@ Megan:
Und nicht diese Hotelräume der deutschen Gefängnisse die ja ein Witz sind. Da brauch man sich nicht zu wundern, wenn in den kalten Monaten die Obdachlosen Straftaten begehen.
Na dann herzlich willkommen am Stammtisch! Wie viele deutsche Gefängnisse hast Du denn schon von innen gesehen? Ich kann zum Besuch nur mal die JVA Heilbronn empfehlen. Von Hotel kann da keine Rede sein, nicht mal von billiger Jugendherberge...
Bei der Diskussion sollte vielleicht nicht ganz aus den Augen geraten, daß auch Straftäter Menschen sind. Wer sich selbst für einen solchen hält (d.h. Menschen

), sollte sie auch so behandeln.
Ich habe noch keine plausible Erklärung gehört, warum die harten amerikanischen Strafen so sichere

Städte erzeugen. Das liegt bestimmt an der gewaltigen abschreckenden Wirkung harter Strafen.
Zum Anfang:
Wenn der Täter unserers - nach meinem Dafürhalten scheinbar erfundenen - Falls tatsächlich sieben Jahre lang seine eigene minderjährige Tochter vergewaltigt hat, d.h. auch den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen hat, ist eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auch bei einem Ersttäter nicht drin. Entweder ist der Fall ein Fall von Zeitungskriminalität, mit dem die Absurdität unseres Strafrechts vogeführt werden soll, oder wesentliche Tatsachen sind hier verdreht.
In solchen Fällen beträgt nämlich schon die Mindeststrafe zwischen zwei und fünf Jahren (vg. § 176a Abs.2 und 4 StGB).
Wahrscheinlicher ist, daß ein einfacher Fall sexuellen Mißbrauchs ohne körperliches Eindringen im Sinne von § 176 StGB vorlag - dann ist die Strafe aber immer noch sehr mild.
Zum Thema Gerechtigkeit:
Die Gesetze werden nicht von den Gerichten, sondern vom Parlament erlassen. Als Richter wendet man diese nur an. Auch wenn einem das nicht paßt, weil die Strafe zu mild erscheint, kann man nicht einfach über das gesetzlich vorgesehene Strafmaß hinausgehen. Und das ist auch gut so (kennt noch jemand den Idioten Schill?).