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Fitnessstudio will die Kündigung nicht akzeptieren

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Powerpaul
Alt 08.06.2006, 22:31   #1
Böse Fitnessstudio will die Kündigung nicht akzeptieren

Hallo ich habe das folgende Problem:

Vor ca. 2 Jahren schloss ich mit meinem jetzigen Fitnessstudio einen Einjahresvertrag ab, der sich immer um ein Jahr verlängert, wenn man nicht vor Ablauf der 3 monatigen Frist kündigt.
Ich und der Kumpel mit dem ich mich angemeldet hatte beschlossen dieses Jahr zu kündigen. Das taten wir auch drei Tage vor Ablauf der Frist, wir schmissen die Kündigung einfach in den Briefkasten ein, und bekamen zwei Wochen später eine Kündigungsbestätigung.
Nach dem ich das Wort "Kündigungsbestätigung" gelesen hatte war die Sache für mich erledigt.
Doch dann drei Monate später wurde das Geld wie gewohnt von meinem Konto abgebucht mich beschlich ein schlechtes Gefühl und ich las die "Kündigungsbestätigung". Dort stand, dass die Kündigung zu spät
eingetroffen sei und das Datum des Eintreffens war zehn Tage später als der Termin an dem wir die Kündigung in Wahrheit eingeworfen hatten.
Weiterhin stand dort dass der Vertrag erst nächstes Jahr gelöst wird dass heist ich muss noch ein weiteres jahr 30 € pro Monat bezahlen obwohl ich nur höchstens ein mal die Woche das Fitnessstudio benutzten würde falls ich dazu gezwungen wäre.
Natürlich hatte ich den Betrag sofort rückbuchen lassen und dem Fitnessstudio geschrieben dass ich rechtzeitig gekündigt hatte.
Der Betreiber schrieb im Antwortschreiben dass ich unrecht hätte.

Der jetzige Stand:
Ich hab einen zweiten Brief an den Betreiber geschrieben in dem ich ihm schrieb, dass ich Zeugen habe, die bestätigen können dass der Brief fristgerecht eingeworgen wurde und den Inhalt kennen.
Zurzeit überleg ich ihm zu drohen, dass ich mich an eine Zeitung wenden werde und auch wirklich mit einem Redakteur in Verbindung zu treten.
Eine Rechtschutzversicherung hab ich nicht und ein Anwalt würde mehr kosten als ein Jahr ins Studio zu gehen.

Was könnt ihr mir empfehlen?

Mfg
Powerpaul
 
 
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Roter_Drache
Alt 08.06.2006, 22:46   #2
Standard

gehen wir mal die fakten durch:

1.) Kündigungen sind einseitige Rechtsgeschäfte. Hier bedarf es zur Wirksamkeit keine Zustimmung des Vertragspartners.

- Da du vor der Frist gekündigt hast (bzw. das Schreiben eingeworfen wäre dieser Punkt erfüllt.

2) Kündigungen unterliegen der empfangsbedürftigkeit.
Heißt bei der Willenserklärung muss der Tatbestand der Abgabe und des Zugangs vorliegen.

- Abgabe ist erfolgt in dem du das Schreiben in den Briefkasten geworfen hast; sogar mit nem Zeugen wenn ich das richtig verstanden habe.

- Beim Zugang sind zwei Sachen zu klären
1. Muss es im "Machtbereich" des Empfängers liegen (also der Empfänger muss die Fähigkeit besitzen ohne Schwierigkeiten daran zu gelagen und auch damit rechnen das da was ist.) ist ja mit dem Einwurf in den Briefkasten gewährleistet.
2. mit der Kenntnissnahme muss zu rechnen sein.
Dieser Tatbestand dürfte bei einem Briefkasten des Empfängers wohl mehr als erfühlt sein.

Entsprechend den Punkten würde ich klar dafür plädieren, dass deine Kündigung rechtswirksam ist und du dem Fitnessstudio die Einzugsermächtigung entziehen kannst.

Zumindest würde ich es auf jedenfall so machen!

ps. das ist jetzt meine Rechtserfahrung geäussert durch deine geschilderten Fakten.
 
 
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Powerpaul
Alt 08.06.2006, 23:00   #3
Standard

Danke für deine Antwort!

Rein theoretisch wärs aber dennoch möglich, dass das Fitnessstudio vors Gericht geht, da es sowieso nichts zu verlieren hat, oder?
 
