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formulierung 'rueckwirkend'

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michaelg
Alt 20.02.2003, 14:36   #1
Standard formulierung 'rueckwirkend'

geht um regelmaessige sozialeinkuenfte (zB rente, kindergeld...)
wenn es in etwa heisst "bei spaeter antragsstellung wird fuer soundsoviele monate rueckwirkend gezahlt", wird diese summe aus mehreren monaten denn auf einmal gezahlt, oder verlaengert sich dann die zahlung, also es wird noch ein paar monate weitergezahlt, um den rueckwirkend faelligen betrag auszugleichen?
 
 
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coReX-FF
Alt 20.02.2003, 15:21   #2
Standard

Also bei uns wars so, dass meine Mutter das Kindergeld für 2 Monate aufeinmal bekommen hat...
 
 
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sNaKe
Alt 20.02.2003, 15:29   #3
Standard

ja, kenn ich auch so!
 
 
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ANSI Lady
Alt 20.02.2003, 16:00   #4
Standard

Mit dem nächsten fälligen Auszahlungstermin erhälst Du den bisher Rückständignen Betrag auf einmal ausgezahlt.

Bekommst Du also monatlich (für was auch immer) 100 Euro und Dir stehen aber noch 2 Montaszahlungen zu die Dir rückwirkend zugesprochen werden, wirst Du zum nächsten Auszahlungstermin 300 Euro erhalten.

Ich glaube sogar schon gehört zu haben das Du sogar Zinsen verlangen kannst wenn der Betrag eine gewisse Zeit nicht mit ausgezahlt wird... will es aber nicht behaupten.
 
 
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