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fragen/diskussion über notwehr und schlägerein

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flockel
Alt 11.12.2006, 23:40   #1
Standard fragen/diskussion über notwehr und schlägerein

Moin,
Bin durch Google auf dieses Forum gestossen und dachte ich stell hier mal nen paar fragen die mich beschäftigen.
Also ab 18 hat man sowohl Vorteile als auch Nachteile wie man weiß.Und mich würd mal folgendes interessieren bzw nur mal diskutieren.Nehmen wir mal das Thema "Schlägerei".Wenn ich (20) mich mit jemanden prügel der weitaus jünger ist so 14-16,bin ich ja wenns vor Gericht oder so kommt der gearschte,da ich ja Minderjährige geschlagen habe.Mit was kann man rechnen wenn man als Erwachsener Minderjährige geschlagen hat,bzw. wie sieht das aus wenn man als notwehr gehandelt hat.Wenn ich z.b. vorher doof angemacht wurde von Minderjährigen Jugendlichen,zb bespuckt angegriffen gemobt etc wurde.Und gibt es einen punkt oder situation wo man sagen kann oder sicher sein kann,das man Minderjährige schlagen darf als Erwachsener?Wie würdet ihr handeln wenn euch 2 14 jährige kiddys anspucken oder angreifen anpöpeln etc. würden und ihr seit über 18.Nen anderes Thema noch was mich interessiert ist "FrauenSchlagen".Ein Freund von mir meinte das wenn eine Frau einen Mann ins Gesicht schlägt,man 3 sekunden zeit hat um zurückzuschlagen das würde dann als notwehr gelten,stimmt das?Und ab welchem alter darf man gesetzlich nicht mehr mit Minderjährigen Mädchen schlafen?darf man zb mit 21 noch mit 15 jährigen sex haben?
Denke mal so ein thema gabs noch nicht,suchfunktion hab ich aber nicht benutzt.
gruß un so
 
 
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Krashok
Alt 12.12.2006, 12:37   #2
Standard

was hat sex mit minderjährigen denn bitte mit notwehr zu tun ?
zum thema:

StGb § 32 - Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


BGB § 227 -Notwehr

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


BGB § 229 -Selbsthilfe

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

Sprich all deine angeführten Beispiele sind keine Notwehr
 
 
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Magdalena206
Alt 13.12.2006, 15:04   #3
Standard

Ja mit der Notwehr ist das so eine Sache!
Wenn dich jemand schlägt sich umdreht und weggeht, dann kannst im Grunde nix machen! bzw alles was du tun würdest wäre keine Notwehr! Denn die Notsituation ist ja nicht mehr vorhanden!
 
 
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Roter_Drache
Alt 13.12.2006, 20:04   #4
Standard

ich glaube bei notwehr handelt man im affekt.
sobald dich jemand schlägt und du nur eine sekunde gezögert hast bevor du zurück schlägst, heißt du hast bemerkt/gewusst was jetzt kommt und schon wars keine notwehr mehr.

und die sache mit den 3 sekunden ist ja wohl lachhaft..
 
 
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DarkViolin
Alt 13.12.2006, 20:42   #5
Standard

Hat Notwehr überhaupt was mit _zurück_schlagen zu tun? Unter Notwehr verstehe ich eher die Abwehr eines Schlages, also die Verhinderung einer Verletzung.
 
 
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Roter_Drache
Alt 13.12.2006, 21:39   #6
Standard

ja.. so mein ich ja. gut blöd ausgedrückt von mir.
aber mitunter wehrt man sich ja in dem man den anderen attackiert. um sich tritt und schlägt - so halt
 
 
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Magdalena206
Alt 14.12.2006, 10:45   #7
Standard

da gibts sowieso total blöde Sachen die man quasi tun oder beachten muss! Ich hab mal irgendwo von einem Vergewaltigungsfall gelesen, bei dem diskutiert wurde, ob die Frau es nicht vielleicht doch gewollt hat, nur weil sie nicht ausdrücklich das wort NEIN geschrien hat! Also "hör auf" und "ich will das nicht!" reichen heutzutage anscheinend nicht aus!
 
 
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Krashok
Alt 14.12.2006, 13:06   #8
Standard

mal nicht irgendwelche bildzeitungsberichte mit juristischem sachverhalt verwechseln...
 
 
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Cassandra
Alt 18.12.2006, 16:46   #9
Standard

Ich finde es ist doch in manchen Fällen sehr schwer nachzuweisen ob das nun Notwehr war oder nicht. Besonders wenn das mit der einen Sekunde stimmt.

Mal ne Frage: Hast du 2 14jährige Geschlagen und hast jetzt angst von den Folgen oder warum fragst du ?
 
 
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