moin
nach langer abstinenz bin ich zurück
meine frage:
im teledienstedatenschutzgesetz wird gesagt (Parapraph 6 Abs. 2):
"Zu loeschen hat der Diensteanbieter
1. Nutzungsdaten fruehestmoeglich, spaetestens unmittelbar nach Ende der
jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt,
2. Abrechnungsdaten, sobald sie fuer Zwecke der Abrechnung nicht mehr
erforderlich sind [...]"
ergänzend hierzu lies das bundesministerium für wirtschaft und arbeit verlauten:
"Nicht mehr benoetigte Daten loeschen
Benoetigt der Diensteanbieter die Nutzungsdaten allerdings fuer diese
Zwecke [Abrechnungszwecken] nicht mehr, so muss er sie
loeschen. Und zwar sogar direkt nach einer Bestellung oder einem
Auftrag, falls ein Kunde einen Dienst pauschal nutzt, also unabhaengig
von Umfang oder Art der Nutzung (z. B. Flatrate)."
das heisst also bei einer flatrate wie zb der TDSL flat dürfen die daten nicht aufbewahrt werden, wenn sie nicht zur abrechnung benötigt werden. bei einer flatrate werden sie ja nicht benötigt, da es unrelevant ist wann und wie lange ich eingewählt war - siehe zitat vom BMWI.
die telekom / t-online bewahrt die ips aber nach eigener angabe 80 tage auf.
ist das ei nstraftatbestand?
wenn ja, warum passiert nichts, warum schreiter keiner ein?