Hallo ihr lieben,
wollte mal eure Meinung zu meinem Problem hören:
Ich habe von der Landeshauptstadt Potsdam n Brief bekommen, ich zitier den einfach mal:
"Sie befuhren und beparkten mit o.g. Fahrzeug den unbefestigten Wurzelbereich von geschützten Bäumen. Diese Fläche ist behördlich nicht als Parkplatz ausgewiesen."
<- da ist aber auch kein Parkverbotsschild oder n Hinweisschild
"Verstoß gegen §3 Abs. 2b der Potsdamer Baumschutzverordnung (PBaumSchVO) Nach §7 (1) PBaumSchVO handelten Sie ordnungswidrig im Sinne von §73 (1) Nr. 5 und (2) Nr. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes."
"Sie haben gegen die Grünflächensatzung der Landeshauptstadt Potsdam verstoßen. Sie benutzten eine öffentliche Grüünfläche ohne Genehmigung über ihre Zweckbestimmung hinaus durch as Abstellen des o.g. Kfz auf einer naturbelassenen und mit Bäumen und Sträuchern bestandenen Grünfläche, die zum Grundvermögen der Stadt Potsdam gehört und von ihr utnerhalten wird. Verstoß gegen §§2 Abs. 1 und 2, Ziff 8 und 4 Abs. 1 der grünflächensatzujng der Landeshauptstadt Potsdam. Nach §6 der Grünflächensatzung stellt dieser Verstoß eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie parkten weder am rechten Fahrbahnrand noch am rechten Seitenstreifen."
Sorry, ganz schön langer Text, ich wollt euch aber nichts vorenthalten. Man muss dazu sagen, dass die Fläche ungefähr so lang und breit ist wie ein Auto und es richtig dazu einlädt, sich da hinzustellen. Die wollen übrigens auch gleich 35 EUR dafür haben und es ist aber eine schriftliche Verwahnung/Anhörungsbogen... Ist Verwahngeld nicht 10 EUR???
Was denkt ihr, kann ich mich dagegen wehren??
Bin euch dankbar für eure Antworten