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ich bin fluchtfahrer

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Mars Volta, the
Alt 29.08.2004, 00:19   #1
Standard ich bin fluchtfahrer

also mir liegt da was auf dem herzen, habe vor kurzem (etwa vor 4 stunden) einen unfall gebaut, also ich bin in ein leer stehendes fahrzeug reingefahren, eine fette beule an meinem auto etwa 300 euro wert !!!
was mein opfer hat, habe ich keine ahnung da ich sofort abgehauen bin. das war das erste mal in meinem leben dass ich unfall hatte, ich habe führerschein erst seit 8 monaten und noch in der probezeit.

also möchte ich gerne wissen sofern der schaden beim opfer auch um die 300 euro beträgt, wieviel muss ich als straffe zahlen, wenn ich gesehen wurde und anzeige kriege !?

und wenn man mich gesehen hat und es der pozilei gemeldet hat, wann dann die bullen auftauchen um mir des zusagen oder wann die anzeigen etwa kommt !!!

ich bedanke mich schon mal
 
 
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Thaiger
Alt 29.08.2004, 00:28   #2
Standard

Ich finde Fahrerflucht soltte mit der Todesstrafe geahndet werden.
Steh zu deiner Tat und stell dich den Bullen, oder geh zum Geschädigtem und handle mit ihm was aus
 
 
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PowerWapiti
Alt 29.08.2004, 01:29   #3
Standard

ja melde dich auf jeden fall oder geh zum geschädigten. Wenn du die Polizei raushalten willst, solltest du den Fahrer suchen. Über ne Kontaktanzeige oder da wo der Unfall war ein Plakat aufhängen.
Ist ne Sauerei Fahrerflucht
 
 
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outfreyn
Alt 29.08.2004, 01:36   #4
Standard

ch finde Fahrerflucht soltte mit der Todesstrafe geahndet werden.
du hast ne macke, junge... warum nicht auch ne todestrafe für falschparker, falschblinker und leuten die dich auf der autobahn überholen?

davon abgesehen is fahrerflucht wirklich ne sauerei, fahr morgen einfach zu den bullen - damit fährst du am besten, ich mein sone blechbeule is nich gleich der weltuntergang

greetz
out
 
 
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smeiko
Alt 29.08.2004, 01:46   #5
Standard

mein reden
 
 
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Mars Volta, the
Alt 29.08.2004, 02:29   #6
Standard

naja würde ich vielleicht auch machen also zur pozilei gehen, aber ich stecke schon ziemlich tief in der scheisse, das auto gehört meiner mutter und die ist ziemlich streng, also habe ich halt gesagt dass ich gegen eine planke gefahren bin bla bla bla halt. gelogen wie ein weltmeister !!!

aber ich würde trotzdem mal wissen, was auf mich zugeht wenn ich jetzt eine anzeige kriege und wann die dann etwa ankommt ???

und naja also ist es wirklich so schlimm ich meine ich habe doch keinen überfahren sondern nur reingeknallt, und vielleicht hat mein opfer auch gar nix abgekriegt.

ich habe hinten nur eine sehr tiefe delle, ist sogar farbe abgegangen !!!

ich drehe diese nacht noch durch
 
 
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Apu
Alt 29.08.2004, 02:53   #7
Standard

ich kann mich meinem vorrednern nur anschließen, melde dich beim fahrer. fahrerflucht ist so ziehmlich das feigste, was es gibt. stell dir vor du lässt dich schon dazu überreden am wochendende zu fahren und dann fährt dir jemand vor der disco ne delle in die karre und hat nichtmal die "cojones" dafür einzustehen. nur kindermord und bier verkippen ist schlimmer...
 
 
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Mars Volta, the
Alt 29.08.2004, 02:59   #8
Standard

ja danke zwar aber ich will doch nur die rechtlichen folgen davon wissen, ich meine ich bin ja doch im richtigen forum dafür
moral prädigt wird mir dann meine liebe mutti abhalten
 
 
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hackvresse
Alt 29.08.2004, 03:51   #9
Standard

aber ich würde trotzdem mal wissen, was auf mich zugeht wenn ich jetzt eine anzeige kriege und wann die dann etwa ankommt ???
Also wenn du innerhalb von 48 Std noch zu der Polizei gehst meine ich dass du keine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommst. Bin mir dessen aber nicht wirklich sicher..

Naja ansonsten siehts halt schlecht aus, vonwegen Probezeit etc.
 
