Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postplanet - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Flucht?


Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
name
Alt 16.05.2006, 19:10   #1
Standard Flucht?

Ich habe eine Frage zu einem Unfall der sich mir heute ereignete.
Ich habe beim einparken ein Auto an der Seite beschädigt. Da ich so
nah an dem Wagen stand und nicht die Möglichkeit besaß auszusteigen
fuhr ich aus der Lücke wieder raus und parkte eine Straße weiter.
Beim rückwärts ausparken beschädigte ich auch noch ein weiteres
Fahrzeug leicht an der Seite, was von mir allerdings unbemerkt blieb.

Da ich nun total schockiert und ängstlich war wusste ich nicht was
ich tun sollte, handelte leider vollkommen falsch, und ging zum Schulsportunterricht zu dem ich eigentlich sowieso musste.
Nun bevor ich wieder einen klaren Kopf hatte holte mich die Polizei auch schon aus dem Sportunterricht und nahm den ganzen Fall dann auf.

Da ich nun noch in der Probezeit bin ( habe den Führerschein knapp 5Monate, bisher noch nichts mit der Polizei zu tun gehabt ) meine Frage, was kann mir nun passieren wenn ich, eine Anklage wegen Fahrerflucht bekomme?

Laut der Polizei sind die Schäden an den Wagen nur sehr minimal, bisschen Lack ab.


mfg
 
 
Nach oben
EinewieKeine
Alt 16.05.2006, 20:05   #2
Standard

frage: bisstu ne frau *gggggggggg*

*muahhahaahhaha*
 
 
Nach oben
ElLute
Alt 16.05.2006, 20:28   #3
Standard

wenn dus bemerkt hast und das auch zugegeben, dann warst du bescheuert... ansonsten eben auf kulanz regeln... wer einen schaden macht, zahlt halt, aber grössere konsequenzen wirds wohl in beiden fällen nicht haben
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 16.05.2006, 20:52   #4
Standard

Zitat von ElLute
wenn dus bemerkt hast und das auch zugegeben, dann warst du bescheuert... ansonsten eben auf kulanz regeln... wer einen schaden macht, zahlt halt, aber grössere konsequenzen wirds wohl in beiden fällen nicht haben
so leicht ist das nicht. polizei wurde verständigt, deshalb liegt ein unerlaubtes verlassen des unfallorts vor. und das ist eine straftat!

erst mal ist abzuschätzen, ob's ein unfall oder ein bagatell-schaden ist. letzteres gilt nur bei schäden bis zu 20€! ich gehe mal davon aus, dass der schaden höher ist!

hier die paragraphen:
§ 142: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
liegt der Schaden über 900€, so ist es ein bedeutender Sachschaden, davon gehe ich aber nicht aus...

würdest du NICHT unter das jugendstrafrecht fallen (wobei ich denke, dass du noch keine 21 bist), dann würden für dich als Ersttäter ca. 30-60 Tagessätze rumkommen und ein Fahrerlaubnisentzug mit einer Sperrfrist von 6-9 Monaten bis zur Neuerteilung plus 7 Punkte auf 5 Jahre! die punkte wirken sich natürlich nicht gerade positiv auf deine probezeit aus, das kannst du dir denken...

hättest du einfach die polizei gerufen, hättest du 35€ gezahlt und fertig.
 
 
Nach oben
name
Alt 16.05.2006, 21:15   #5
Standard

Ich bin 18 somit würde ich noch unter das Jugendschutzgesetz fallen oder? Hat man da dann geringere Strafen zu erwarten?
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 16.05.2006, 21:38   #6
Standard

jupp. ich nehme mal an, dass es sich dann so um 25 tagessätze drehn wird...
die höhe der tagessätze ist übrigens vom nettoeinkommen abhängig!
 
 
Nach oben
ElLute
Alt 17.05.2006, 01:38   #7
Standard

also wird ihm der strick gedreht, weil er den "tatort" verlassen hat, obwohl er nicht wusste, dass er eine tat begangen hat?!?
 
 
Nach oben
soul.
Alt 17.05.2006, 04:05   #8
Standard

wie willste das denn nachweisen? kann ja jeder sagen, nee hab ich nicht gemerkt. zumal es schon sehr unwahrscheinlich ist, dass man nichts davon mitbekommt, wenn man ZWEI parkende autos anschrammt...

egal, ich wuerde mir an deiner stelle nen anwalt suchen, falls das verfahren nicht aus irgendeinem vorgeschobenen grund (vorgeschoben vor die tatsache, dass die staatsanwaltschaft ueberlastet ist) sofort eingestellt wird. entweder wird das verfahren DANN eingestellt, wenn sich dein anwalt einschaltet, oder er handelt was aus, dass du billig bei wegkommst. bist ja immerhin nicht weggefahren, sondern hast dein auto da stehen lassen.
 
 
Nach oben
=ANUBIS=
Alt 17.05.2006, 06:50   #9
Standard

Nun ja, ein Anwalt kann am Ende mehr kosten als man eigentlich bezahlen muss...
 
 
Nach oben
soul.
Alt 17.05.2006, 06:54   #10
Standard

naja, bevor ich auch nur nen monat lang den fs verliere wuerde ich aber auf jeden fall nen anwalt einschalten. hab ich auch gemacht, als ich mal wegen noetigung im strassenverkehr (voelliger bloedsinn) angezeigt wurde. wie gesagt, wurde dann fallengelassen.
 
 
Nach oben
name
Alt 17.05.2006, 07:07   #11
Standard

War nach dem einparken mit den Nerven halt so am Ende das ich das wirklich nicht mitbekommen habe das ich den anderen Wagen beim rausfahren noch berührt habe, sind aber ja auch alles nur gerine Lackschäden.
Nen Anwalt gibt es bei einem Verfahren dann auch -> Rechtschutzversicherung

Nun kann ich nur noch warten ob ich eine Meldung vom Gericht bekomme, trotzdem erstmal thx für die Antworten, nun weiß ich was in etwa auf mich zukommt.

@MiKe, bin Schüler von daher gibts garkein Netteinkommen vbmenu_register("postmenu_395583", true);
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 17.05.2006, 14:06   #12
Standard

bist ja immerhin nicht weggefahren, sondern hast dein auto da stehen lassen.
es geht nicht darum, was sein auto macht, sondern was er macht. nämlich ein unerlaubtes verlassen des unfallorts... er hätte auf den halter warten (45min) bzw. bei der polizei seine daten hinterlassen müssen!
 
 
Nach oben
Thema geschlossen

Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wie flucht ihr ? michaelg Postplanet-Kneipe 83 14.01.2005 19:30


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:08 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.0 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.