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Fahrzeug ohne Versicherung fahren


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baedr
Alt 29.05.2006, 19:30   #1
Standard Fahrzeug ohne Versicherung fahren

Ich habe ein Auto, welches nur auf mich versichert ist, weil das für mich günstiger ist. Mein Mitbewohner fragt mich immer mal wieder, ob er damit fahren kann, zwecks irgendwelcher dringenden Erledigungen. Ich hab ihm das zwar nie ausdrücklich erlaubt, und ihm davon abgeraten, aber ich habe es ihm auch nicht verboten, weil das im Prinzip sein Risiko ist, und ich kein Problem mit der Fremdbenutzung habe. Deswegen ist er ab und zu schon damit herum gefahren.

Nun meine Fragen:
Wenn er verschuldet irgendjemanden zum Krüppel fährt, fallen die ärztlichen Behandlungen, die sich eventuell Jahrzehnte hinstrecken in voller Höhe auf meinen Mitbewohner, oder seh ich das falsch?

In wie weit mache ich mich schuldig? Wenn er mein Auto ohne Erlaubnis genommen hat, dann kann ich ja letzten endes nichts dafür, oder trage ich generell eine Mitverantwortung?
 
 
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-V-
Alt 29.05.2006, 20:23   #2
Standard

Hab mein Auto auch so versichert, daß nur es fahren darf. Allerdings steht bei mir im Vertrag das mein Auto in Ausnahmefällen auch von anderen gefahren werden darf.

Sollte dein Mitbewohner einen Unfall mit deinem Auto verschulden, dann könntest du versuchen der Versicherung glaubhaft zu machen daß er nur ausnahmsweise mal dein Auto benutzt hat.
 
 
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MiKe
Alt 29.05.2006, 20:27   #3
Standard

tjo, dein mitbewohner hat dann ziemlich pech gehabt, würd ich mal sagen... diese "ausnahme" wird bei der versicherung vermutlich nicht ziehen. kannst ja mal überschlagen, was das die versicherung kostet. die sind so schon idR recht zimperlich, wenn's ums zahlen geht
 
 
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baedr
Alt 29.05.2006, 20:45   #4
Standard

ja die frage ist für mich eigentlich eher, ob Ich im Fall eines Unfalls Probleme bekommen könnte, oder weiß das niemand hier? Dass mein Mitbewohner am Arsch ist, wenn er nen Unfall baut, hab ich mir schon gedacht...
 
 
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MiKe
Alt 29.05.2006, 20:48   #5
Standard

wofür solltest du probleme bekommen? die versicherung zahlt nicht, punkt, fertig, aus. wenn du nen unfall baust (verschuldet), dann zahlt dir die normale haftpflicht ja au nix...
 
 
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PowerWapiti
Alt 29.05.2006, 20:53   #6
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frag mal nach ob sie das nicht ändern können das noch jemand anderst mitfahren darf..

bei Huk24 hab ich das mal durchrechnen lassen und war nicht mal teurer .. musst halt mal nachfragen
 
 
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baedr
Alt 29.05.2006, 22:02   #7
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Ich weiß zwar nicht was das mit der Haftpflicht zu tun hat, aber ok... ich dachte vielleicht gibts da bestimmungen, dass wenn ich ihm die Fahrt ausdrücklich erlaube, dass ich dann als mitschuldiger dran bin...
 
 
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MiKe
Alt 29.05.2006, 22:04   #8
Standard

Zitat von baedr
@mike
Die Haftpflichtversicherung macht NUR das... Wenn ich verschuldet einen Unfall baue, dann zahlt die Haftpflichtversicherung. Dafür ist sie doch da.
ok, hast recht, war blöd formuliert. meinte, dass sie nix an deinem schaden zahlt... aber stimmt, der vergleich hinkt...

wie auch immer, tu am besten das, was PW dir rät... ansonsten: dir passiert nix, deinen freund könnte es in den finanziellen ruin treiben... je nach ausmaß
 
 
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baedr
Alt 29.05.2006, 22:06   #9
Standard

oh, da warst du schneller, ich hab den beitrag schon geändert, weil ich gemerkt hab, dass du es anders gemeint hast
 
 
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-ReD-
Alt 04.07.2006, 07:40   #10
Standard

Also ich habe mal sowas erlebt wonach hier gefragt wird:

Ein Freund hat mir seinen getunten PKW geliehen, kamm ins schleudern, Kare 180° gedreht und mit ca. 150 km/h mit dem heck in ein Baum gebrettet der sich vom heck bis fast zu dem forderen Sitzen gerammt hat. Krankenwagen/Polizei ist sind gekommen, mir wurde ein schöner kommplet-Korset von kopf bis zu füßen verpasst und ich wurde in ein Krankenhaus gefahren. Nach dem ich dann ein paar Tage später wieder raus dürfte flatterten die ersten Rechnungen von den Stadtwerken in Haus wegen dem Baum, 2 Verkehrsschildern die ich vorher wegrasiert habe und Aufräumarbeiten. Die Rechnungen habe ich dann an die Versicherung weitergeleitet, diese hat die anstandslos beglichen. Mein damaliger Freund hatte auch eine Versicherung abgeschlossen in der nur er das Fahrzeug fahren dürfte und nur in Ausnahmefällen wie z.B.: Ich fahre in die Apoteke ein paar Medikamente für meinen damaligen Freund abholen weil er krank im Bett liegt und selber nicht fahren kann. Die Versicherung hat zwar den Schaden den ich verursacht habe bezahlt jedoch das Fahrzeug das ich gegen dem Baum gesetzt habe mußte ich selbst bezahlen, und zwar ganz gleich ob er mit sein Fahrzeug geliehen hat oder ich in seinem Namen für ihm unterwegs war. Seine Prozente sind dadurch auch gestiegen.

Das ende von Lied:

Der gute Freund hat sich ein Gefälligkeitsgutachten besorgt in dem sein Fahrzeug auf 10.000 € geschätzt wurde, laut Liste und Internet war die Kare aber nicht mehr als 5.000 € wert, also habe ich mich geweigert die 10.000 € meinem damaligen Freund zu bezahlen. Er ist dann vor Gericht gegangen! Bei der Verhandlung habe ich dem Richter dadrauf hingewiesen das er einzelteile des Fahrzeugs noch weiter verkauft hat: Motor etc. und es würde Berücksichtigt, der Richter hat auch gesagt das sein Gutachten nicht in ordnung ist und hat ihm ein Angebot gemacht das ich ihm 3500 € für die Kare in Raten a 50 € / Monat bezahle und wenn ich mit 3 Raten in verzug komme dann kriegt er 5000 € von mir. Ich wollte es ja so erreichen das er nicht mehr als 5000 € von mir kriegt.

Es gibt einen Spruch den sich jeder merken sollte: Bei Geld, Frauen und Auto hört die Freundschaft auf! :-D

Es bringt nur probleme mit sich wenn man sein Fahrzeug verleiht, und zwar für beide Seiten!
 
 
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