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frage zur verteidigung

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-=AVD=-
Alt 03.02.2004, 16:47   #1
Standard frage zur verteidigung

hi leutz,
also ich hab da mal eine frage und zwar bin ich das wochenende bei wondergirl gewesen wo wir auch zusammengekommen sind (anderer thread)
so dann waren wir in göttingen und wie es der zufall wollte haben wir dort ihren ex getroffen der sofort auf sie los ist sie im nacken gepackt hat und wie ein stück vieh behandelt hat ...
daraufhin bin ich dazwischen (nicht mit gewallt sondern mit worten) draufhin hat er sie los gelassen kurz darauf hat er sie aber wieder angepackt
ich wäre fast ausgerastet und hätte ihm ein paar gedrückt ...
da sie auch total verschüchtert gewesen ist

so jetzt meine frage was wäre gewesen wenn ich ihm eine drauf gehauen hätte auf seine dämliche hackfresse ... und er mich angezeigt hätte???
hätte ich da auf verteidigung fremder pledieren können oder so

danke für die antworten
 
 
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Krashok
Alt 03.02.2004, 16:57   #2
Standard

nö, der hätte dich wegen körperverletzung dran bekommen können, war ja keine nothilfe-situation, da ja nicht wirklich ihr leben bzw ihre gesundheit oder andere schützenswerte güter in gefahr waren

ma gucken wann der dumme spruch von daniel kommt..
 
 
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-=AVD=-
Alt 03.02.2004, 16:59   #3
Standard

ich geh mal davon aus das es um ihregesundheit geht weil ihren ex kenne ich aus erzählungen das er ihr schon öfters eine geknallt hat ... oder darf man seit neuestem wieder frauen schlagen?

und welcher spruch von daniel? das wir wieder die helden sind oder was?
 
 
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outfreyn
Alt 03.02.2004, 17:01   #4
Standard

denk mal wär nix passiert solang du nich noch auf ihn eingetreten hättest wenn er schon 3 minuten bewusstlos am boden lag

weisst schon was ich mein

im grunde genommen denk ich kann sie ihn wegen körperverletzung anzeigen, und dich wegen unterlassener hilfeleistung ^^

das nächste mal wenn du den siehst (dunkle gasse... zufällig) weisst du was du zu tun hast << inofficial hint!

greetz
out
 
 
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outfreyn
Alt 03.02.2004, 17:03   #5
Standard

yo acid, wenn ich dich am genick pack und rumschleuder is deine gesundheit kein bisschen in gefahr, das steckst du rambonator locker weg und gibst mir hinterher nen bier aus...

wtf

der menschliche körper ist verdammt verletzungsanfällig, ich erwähn nur mal nackenwirbel etc.

greetz
out
 
 
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hackvresse
Alt 03.02.2004, 18:19   #6
Standard

@acid

das ist doch schwachsinn. Natürlich war dies eine Notsituation. Also würde man Röhrich in keinster Weise belangen können.
 
 
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Krashok
Alt 03.02.2004, 18:22   #7
Standard

hm das mit dem nacken hab ich natürlich gekonnt überlesen
dann siehst das ganze natürlich anders aus... aber ich würd's nicht auf so einen prozess ankommen lassen weil das extrem nervig is.
 
 
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-=AVD=-
Alt 03.02.2004, 18:25   #8
Standard

klar is das nervig aber schaust du zu wenn der ex deiner freundin deiner freundin eine reinwürgt ??? das must du mir jetz erklären

@outfreyn das mit der gasse is gut und werd ich beim nächsten mal berücksichtigen ...
 
 
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doomhammer
Alt 03.02.2004, 19:45   #9
Standard

klopf ihm das hirn ausm schädel.. wer meine freundin anfasst kassiert halt - so einfach is das
 
 
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Krashok
Alt 03.02.2004, 21:49   #10
Standard

Original geschrieben von Röhrich
[b]klar is das nervig aber schaust du zu wenn der ex deiner freundin deiner freundin eine reinwürgt ??? das must du mir jetz erklären
Hab ich das gesagt ? NEIN ! Ich bin aber schon in den genuß eines solchen verfahrens gekommen, sonst würd ich dir net solche sachen erzählen. Die geschichte is relativ unspektakulär im gerichtsverfahren kamen dann so sachen das man ja die 3 faschos nicht hätte unnötig provozieren müssen... man hätte auch auch um der situation aus dem weg zu gehen, woanders lang gehen können und solche sachen. Dann hab ich da 3 mal erklärt wieso die nach dem zusammen treffen so aussahen wie sie aussahen... genug erklärt ?