 
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F@S
Alt 29.08.2004, 04:48   #10
Standard

Eine Anzeige hat er sicher schon bzw. demnächst, jetz gehts nur noch um die Strafe.

Woher weisst du nach 4 Stunden schon, was das kosten wird?

Anyway, Googlehitspasting: das bzw. das könnte dich interssieren. Zur Abrundung the original commandment from the holy StGB; behold!

§ 142 speaks:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
-» Freiwillig melden, hoffen - u.A., dass der Schaden deines unbekannten Unfallgegners nicht mehr 'nicht bedeutend' aufällt.. -, auf Nachschulung sparen..

5 bis 7 Punkte, Spass mit der Versicherung, Spass mit den Bullen, Spass mit Mutter, Spass, Spass, Spass.
Ouch.

Behaupte einfach, du wärst besoffen gewesen :>

--
Weitere irgendwie wertende Kommentare spar ich mir mal.

--edit--

Achso, ja: Absolution gibts bei Erich.
 
 
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Mars Volta, the
Alt 29.08.2004, 11:33   #11
Standard

@Aenima F@S: hey jungenz übertreib mal net, also ich meine wegen punkten und eigentlich dem restlichen zeugs
 
 
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schnuckiwutz
Alt 29.08.2004, 11:52   #12
Standard

Also, mir ist auch mal jemand ins Auto gefahren udn abgehauen, hat mir aba nur während der Fahrt den Spiegel abgefahren.

2 Monate Führerschein Weg und Punkte, wieviel weiß ich nimmer.

Wollte dann die Anzeige zurück nehmen weils die Mutter eines ehemaligen Schulkollegen war. Ging aber nicht mehr. Geht wohln allgemein bei solchen Sachen nicht.

Naja, und ich meine du hast 24 Stunden Zeit dich zu melden. Dann ist es keine Fahrerflucht mehr. Du musst allerdings auch sagen das du versuhct hast den Fahgrer des Wagens ausfindig zu machen....
 
 
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^Der_Kleine^
Alt 29.08.2004, 12:32   #13
Standard

Also sagen das man besoffen war ist nicht so perfekt oda was meinse! Dann kriegste noch mehr ärger! Aber ich kann ja mal meinen dad fragen weil der fahr lehrer ist!
Aber kanns nicht versprechen! SRY
Basti
 
 
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schnuckiwutz
Alt 29.08.2004, 12:42   #14
Standard

LÖL

Wer sagt das er besoffen gefahren ist, ist sleber schuld. Das wäre das dümmste was man machen kann.....
 
 
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Mars Volta, the
Alt 29.08.2004, 13:59   #15
Standard

also ich habe den druck einfach nicht ausgehalten, und bin heute zur bullerei gegangen, aber vorher bin ich beim opfer vorbeigefahren und geschaut wie der schaden aussieht, ich habe nix schlimmes gesehen der schaden bei mir ist grösser,
zurück zur meiner geschichte ich habe mich bei der bullerrei gestellt aber auch betonnt dass ich daran nicht grade schuld bin WEIL : das fahrzeug stand in einer sehr unbeleuchteten ecke und normalerweise müssen hinteren und forderen lichter an sein (also nur ganz wenig halt) wenn da keine laterne ist oder das fahrzeug und das fahrzeug schlecht sichtbar ist, und das beste daran ist dass ich einen zeugen habe der das auch bestätigt !!!

bin ich damit aus'm schneider !?!?!?!?!? oder habe ich unrecht !!!

edit: aber so gesehen würde ich sowieso heil rauskommen, aber nur wenn mich keiner geshen hat und nummerschild aufgeschrieben hat, ich meine die bullen machen doch keine grossjagt mit proben von autolack etc.
 
 
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doomhammer
Alt 29.08.2004, 14:39   #16
Standard

nujo..
betonnt dass ich daran nicht grade schuld bin
da du auf das andere auto draufgefahren bist bist du wohl mitschuld - der andere hat vllt eine teilschuld weil er seinen karren falsch abgestellt hat..

aber nur mal so.. was fährst du für auto/auf was für eines biste an welcher stelle draufgefahren? n kollege is mal mit seinem ford auf nen 316er draufgefahren.. der ford war schrott, beim bmw bissi blech+ rahmen paar mm verzogen.. wenn du das glück hattest zufällig genau die stossfänger von dem anderen zu treffen und der rahmen verzogen is haste n problem.. das zu richten is halt teuer
 
 
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Mars Volta, the
Alt 29.08.2004, 14:47   #17
Standard

also ich bin mit meinem hinterteil in diese raddinger wo das rad sitzt also auf der linken seite hintere rad reingefahren, der hat nur'n kratzer

ich habe seat ibiza, und der so ein mercedes mini transporter (keine ahung wie die karren heissen)
 
 
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sebl
Alt 29.08.2004, 21:23   #18
Standard

Mars Volta, the:

Ersteinmal Glückwunsch dazu, dass Du Dich gestellt hast.
Das war wohl das beste, was Du jetzt noch machen konntest.

