Also ihr habt viel zu verwirrte Vorstellungen darüber, wann es Notwehr ist und wann nicht.
Also erstmal um es richtig hinzustellen, auch wenn man einer anderen Person in einer Notsituation mit Gegengewalt hilft, wird das als Notwehr bezeichnet...
Sobald dich eine Person anfässt (es reicht schon ein Griff nach der Hand!) und du gibst deutliche Zeichen, das du das nicht willst und die Person jedoch nicht von dir ablässt, ist es ein Angriff auf dich, welcher durch eine Notwehrsituation gelöst werden darf!
Mal ein Beispiel von mir:
Ich war mit meiner Freundin inner Disco in Hamburg, nunja ich war im Docks (kennen bestimmt viele) und dort bin ich eigentlich auch öfters, ist ein ziemlicher Sammelpunkt für Ausländer, da ich selbst einer bin, halte ich mich "logischerweise" auch öfters da auf

.
Wir haben uns am Rand auf die gegebenen Sitzmöglichkeiten gesetzt und ich bin nochmal kurz zur Bar und hab noch was schönes zum trinken für sie und mich geholt...
Als ich zu ihr zurückging saßen zwei Personen neben ihr und einer von denen hat sie am Bein gestreichelt und versucht ihr etwas ins Ohr zu flüstern, sie drückte es alles ab als jämmerliche Anmache, aber er wollte nicht ablassen von ihr.
Ich bin also auch im Schnellschritt zu denen hin und hab dem Typen gesagt das ich jetzt mal bis 3 Zähle und wenn Er,seine Hand und sein Kompane dann nicht verschwunden sind wird er sehen was er davon hat.
Der Typ, unbeeindruckt durch meine Statur (wahrscheinlich weil sie zu zwei waren) will mir zeigen was für ein ganzer Mann er ist und rutscht mit seiner Hand ein Stück höher Richtung Intimzone meiner Freundin. Meine Freundin wehrt sich sehr deutlich (schubsen,kratzen,Frauenkram halt

), er macht weiter und was mach ich?!
-----
Ich nehm den Typen in den Polizeigriff und werf ihn gegen seinen Kompanen, daraufhin wollten die beiden auf mich losstürmen...
So nun ich habe nun in Notwehr gehandelt, wenn ich mich jetzt als normaler Bürger mit den beiden weiterhin schlage, bin ich im Recht, da die beiden die Aggressoren sind...
Türsteher kamen an und haben uns alle festgehalten (jeden von uns mit 3 Mann)
(Aber ich bin ja kein normaler Bürger

)
Ich hab einen der Sicherheitsbediensteten gebeten meine Geldbörse aufzumachen, kaum getan wurd ich auch wieder losgelassen (Denn Mama sagte schon, BGS Beamte hält man nicht fest

).
Besonders in Fällen, in denen man einer Person hilft, zu der man emotional gebunden ist, wird im Gericht mehr Augenmerk auf den angeblichen Aggressor gelegt!