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Mit dem Fahrrad geblitzt werden?


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Ford Prefect
Alt 13.06.2007, 22:48   #1
Standard Mit dem Fahrrad geblitzt werden?

Hi folks,

mich interessiert, ob es verboten ist, mit dem Fahrrad die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu übertreten. In meinem Bekanntenkreis gibts da verschiedene Meinungen: Der eine sagt, es sei erlaubt, da am Fahrrad ja kein Tacho vorgeschrieben ist und man deshalb seine Geschwindigkeit nicht unbedingt kontrollieren kann. Der nächste sagt, es ist zwar verboten, aber mit Konsequenzen muss man nicht rechnen.

Ich frage das, weil ich mit dem Fahrrad hin und wieder an einem Blitzer vorbeifahre und da ohne Bremsen womöglich mehr als 50 draufhab (neue Weinsteige, wer sich auskennt). Dass man auf dem Fahrrad in der Regel nicht erkannt wird, ist mir klar, ich wollt nur mal die genaue Rechtslage wissen.
 
 
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yö lintu
Alt 13.06.2007, 22:51   #2
Standard

also mein bruder wurde ma mit dem rad geblitzt aber es nie was passiert. ich denk ma dass es zwar gegen die richtlinien verstößt aber nicht bestraft werden kann
 
 
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Krashok
Alt 13.06.2007, 23:07   #3
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ich sag mal blitzer kann dir gar nichts ..wie auch ? du besitzt ja kein nummernschild anhand dessen man dich als fahrzeughalter -hier das fahrrad- ausfindig machen könnte.

Radarfalle mit anschliesendem sixpack 50m weiter is dann schon wat anderes
 
 
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Ford Prefect
Alt 13.06.2007, 23:10   #4
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Wie ich schon gesagt habe, es ist mir durchaus bewusst, dass man als Radfahrer in den allermeisten Fällen nicht erkannt werden kann. Ich würde trotzdem gerne die genaue Rechtslage wissen - ob es nun verboten ist oder nicht.
 
 
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Prodigy
Alt 13.06.2007, 23:28   #5
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mehr als 50 draufhab (neue Weinsteige, wer sich auskennt)
muhaha.... da bekommt man locker 50 drauf^^



die genuae rechtslage kann ich dir auch nicht sagen.
 
 
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soul.
Alt 14.06.2007, 00:24   #6
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hat mich auch mal interessiert (damals, als ich noch rad gefahren bin ). war glaub ich so, dass 50 innerorts pauschal nur fuer kraftfahrzeuge gelten, fuer fahrraeder also nicht. wenn da aber ein geschwindigkeitsbegrenzendes schild steht, gilt die angeordnete geschwindigkeitsbegrenzung fuer ALLE fahrzeuge. die sanktionen sind aber glaub ich anders, kannst ja schlecht den verwarn- und bussgeldkatalog fuer leute mit fuehrerschein einfach auf radfahrer uebertragen, die evtl nicht mal nen lappen haben.
 
 
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Krashok
Alt 14.06.2007, 00:28   #7
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ok dann ganz genau

generell gelten geschwindigkeitsbegrenzungen für ALLE fahrzeuge ABER :

§ 3 StVO Abs. 3 Satz 1 sagt : innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h da fahrräder definitiv nicht zu den kraftfahrzeugen gehören darfst hier auch schneller fahren sofern das im einklang geht mit der beherrschbarkeit des fahrzeuges :P ..außerorts darfst du sogar schneller als 100 fahren

kostenpunkt wenn sie dich doch anhalten : 10€
 
 
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Felicitas
Alt 14.06.2007, 07:47   #8
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na ich würd ja auch behaupten: du bist verkehrsteilnehmer, also hast du dich an die vorschriften zu halten. man kann ja auch seinen fleppen verlieren wenn man angetrunken fahrrad fährt.

die wahrscheinlichkeit angehalten zu werden halte ich trotzdem für unwahrscheinlich. wenn die irgendwo mit nem geschwindigkeitsmesser stehen sind die wohl eher auf autofahrer und motorradfahres aus.
 
 
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Jumpy
Alt 14.06.2007, 08:29   #9
Standard

Richtig

Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer !
§ 3 der StVO gilt für alle Fahrzeuge, zu denen auch ein Fahrrad gehört, es sei denn, das Schild zeigt eindeutig etwas Anderes, wie z.B. nur LKW oder so.

Jumpy
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 14.06.2007, 11:20   #10
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Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Wenn ich auf http://www.verkehrsportal.de nach "Fahrrad" suche finde ich nur dass ich auf Helgoland nicht Fahrrad fahren darf.

Jetzt wird in der StVO die erlaubte Geschwindigkeit für alle möglichen Fahrzeugtypen expilizit geregelt. Die Frage ist ob es irgendwo eine Klausel gibt die für alle Verkehrsteilnehmer gilt. Dann muss natürlich noch definiert werden was die StVO unter einem Verkehrsteilnehmer versteht usw. usf.

Ich denke mal du findest immer eine Art "Gesetzeslücke", je mehr Paragraphen es gibt desto wahrscheinlicher ist es dass sich irgendwas widerspricht.
 