 
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Roter_Drache
Alt 08.06.2006, 23:16   #4
Standard

Theoretisch kann das Fitnessstudio machen was es will, auch vor Gericht klagen. aber die chancen auf sieg sehe ich eher bei dir.

- wobei das nicht heißen muss dass WIRKLICH so ist, also das da oben ist nur meine Interpretation dessen was du geschrieben hast und dem was ich weiß über sone Sache.

Ich persönlich würde es drauf ankommen lassen, aber das soll nicht für dich gelten; will dir da nicht reinreden oder sowas.

Denn wie gesagt Kündigungen sind halt einseitig und bedürfen keiner Zustimmung eines zweiten..

- Sonst könnte ja auch ein erboster Mitarbeiter nie zum Personalchef gehen und schreien "ich kündige" wenn er angst haben muss, dass der Personalchef ihn warum auch immer nicht kündigen will sondern in der firma behält
 
 
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Powerpaul
Alt 08.06.2006, 23:59   #5
Standard

Danke für deinen rat.

PS: Wenn der Arbeitsgeber Geld von seinen Mitarbeitern bekommen würde und nicht umgekehrt wäre es durchaus denkbar, dass der Chef den erbosten Mitarbeiter einfach in der Firma behalten würde auch wenn dieser seine Kündigung dem chef auch hundert mal hinterherschreien würde.
 
 
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Roter_Drache
Alt 09.06.2006, 00:10   #6
Standard

Naja auch dann wäre es rechtlich ne Kündigung und damit bindend..
Aufgehoben kann es eigentlich nur werden (soweit mir bekannt) wenn voher oder gleichzeit der widerspruch eingericht wird..
 
 
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Ripper08
Alt 09.06.2006, 12:50   #7
Standard

Üble Sache...

Da ich das ganze Zeug mit den Willenserklärungen letztes Jahr im BWL-Unterricht auch hin und her gewälzt habe, kann ich dem Roten_Drachen bei seinen Aussagen völlig zustimmen. Es mag ja sein, dass sie ihren Briefkasten tatsächlich nur alle zwei Wochen leeren aber sobald du den Brief bei ihnen eingeworfen hast, bist du raus aus der Sache.
Kann mich glaube sogar an ein ziemlich ähnliches Fallbeispiel aus dem Unterricht erinnern, wos auch um ne Kündigung ging, die in den Briefkasten geworfen wurde

Rein theoretisch wärs aber dennoch möglich, dass das Fitnessstudio vors Gericht geht, da es sowieso nichts zu verlieren hat, oder?
Dann würde ich hoffen, dass sie kein Interesse daran haben, das Gesicht zu verlieren. Ich mein sowas spricht sich ja schon rum, ganz besonders wenn man selbst dabei eifrig mithilft, weil man sich ungerecht behandelt fühlt... Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass die da vor Gericht ziehen, das würde ja noch mehr Wind machen.

Zu der Idee mit dem Redakteur kann ich leider nix sagen, ich bezweifle ehrlichgesagt, dass er sowas öffentlich machen würde, weil er sich nicht sicher sein kann, was wirklich passiert ist. Wenn sowas in der Zeitung gedruckt werde würde, trägt er u.A. (also zumindest im Innenverhältnis) die Verantwortung dafür und ohne einen gerichtlichen Beschluss wird er da nix machen, denn er bringt ja sozusagen das Fitnessstudio in Verruf ohne jede wirkliche Grundlage und ich denke DAS würde sich das Studio wirklich nicht bieten lassen...
Ich würde da ehrlichgsagt mit den Gerichten Druck machen, das mit dem Redakteur wird dort wohl -zurecht- keiner ernst nehmen.
 
 
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Krashok
Alt 09.06.2006, 19:04   #8
Standard

Also wenn du die Kündigung in den Briefkasten des Fitnessstudios geworfen hast dann ist der Betreiber definitiv dafür verantwortlich weil er nicht sagen kann "ich war im Urlaub" oder solche Scherze..den Briefkasten muss theoretisch jeden (Werk)Tag jemand leeren. Da kann das mit den 10 Tagen schon mal gar nicht hinhauen...bei sowas würde jeder Anwalt davon abraten vor Gericht zu ziehen weil das Studio keine Chance hat das durchzuboxen.
 
 
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Saman
Alt 10.06.2006, 00:11   #9
Standard

Daher sollte man Kündigungen immer per Post versenden weil zur Fristwahrung der Poststempel ausreicht.
 
 
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