Hab ja nie gesagt das du da zusehen sollst, aber wenn er dich anbufft wird's viel leichter : "Ja Herr Richter ich habe ja versucht mit ihm zu reden, aber dann ist er auf mich losgegangen und ich musste mich zu Wehr setzen"..so wird das etwas einfacher, weil das keine nothilfe sondern notwehr ist
 
 
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Ziggy Stardust
Alt 03.02.2004, 22:17   #11
Standard

Original geschrieben von Acidrain
nö, der hätte dich wegen körperverletzung dran bekommen können, war ja keine nothilfe-situation, da ja nicht wirklich ihr leben bzw ihre gesundheit oder andere schützenswerte güter in gefahr waren

ma gucken wann der dumme spruch von daniel kommt..
hier isser!
 
 
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Perser
Alt 04.02.2004, 13:18   #12
Standard

Also ihr habt viel zu verwirrte Vorstellungen darüber, wann es Notwehr ist und wann nicht.
Also erstmal um es richtig hinzustellen, auch wenn man einer anderen Person in einer Notsituation mit Gegengewalt hilft, wird das als Notwehr bezeichnet...

Sobald dich eine Person anfässt (es reicht schon ein Griff nach der Hand!) und du gibst deutliche Zeichen, das du das nicht willst und die Person jedoch nicht von dir ablässt, ist es ein Angriff auf dich, welcher durch eine Notwehrsituation gelöst werden darf!

Mal ein Beispiel von mir:
Ich war mit meiner Freundin inner Disco in Hamburg, nunja ich war im Docks (kennen bestimmt viele) und dort bin ich eigentlich auch öfters, ist ein ziemlicher Sammelpunkt für Ausländer, da ich selbst einer bin, halte ich mich "logischerweise" auch öfters da auf .
Wir haben uns am Rand auf die gegebenen Sitzmöglichkeiten gesetzt und ich bin nochmal kurz zur Bar und hab noch was schönes zum trinken für sie und mich geholt...
Als ich zu ihr zurückging saßen zwei Personen neben ihr und einer von denen hat sie am Bein gestreichelt und versucht ihr etwas ins Ohr zu flüstern, sie drückte es alles ab als jämmerliche Anmache, aber er wollte nicht ablassen von ihr.
Ich bin also auch im Schnellschritt zu denen hin und hab dem Typen gesagt das ich jetzt mal bis 3 Zähle und wenn Er,seine Hand und sein Kompane dann nicht verschwunden sind wird er sehen was er davon hat.
Der Typ, unbeeindruckt durch meine Statur (wahrscheinlich weil sie zu zwei waren) will mir zeigen was für ein ganzer Mann er ist und rutscht mit seiner Hand ein Stück höher Richtung Intimzone meiner Freundin. Meine Freundin wehrt sich sehr deutlich (schubsen,kratzen,Frauenkram halt ), er macht weiter und was mach ich?!
-----
Ich nehm den Typen in den Polizeigriff und werf ihn gegen seinen Kompanen, daraufhin wollten die beiden auf mich losstürmen...
So nun ich habe nun in Notwehr gehandelt, wenn ich mich jetzt als normaler Bürger mit den beiden weiterhin schlage, bin ich im Recht, da die beiden die Aggressoren sind...
Türsteher kamen an und haben uns alle festgehalten (jeden von uns mit 3 Mann)
(Aber ich bin ja kein normaler Bürger )
Ich hab einen der Sicherheitsbediensteten gebeten meine Geldbörse aufzumachen, kaum getan wurd ich auch wieder losgelassen (Denn Mama sagte schon, BGS Beamte hält man nicht fest ).



Besonders in Fällen, in denen man einer Person hilft, zu der man emotional gebunden ist, wird im Gericht mehr Augenmerk auf den angeblichen Aggressor gelegt!
 
 
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