Ich glaub hier gibts keine Juristen mehr..
Du hast ein Recht am eigenen Bild nach dem
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. Dieses Gesetz regelt aber nur die Veröffentlichung von Bildern; worauf sich die Polizisten bei ihren Beschlagnahmungs- u.A. Aktionen gegen filmende Berichterstatter berufen, ist eine Gefahr für ihr Leben, für eine Ermittlung, für ihre Anonymität bei unangemessener Gewaltanwendung, was weiss ich wofür. Jedenfalls nicht auf das "Recht am eigenen Bild".
Gibt zu speziell diesem Thema von Abschusslisten von Faschos im Internet und Filme-vor-Ort-belichtenden Polizisten genügend Diskussionen, finde auf die schnelle aber keine wirklich brauchbare. In de.soc.recht.misc und generell im
Usenet rennen z.B. n paar Leute rum, die durchaus Ahnung haben. Und viele Trolle..
Du kannst natürlich, wenn Bilder von dir irgendwo veröffentlicht werden, dagegen Vorgehen. Is zwar keine wirklich befriedigende Aussicht und auch nich immer sonderlich effektiv..
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Spelling fixed.