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Falsche Angaben + älter ausgegeben


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Lexa
Alt 29.03.2006, 19:07   #1
Cool Falsche Angaben + älter ausgegeben

Hey!
Meine kleine Cousine hat Mist gebaut. Kennt einer die Seite simsen.de? Die haben da was von 100 Frei-SMS geschrieben. Da meine Cousine dauernd pleite ist, hat sie sich da sofort angemeldet. So kann sie wenigstens regelmäßig sms schreiben. Unter einer Ausnahme: Sie hat sich als 18 ausgegeben, obwohl sie erst 15 ist (sie meint, das machen viele ihrer Freunde und die haben noch nie Ärger bekommen) und dann hat sie noch falsche Angaben gemacht. Sie hat nämlich von ihren Eltern gelernt, dass man nie die richtigen Angaben im Internet geben soll.
Das Problem jetzt ist, dass sie den Begriff AGB nicht kannte und sie deswegen nicht gelesen hatte. In den AGB stand leider, dass man nach 2 Monaten oder so automatisch Mitglied wird. Das finde ich schon eine Frechheit. Man hätte wenigstens nochmal nachfragen sollen, ob man immernoch Mitglied sein möchte.
Auf jeden Fall soll sie jetzt 80 € zahlen. Zumindest wenn sie 18 ist. Das ist sie ja nicht. Aber das Geld hat sie. Jetzt überlegt sie, dass sie sich als 18 ausgibt. Das ist aber nicht so dolle. Sie will aber nicht, dass ihre Eltern etwas davon mit bekommen. Und die von simsen.de verlangen eine Kopie von ihrem Kindeausweis. So haben sie es zumindest in einer Mail geschrieben. Da sie den nicht findet und nicht genau weiß, ob sie ihn wirklich schicken soll hat sie geschrieben, dass sie ihn noch vorher suchen muss.
Jetzt kam seid 2 Wochen nichts mehr. Könnten sie sie vergessen haben.
Wie würdet ihr das regeln? Geldstrafe? Das Kind soll sich ordentlich entschuldigen... Etc.

Danke im Vorraus
 
 
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Coladose
Alt 29.03.2006, 20:14   #2
Standard

Hallo Lexa!

Da ist sie genauso reingefallen, wie wir, die den IQ Test gemacht haben. Da sie minderjährig ist hat sie wohl kaum was zu befürchten, da sie nicht geschäftsfähig ist.
Gib mal hier im Forum unter Suche den Begriff IQ-Battle ein, da beschäftigen wir uns im Moment mit einem ähnlichen Fall.
Nightwish hat dort eine Zusammenfassung geschrieben, die leicht verständlich ist-ca. vor 2-3 Tagen Beitrag #1177. Such das und lesen!!
Vielleicht hilft Dir das, das sind auch alles Betrüger. Mit dem Simsen war auch schon im TV-alles Betrug.

Auf alle Fälle soll sie zu ihren Eltern gehen, wird wohl nicht so schlimm, die haben als Kinder auch Mist gebaut. Zumindest können die Einspruch erheben.

Liebe Grüße
Coladose
 
 
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Krashok
Alt 29.03.2006, 20:18   #3
Standard

Vergessen ? wohl kaum..da geht es immerhin um geld und das vergessen die ganz sicher nicht

Sie sollte mit ihren Eltern darüber reden.

Mal eine gegenfrage, wenn sie nur 18 jährige zulassen wie wird das bei der seite überprüft ? :doubt: weil "ja ich bin 18" kann ich auch das 6 jährige Kind meines Nachbarn anklicken lassen

Was sowas angeht auf jeden fall mit den Eltern reden. Das Unternehmen muss sicher stellen das der Kunde 18 ist..nicht der Kunde selbst, deine Cousine ist damit noch nicht voll geschäftsfähig..ich denke das wenn sie mit ihren Eltern redet sie eine Kopie des Kinderausweises dahin schicken und die Eltern da mal Feuer machen, wird die Forderung ganz schnell verpuffen.

Auch wenn es vielleicht mal kurz Gemecker gibt, ist es aber halt von Vorteil mit seinen Eltern da zu reden ! .. es steckt ja keine böse Absicht dahinter und sie wollte ja auch kein Geld ausgeben, von daher denke ich nicht das ihre Eltern da Stress machen..sie muss halt nur ehrlich ihre Eltern erklären was los ist und das es durchaus eine gute Chance gibt das diese Forderung von 80€ zurückgewiesen werden kann.

da sie nicht geschäftsfähig ist
dann müsste sie jünger als 7 oder schwer geistig behindert sein
 
 
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Lexa
Alt 29.03.2006, 20:27   #4
Standard

Mir sagte ein Freund, dass die bei explosiv gesagt haben, dass simsen.de ein faker ist. Stimmt das?
 