Du hast jetzt 2 Probleme:

1. Strafrechtlich:

Da Du das aber nach Deinem Unfall nicht unverzüglich
gemacht hast, hast Du §142 verwirklicht.

Das heißt, dass auf Dich zukommen wird:

- Vorladung (oder nicht, wenn bei der Polizei schon alles aufgenommen wurde)
- Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe (ist "auf Deiner Seite")
- Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht
- Sozialstunden oder Geldstrafe + wahrscheinlich Führerscheinentzug

Dass Du Dich innerhalb von 24 Std. gemeldet hast, mildert nur die
Strafe. Verhandlung etc. wird es aber auf jeden Fall geben!

Ob das Auto schlecht beleuchtet war spielt strafrechtlich überhaupt
keine Rolle. Das ist nur was zivilrechtliches!

2. Zivilrechtlich:

Du musst den Schaden des Unfallgegners bezahlen. Wegen schlechter Beleuchtung etc. wird dann aber wahrscheinlich nicht der ganze Schaden an Dir hängenbleiben.

---
sebl
 
 
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Mars Volta, the
Alt 29.08.2004, 22:45   #19
Standard

@ sebl

also du bist doch der grösste dummschwötzer auf dieser welt !!!

ich muss bloß 70 euro an mein opfer zahlen, der hat zwar eine anzeige erhoben da ich aber nach 24 stunden mich gestellt habe und gesagt habe dass ich die ersten stunden voll geschockt war, muss ich nur 70 euro zahlen,

also scheisse hier bitte nicht rum


EDIT: was denkt ihr euch aus, ich meine ich habe bloß ein fahrzeug bissle stärker berührt und nícht carmagedon nachgestellt
 
 
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schnuckiwutz
Alt 29.08.2004, 23:09   #20
Standard

Hey schön das es mehr oder weniger gut ausging. Aber kack hier bitte nciht so rum. Du hast ne Frage gestellt und auch antworten bekommen. Wir sind alle keine Anwälte und können dir nur das erzählen was wir aus eigener erfahrung sagen können, mal gelesen haben oder was wir vermuten.....

Also sei mal nicht so ganz unfreundlich.
 
 
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Mars Volta, the
Alt 29.08.2004, 23:20   #21
Standard

ja es tut mir leid aber ich habe einfach gedacht dass er mich verarscht, ich meine wer findet die straffe für die kleine sache da nicht zu hoch !?
 
 
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Perser
Alt 29.08.2004, 23:28   #22
Standard

Ich würd nun sagen das war die 1. und auch die letzte Hilfe für diesen netten Zeitgenossen.

Man man die Jugend von Heute....

Keine ordentliche Rechtschreibung, die Grammatik ist ja noch schlimmer...
 
 
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Mars Volta, the
Alt 29.08.2004, 23:43   #23
Standard

@perser wenn du mich damit meinst dann entschuldige mich bitte , aber ich schreibe hier kein diktat und lese mir die sachen auch nciht 100mal durch um die ganzen fehlen zu beheben, a

also es tut mir leid herr perser und co.
 
 
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VoodooHD
Alt 30.08.2004, 01:54   #24
Standard

Wer lesen kann ist klar im Vorteil :

Achtung: In diesem Forum findet keine gültige Rechtsberatung statt. Es werden lediglich eigene Erfahrungswerte und subjektives Rechtsempfinden ausgetauscht
Wenn du ne gültige Rechtsberatung haben willst, dann geh zum Anwalt.
 
 
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WildWeasel
Alt 30.08.2004, 15:08   #25
Standard

Sry, für OT, aber einige haben hier wirklich einen Knall ; die verstehen es bestens aus einem Blechschaden ein Drama in der Größenordung schwerer Körperverletzung zu machen...

Kleine Anmerkung nebenbei: In Südeuropa hätte sich niemand wegen einem Blechschaden aufgeregt.
 
 
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