
20.02.2003, 14:36
# 1 formulierung 'rueckwirkend' geht um regelmaessige sozialeinkuenfte (zB rente, kindergeld...)
wenn es in etwa heisst "bei spaeter antragsstellung wird fuer soundsoviele monate rueckwirkend gezahlt", wird diese summe aus mehreren monaten denn auf einmal gezahlt, oder verlaengert sich dann die zahlung, also es wird noch ein paar monate weitergezahlt, um den rueckwirkend faelligen betrag auszugleichen? |