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Fragen zu Garantie und Gewährleistung

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BlackIce
Alt 26.09.2006, 19:59   #1
Frage Fragen zu Garantie und Gewährleistung

Hallo Community!!

seit ein paar Tagen hab ich ein "kleines" Problemchen. Bei meinem Handy ist anscheinend der "Joystickbutton" kaputt, zumindestens zeigt das Handy keine Reaktion mehr, wenn der Button nach links gedrückt wird.

Mein erster Schritt war eine Anfrage auf Reparatur bei SonyEriccson. Die Antwort kam prompt: Eine kostenlose Reparatur wird nur innerhalb der Garantiezeit durchgeführt.

Der Defekt ist mir das erste Mal am 16.09.06 aufgefallen. Der Kaufvertrag datiert auf den 19.09.05. Laut Bedienungsanleitung habe ich eine Garantiezeit von einem Jahr. Gemeldet habe ich den Schaden aber erst am 24.09.06.

Fragen hierzu:

a) Garantiezeit:
- Hätte ich den Schaden innerhalb der Garantiezeit melden müssen? Oder genügt es, dass der Schaden dort tatsächlich eingetreten ist? (Habe sogar einen Zeugen)
- Ab welchem Datum beginnt die Garantiezeit zu laufen? Das Handy wurde per Post versendet, daher habe ich es nicht am 19.09.05 (Rechnungsdatum) bereits in den Händen gehalten.

b) Gewährleistungspflicht:
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre. Kann ich, falls ich nicht mehr in die Garantiezeit falle, die Gewährleistungspflicht in Anspruch nehmen?

Wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Liebe Grüße,
BlackIce
 
 
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MiKe
Alt 26.09.2006, 20:39   #2
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wg. gewährleistung: gilt nur, wenn der fehler schon bei übergabe der ware vorhanden war (auch, wenn der joystick dadurch noch nicht defekt war). da musst du dich dann aber an den _händler_ wenden, nicht an den hersteller!

als beginn der garantiezeit gilt das rechnungsdatum - nicht, ab wann du das gerät in den händen hältst! wenn du den fehler eerst nach der garantiezeit meldest, hast du wohl leider pech gehabt (die garantiebedingungen bestimmt der hersteller im vertrag, da garantie freiwillig ist) und kannst dich nur noch auf die gesetzliche gewährleistung nach §437, Abs. 1, BGB berufen!
 
 
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BoEhSeR OnKeL
Alt 26.09.2006, 23:22   #3
Standard

Das übliche SonyEricsson Problem, dass ihr euch aber auch immer wieder so Handys kaufen müsst...
Ich hatte ein K700i, bei dem genau das gleiche Prob war.

Also das was Mike gesagt hat kann man so unterschreiben.
Gewährleistung besagt nur, dass im 1. halben Jahr nach Kauf der Verkäufer in der Beweispflicht steht. Soll heissen, dass er dir nachweisen muss, dass du es kaputt gemacht hast.
Danach stehst du in der Beweispflicht...
Du müsstest also SE nachweisen, dass du den Fehler nicht verursacht hast.

Ich würde auch sagen, Pech gehabt. SE weiß schon warum die nur 1 Jahr auf die Handys geben...
 
 
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Apu
Alt 28.09.2006, 10:52   #4
Standard

Wobei, wenn der Händler einer der großen Provider ist, sollte es mit der Gewährleistung keine Probleme geben. Da sagste einfach nur, dass geht nicht, füllst nen Formular aus, nimmst deinen Akku raus und ne Woche später haste nen neues. Ganz stressfrei.
 
 
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