
19.04.2005, 18:24
# 4 Ich weiß nicht, ob der Download von Fernsehserien auch strafrechtliche Folgen hat, aber urheberrechtlich begehst Du damit eine Verletzung des Rechteinhabers.
Es gibt im Urheberrecht den Grundsatz der Erschöpfung, der besagt, daß sich der Rechteinhaber nur insoweit seiner Ausschließlichketsrechte begibt, wie er sein Werk entäußert. Wenn also das Werk im Fernsehen ausgestrahlt wird, darfst Du es legal auf VHS oder auf DVD kopieren, aber nur aus dem Ferbsehen.
Wenn Du als Quelle das Internet verwendest, saugst Du aus einer rechtswidrigen Quelle, da der Urheber das Werk sicher nicht zur Verbreitung über das Internet freigegeben hat, so daß in diesem Medium KEINE Erschöpfung eingetreten ist.
Das gilt umso mehr für Serien, die beispielsweise in Deinem Land noch gar nicht über TV gesendet wurden. Denn der Urheber darf auch über den Zeitpunkt der Verbreitung seines Werks bestimmen. |