 
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Coladose
Alt 29.03.2006, 20:54   #5
Standard

...entschuldige Krashok...
Ich meinte voll geschäftsfähig. Dezent böser Tippfehler. Danke für den Hinweis.

Coladose
 
 
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Krashok
Alt 29.03.2006, 22:10   #6
Standard

ja das ist was anderes..sorry aber gerade was paragraphen angeht muss man sehr kleinlich sein
 
 
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Chucky666
Alt 02.04.2006, 18:22   #7
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Jap, ganz genau. Das Unternehmen muss sicherstellen dass der "Kunde" volljährig ist. Schließlich will das Unternehmen dran verdienen und nicht der Kunde! Falls deine Cousine keine Bankverbindung angegeben hat können die an eben diese 80€ gar nicht rankommen und somit müsste deine Cousine aus dem Schneider sein! Auf jeden Fall schnellstmöglich das Angebot kündigen. Dem Betreiber selbst sollte man besser nicht sagen dass sie erst 15 ist, es kann sein dass die dann ne Anzeige wegen Betruges (§ 263 StGB) einleiten. Sie ist zwar nicht volljährig aber bedingt strafmündig.

Auszug aus dem StGB:
"§263 Betrug.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu schaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspielung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen enen Irrtum erregt oder unterhält wird mit Freiheitsstrafe nis zu 5 Jahren oder mit geldstrafe bestraft
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren
(4) " 243 Abs. 2 (besonders schwerer Fall von Diebstahl) sowie die §§ 247 (Haus-und Familiendiebstahl) und 248a (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen) gelten endsprechend
(5) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§68 Abs.1)
 
 
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Lexa
Alt 02.04.2006, 18:31   #8
Standard

Sie hat nichts von der Bank angegeben und auch eine falsche Adresse. Die haben aber ihre IP.
 
 
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HHai
Alt 02.04.2006, 20:26   #9
Standard

Lexa
dabei seit: 11.05.2005
Beiträge: 136



Geschlecht:
Ort: Nrw
Alter: 15


Meine kleine Cousine hat Mist gebaut.
[...]
obwohl sie erst 15 ist
du kannst ruhig schreiben dass es um dich geht ;-)

Hab mir das mal angeschaut, der Betreiber hat seinen Sitz in Österreich,
und die letzte Klausel der AGB:
12. Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen 12.1 Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das wirkt auf mich alles andere als seriös...


Ich würde das ganze einfach auf sich beruhen lassen,
nicht mehr auf der Seite einloggen, keine EMails beantworten !
Wegen 80 EURO eine Strafanzeige wegen Betruges gegen eine 15 jährige im Ausland stellen?
Selbst wenn er das macht glaub ich kaum dass das verfolgt wird...

Dann könnte er höchstens noch sein Geld vor einem Gericht in den
Vereinigten Arabischen Emiraten einklagen
 
 
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Lexa
Alt 02.04.2006, 22:00   #10
Standard

Wie? Ist simsen.de nicht von Deutschland?
 
 
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MiKe
Alt 02.04.2006, 22:02   #11
Standard

Denic.de:
Domaindaten

Domain: simsen.de Letzte Aktualisierung: 13.02.2006

Domaininhaber


Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

Name und Adresse:
Valentin Fritzmann
Mollardgasse 11
1060 Wien AT


Administrativer Ansprechpartner


Name: Thomas Schroeter
Kontakttyp: PERSON
Adresse: Lauenbuehlstr. 59
PLZ: 88161
Stadt: Lindenberg
Land: DE


Technischer Ansprechpartner, Zonenverwalter


Name: Valentin Fritzmann
Organisation: Simsen.de
Kontakttyp: PERSON
Adresse: Mollardgasse 11
PLZ: 1060
Stadt: Wien
Land: AT
Telefon: +43 043 12599733
Telefax: +43 043 125997331460
E-Mail: info@simsen.de
falls es jmd. interessiert...
 
 
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doomhammer
Alt 02.04.2006, 23:55   #12
Standard

@ MiKe: und wo steht der Bus?

Juckt doch keinen, auf wen die Domain registriert wurde wenn sogar in den AGBs steht, dass das Recht der VAE gilt und der Betreiber in Österreich ansässig ist..
 
