..wegen sachbeschädigung muss eh strafantrag vom eigentümer gestellt werden und nur dann kommt es zu ner verhandlung..wirst dich sicher ausser gerichtlich einigen können mit dem, zahlste den schaden fertig..
ohne den strafantrag kommts auch nicht zu ner verhandlung vorm gericht und wenn doch wirken die 1,6prom. doch schon strafmildernd. Mit ner Vorstrafe brauchste da nicht rechnen, wie gesagt wenn überhaupt sozialstunden oder ne verwarnung. Alles kein act, mach dir da mal keine sorgen. Wer stellt denn schon bei sowas nen strafantrag...und wenn die bullen überhaupt gar keinen eigentümer ermitteln konnten biste sowieso schon raus. Die Staatsanwälte haben andere Sachen zu tun wie sich über ein im Suff krumm gehauenes Fahrrad den Kopf zu zerbrechen. Und so lange du keine Vorladung vom Gericht bekommst passiert schon mal gar nix. Du musst nicht mal zu den bullen gehen, denn die können dir grad mal nen feuchten. Wenn du doch hingehst sag einfach du möchtest keine Angaben machen und geh wieder. Und die müssen dich dann auch gehen lassen. Und selbst wenn sie das ganze an den Staatsanwalt weiterleiten (was ich nicht glauben) wird der einen Teufel tun, irgendeine Verhandlung anzuzetteln. 1. weil der Streitwert viel zu gering ist 2. weil du besoffen warst und er dir dann eh nicht viel kann 3. Weils einfach zu viel Stress ist .
Falls wider allem erwarten doch irgendwas kommt (gerichtliche Vorladung) , gehste zum Anwalt, der weiss dann schon was zu machen ist und der holt dich dann ganz locker wieder raus. Glaub mir, alles kein ding. Mein Tip ist : Entweder gar nicht hingehen oder hingehen und nix sagen. Aber egal wie, ne Vorstrafe kriegst du deswegen sicherlich nicht und innen bau wanderst schon gar nicht

Wahrscheinlich ne Verwarnung und fertig. Zivilrechtlich siehts ähnlich aus, bevor der dich vors gericht schleift wegen Schadensersatz kommt der eigentümer (falls es den überhaupt gibt auf dich zu) und dann könnt ihr das unter euch regeln. Und zivilrechtlich haste du da mit keinen sanktionen zu rechnen. Also ruhig blut.