 
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Krashok
Alt 14.06.2007, 12:49   #11
Standard

Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer !
stimmt allerdings gelten die allgemeinen geschwindigkeitsbegrenzungen NUR für kraftfahrzeuge laut § 3 StVO Abs. 3 Satz 1 und ein Kraftfahrzeug bezeichnet man ein maschinell angetriebenes Landfahrzeug, welches nicht an Bahngleise gebunden ist (StVG) ..dazu zählt ein fahrrad aber nicht
 
 
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OrionX
Alt 14.06.2007, 14:31   #12
Standard

Zitat von §24a StVG
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
dann dürftest du auch betrunken Fahrrad fahren, bei der interpretation, darfst du aber nicht. die StVo gilt für alle Verkehrsteilnehmer, das ist schon richtig. Du hast dich als Radfahrer an alle Regeln der StVO zu halten, dazu zählen auch geschwindigkeitslimits.
 
 
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reyals
Alt 14.06.2007, 15:00   #13
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dann fahre ich also grundsätzlich zu schnell in Wohngebieten und 30-Zonen oO
Ich bin übrigens schon mal mit nem Pferd geblitzt worden. Passiert ist nichts weiter.
 
 
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Dutch Dragon
Alt 14.06.2007, 15:35   #14
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also bei uns gibt es auch so ein Blitzer unten am Berg in der 30er Zone, da lässt sich ein Kumpel von mir bei jeder Fahrt blitzen, schon seit mind. nem Jahr mehrmals pro Woche. Ich selbst komm da zwar nicht so oft vorbei, aber wenn, dann lass ich mir nen Foto nicht entgehen.
Passiert ist noch nie was, und ich glaub auch nicht daran, denn woran soll man als Fahrradfahrer wissen ob man 30 oder 35 fährt?

Aber irgendwo ham Blitzer auch ihren Sinn, sind innerorts meistens an gefährlichen Stellen angebracht, gleich dahinter is ne unübersichtliche Kreuzung.
Blöd und evtl. schwierig könnts werden wenn du mim Bike kurz hinterm Blitzer jemanden verletzt und die Grünen später sehen dass du da mit 50 durchgefahren bist.
 
 
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OrionX
Alt 14.06.2007, 17:24   #15
Standard

das nix passiert ist liegt wohl daran das ein fahrrad kein nummernschild hat... ein pferd schon garnicht... mit dem roller kannst du ja auch geblitzt werden und es passiert nix
 
 
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soul.
Alt 14.06.2007, 22:35   #16
Standard

Zitat von OrionX
dann dürftest du auch betrunken Fahrrad fahren, bei der interpretation, darfst du aber nicht. die StVo gilt für alle Verkehrsteilnehmer, das ist schon richtig. Du hast dich als Radfahrer an alle Regeln der StVO zu halten, dazu zählen auch geschwindigkeitslimits.
das hat meiner ansicht nach nichts mit interpretation zu tun. fahrradfahrer sind schliesslich tatsaechlich von folgendem ausgenommen:

§24a StVG


Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.



sind halt, wie bereits erwaehnt, KEINE kraftfahrzeuge. fuer radler gibts andere (hoehere) promillegrenzen.
 
 
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Krashok
Alt 15.06.2007, 01:25   #17
Standard

mal sachlich bleiben... danke
 
 
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Jumpy
Alt 15.06.2007, 08:24   #18
Standard

Zitat von soul.
sind halt, wie bereits erwaehnt, KEINE kraftfahrzeuge. fuer radler gibts andere (hoehere) promillegrenzen.
Eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) kann auch mit dem Fahrrad begangen werden, nicht nur mit Kraftfahrzeugen.
Voraussetzung ist, dass das Fahrrad nicht mehr sicher geführt werden kann. Eine feste Promillegrenze hierfür gibt es nicht. Ist der/die Fahrradfahrer/in verkehrsauffällig geworden, kann die Promillegrenze für Kraftfahrzeuge von 0,5 Promille auch für Radfahrer/innen angewendet werden, hat der/die Rafharer/in sogar einen Unfall verursacht, so wird auch, wie bei Kraftfahrzeugen, die 0,3-Promillegrenze meaßgebend sein.
Die Fahruntüchtigkeitsgrenze für Radfahrer/innen hat der BGH bei 1,7 Promille festgesetzt (bei Kraftfahrzeugen 1,1 Promille). Es gibtt Gerichte, die schon 1,5 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit angesehen haben.

Geändert von Jumpy (15.06.2007 um 09:42 Uhr).
 
 
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Jason Evil
Alt 17.06.2007, 14:30   #19
Standard

Aber irgendwo ham Blitzer auch ihren Sinn, sind innerorts meistens an gefährlichen Stellen angebracht, gleich dahinter is ne unübersichtliche Kreuzung.
Nun, ich hab die Erfahrung in unserer Stadt gemacht das die fest installierten Blitzer an Stellen angebracht sind, wo es eigentlich NICHT nötig ist. Reine Abzocke das ganze. Gibt andere Stellen wo gerast wird wie bescheuert und da steht nix, nichtmal mobile Blitzen.
 
 
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MiKe
Alt 17.06.2007, 15:03   #20
Standard

Zitat von Jason Evil
Reine Abzocke das ganze.
Aufpassen, es wird erst verdient, wenn zum Bußgeld auch Punkte kommen, ansonsten sind die Ausgaben der Bußgeldstelle höher als die "Einnahmen" durch die Strafe. Und wer im Ort mit mind. +21km/h rumrast, der gehört meiner Meinung nach auch abgezockt, da er dann ca. 30 mehr auf'm Tacho hatte als erlaubt!
 
 
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