 
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MiKe
Alt 03.04.2006, 00:03   #13
Standard

wenn die da oben davon reden, wo wer oder was ansässig ist, dann wollte ich der vollständigkeit halber noch obige daten anbringen. deshalb habe ich ja auch drunter geschrieben "falls es jmd. interessiert..." und hab nicht gleich irgendwelche leute grundlos dumm angemacht
 
 
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Glumanda264
Alt 18.04.2006, 22:49   #14
Standard

Hallo, habe eben diesen Beitrag hier gefunden......... auch meine Tochter habe sich anscheinend bei diesem simsen.de Betreiber letztes Jahr im Dezember angemeldet, sie war aber der Meinung das wäre nur ein Gewinnspiel..... steht ja auch auf der Webseite Teilnahme auch ohne Anmeldung. Sie ist sich auch nicht sicher ob sie falsche Altersangaben gemacht hat.
Habe dann von genannter Fa. Ende Januar eine Mahnung per Post erhalten, ich war ganz Baff sowie meine Tochter ebenso..... daraufhin habe ich per Mail Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen und nachgefragt was das soll und meine Tochter erst 15 sei und sie nichts mehr weiss von einer scheinbaren Anmeldung. Mir wurde dann gemailt ich solle eine Kopie des Kinderausweises dem Unternehmen zuschicken , was ich auch getan habe.
Dachte somit das ganze sei erledigt.
Nun hatte ich heute im Briefkasten einen Brief von einem Anwalt in Berlin........ der nunmehr die besagten 84 Euro sowie seine Anwaltskosten überwiesen haben will.
Ich sehe aber nicht ein das ich das bezahlen soll ....... zumal nur in den AGB´s die Kosten versteckt sind..... hat sonst irgendjemand dieselben Erfahrungen gemacht ?
Habe ich Chancen gegen diese Fa. vorzugehen??
Habe allerdings keine Rechtsschutzversicherung und auch nicht das Geld einen Anwalt zu nehmen geschweige falls ich einen Prozess verlieren würde diese Kosten aufbringen könnte, bin alleinerziehend ........ würde mich über jede Hilfe freuen....
 
 
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g.esser
Alt 18.04.2006, 23:05   #15
Standard

Die nehmens echt von den Lebenden! Wie hoch sind denn die Kosten nun insgesamt?
 
 
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Glumanda264
Alt 19.04.2006, 00:35   #16
Standard

Im Moment noch überschaubare 130 Euro, aber was weiss ich was eventuell noch dazukommt .......... aber sehe auch irgendwo nicht ein diesen Betrag zu bezahlen........
 
 
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FrozenSmile
Alt 19.04.2006, 02:08   #17
Standard

naja, allgemein gilt schon "unwissenheit schützt vor strafe nicht" - nur weil man nicht weiß, dass sich hinter der abkürzung AGB die geschäftsbedigungen verbergen...
naja...und es ist mehr als ausreichen als absicherung, wenn man in ein kästchen nen haken muss und damit die agbs bestätigt. das zählt juristisch wie eine unterschrift.

so gesehen ist das einzige, auf das du dich berufen kannst, deine minderjährigkeit...freu dich...
 
 
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EinewieKeine
Alt 19.04.2006, 08:31   #18
Standard

och mensch jetzt leute wie oft denn noch- ich denk dass dieses forum am neuesten stand der dinge ist. *g*
jetzt is schon wieder jemand auf einen betrug reingefallen also langsam sollte dagen mal was gemacht werden.

Ich selbst bin auch reingefallen aber mbin noch minderjährig.

Lies dir das von IQ Battle durch- das bezieht sich aufs gleiche.

NICHT ZAHLEN.

Ich hab meinen Eltern auch nichts erzählt...
 
 
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OrionX
Alt 19.04.2006, 09:23   #19
Standard

großes trara, kein problem.

Lexa = minderjährig, heisst nicht geschäftsfähig und braucht zustimmung der Eltern. Die lösung wäre einfach das Mama oder Papa ein Schreiben bzw Email verfasst in dem sie sagen das du/deine Cousine das ohne ihre Zustimmung gemacht habt. Zack und der Vertrag ist ungültig.

Generell würde ich nicht reagieren, bis ich nichts wirklich schriftlich bekommen hätte. Email zählt da nicht.

@MiKe: Ähm posten von Denic-Whois-Daten ist nicht erlaubt. Steht auch da wenn du ein whois machst.
 
 
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