Normalerweise ist das so, dass i.d.R. der Strom weiter läuft, sofern die Wohnung direkt weitervermietet wird bzw. nur ein kurzer Zeitraum bis zum Einzug des Nachmieters liegt. (Bei letzterem übernimmt der Vermieter bis zum Neueinzug die Gebühren) Abmelden von
Mieterseite, sprich bei Auszug, ist nicht damit gleichzusetzen, dass kein Strom mehr fließt. Beim Vermieter ist das jedoch anders. Sofern kein Mietvertrag mehr besteht, kann dieser den Strom ganz abmelden, so dass die Energielieferung abgestellt ist.
Wenn der Vormieter rausgeht, hat er den Zählerstand sowie Zählernummer bei dem Energieversorger anzugeben. Wenn du beim gleichen Anbieter bleibst, musst du dann bei vielen nur die Zählernummer angeben, da der Stand ja noch gespeichert ist. Allerdings würde ich auf jeden Fall sicherheitshalber bei Einzug immer ablesen (mit Zeugen) und notieren, falls jemand mal falsche Angaben gemacht hat und du womöglich für die Kosten aufkommen musst.
Ich weiß nicht, ob das heute immer noch bei einigen Anbietern so ist, aber früher war es so, dass du mancherorts mit der ersten Stromnutzung (Beispielweise durch Licht anknipsen) automatisch an den ortsansässigen Vorsorger gebunden warst. Daher rechtzeitig über andere Anbieter informieren und anmelden, damit auch alles reibungslos klappt.
Hier auch noch eine keine Checklist mit Infos:
http://www.strom-guenstiger.de/theme...el_checkliste/