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Falschparken auf Grünfläche


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Dency
Alt 02.12.2007, 20:35   #1
Standard Falschparken auf Grünfläche

Hallo ihr lieben,

wollte mal eure Meinung zu meinem Problem hören:

Ich habe von der Landeshauptstadt Potsdam n Brief bekommen, ich zitier den einfach mal:

"Sie befuhren und beparkten mit o.g. Fahrzeug den unbefestigten Wurzelbereich von geschützten Bäumen. Diese Fläche ist behördlich nicht als Parkplatz ausgewiesen." <- da ist aber auch kein Parkverbotsschild oder n Hinweisschild

"Verstoß gegen §3 Abs. 2b der Potsdamer Baumschutzverordnung (PBaumSchVO) Nach §7 (1) PBaumSchVO handelten Sie ordnungswidrig im Sinne von §73 (1) Nr. 5 und (2) Nr. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes."

"Sie haben gegen die Grünflächensatzung der Landeshauptstadt Potsdam verstoßen. Sie benutzten eine öffentliche Grüünfläche ohne Genehmigung über ihre Zweckbestimmung hinaus durch as Abstellen des o.g. Kfz auf einer naturbelassenen und mit Bäumen und Sträuchern bestandenen Grünfläche, die zum Grundvermögen der Stadt Potsdam gehört und von ihr utnerhalten wird. Verstoß gegen §§2 Abs. 1 und 2, Ziff 8 und 4 Abs. 1 der grünflächensatzujng der Landeshauptstadt Potsdam. Nach §6 der Grünflächensatzung stellt dieser Verstoß eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie parkten weder am rechten Fahrbahnrand noch am rechten Seitenstreifen."

Sorry, ganz schön langer Text, ich wollt euch aber nichts vorenthalten. Man muss dazu sagen, dass die Fläche ungefähr so lang und breit ist wie ein Auto und es richtig dazu einlädt, sich da hinzustellen. Die wollen übrigens auch gleich 35 EUR dafür haben und es ist aber eine schriftliche Verwahnung/Anhörungsbogen... Ist Verwahngeld nicht 10 EUR???

Was denkt ihr, kann ich mich dagegen wehren??

Bin euch dankbar für eure Antworten
 
 
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ShakeTheDisease
Alt 03.12.2007, 00:09   #2
Standard

"dagegen wehren??"
Nee, glaube nicht. Ich kanns jetzt nicht mit Paragraphen belegen, aber auf Grünflächen parken kommt immer teurer als "normales Parkverbot". Egal ob da ein Schild steht oder nicht, du darfst ein Auto nie auf Grünflächen parken. Gilt als Umweltzerstörung oder Flurschaden, deswegen so teuer.
 
 
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MiKe
Alt 03.12.2007, 00:32   #3
Standard

In der StVO gibt es keinen Paragraphen, der das Parken auf Grünflächen verbietet (bestätigte das OLG Köln). Allerdings kann das in jedem Bundesland individuell Geregelt sein. Es gibt je nach Stadt sogar Grünflächenverordnungen.

In deinem Fall wird das alles ja auch mit den entsprechenden Gesetzen und Paragraphen belegt. Wie willst du nun dagegen vorgehn, wenn du eben gegen dieses Gesetz verstoßen hast?
 
 
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Jumpy
Alt 03.12.2007, 08:23   #4
Standard

Ich sehe das änlich wie Mike, es geht hier nicht um das Parkvergehen sondern um diese Grünflächenverordnung und wenn die besagt "Zahlen" dann zahlen.
Man könnte jetzt hingehen und alles auseinander pflücken, wie z.B. gab es eine ausreichende Beschilderung, bzw. wurde darauf hingewiesen, dass es sich um eine entsprechende Grünfläche handelt etc. pp. Die Frage ist, lohnt sich der Aufwand für €35 ?
 
 
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Dency
Alt 04.12.2007, 21:47   #5
Standard

Hm naja Aufwand für 35 EUR würde sich für mich schon lohnen, das ist ne Menge Geld für mich, aber in diesem Fall werd ich wohl gleich bezahlen und mir nicht weiter Gedanken drum machen, nächste mal werde ich schlauer sein. Wie gesagt, es sah jetzt nicht so aus, als wenn man da nicht parken darf, weil das da alles ach so toll gepflegt ist - dahinter und davor darf man stehen, war wirklich nur so groß wien Auto aber ich bin schlauer und in Potsdam bin ich ja jetzt auch berufsbedingt nicht mehr;-)

Ach so, vielen Dank für eure Antworten natürlich mal wieder! Wenn man mal nicht weiter weiß kann man echt schnell ins Net gehen und euch fragen, irgendeiner antwortet immer - gutes Gefühl - Danke :-)

Geändert von Jumpy (05.12.2007 um 08:11 Uhr).
 
 
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