Aaalso, eine gerichtliche Ermahnung bedeutet nach § 47 I JGG, dass zum einen das Verfahren gegen Dich eingestellt ist und desweiteren nach § 45 III JGG, das der StA die Erteilung einer "Ermahnung" beantragt hat, weil Du geständig warst, die Anklage für nicht erforderlich hält, aber dennoch ermahnt werden solltest. Herzlichen Glückwunsch!
Ansonsten: bitte, bitte macht BB2k und mich nicht wahnsinnig indem ihr dauernd nen neuen Thread zu xcross aufmacht!

(Auch wenns in dem Fall ok war.)
[ 05. April 2001: Beitrag editiert von: sandman ]