen net! ich hab führerscheinprüfung!" ... und er würd sagen "ok, mach das ... aber versaus net! " *G*

@ topicstarter
geh einfach net inne schule, mach die prüfung, geh danach zum arzt und lass dich für den tag aufgrund heftigstem Durchfall / Magenschmerzen / Kopfpine / Kotzerei krankschreiben und erzähl deinem lehrer einfach nichts davon, dass du prüfung hattest! So einfach ist das und da können die dir auch nicht annen latz kacken!

Sorry hatte nie Berufsschule
 
 
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sNaKe
Alt 23.11.2005, 21:45   #18
Standard

Wie ist denn dein Ausbilder so drauf?
Red doch mit dem, dass er Dich aus betrieblichen Gründen für die Zeit von der Berufsschule freistellt.

Ansonsten halt - Krankmeldung.
 
 
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