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Fahren unter alkohol

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diablo21
Alt 22.09.2006, 10:15   #1
Standard Fahren unter alkohol

hallo leute!!!
LETZTENS IST MIR WAS RICHTIG DUMMES PASSIERT....
also ich war bei nen kumpel und wir haben die ganze nacht getrunken.in den morgenstunden wollte ich dann nachhause.natürlich habe ich mich ans steuer gesetzt und bin losgefahren.ca 50 meter weiter bin ich auf einer mittelinsel gelandet........der golf war schrott!!!
ich bin ausgestiegen und habe nur die leute gesehen die da standen also bin ich wieder rein ins auto und wollte zurück zum kumpel.da das auto so beschädigt war das ich nicht mehr lenken konnte bin ich gegen ein parkendes auto gefahren und habe es etwas zerkratzt.
ich habe dann bei meinen kumpel gesessen und die bullen kamen natürlich wenige minuten später.
der alkoholtest hat 1,7 prommile festgestellt und ich habe den führerschein abgegeben..
jetzt leuft eine anzeige wegen alkohol,unfall und fahrerflucht..
ich habe aber keine fahrerflucht begangen da ich zum kumpel gefahren bin um meine familie zu benachrichtigen damit die kommen....
wer kann mir da weiterhelfen????wem ist das selbe oder so was ähnliches passiert????was erwartet mich???
leute meldet euch ich bin am ende ich brauche meinen führerschein unbedingt.......
gruß diablo21
 
 
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smeiko
Alt 22.09.2006, 10:25   #2
Standard

auch wenns jetzt keine fahrerflucht wäre, bei 1,7 promille is der lappen ehh weg!!! selbst schuld!!
 
 
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michaelg
Alt 22.09.2006, 10:44   #3
Standard

Dir ist nichts dummes passiert, du hast dich mächtig dumm verhalten.

Schlechte Nachricht, das mit der Fahrerflucht stimmt schon so. Die Fahrerflucht bezieht sich auf das Entfernen vom Unfallort.

Wegen des Unfalls hast du keine Anzeige, aber wegen Fahrens unter Alkohol und der Fahrerflucht schon. Das Führen von Kraftfahrzeugen ist nämlich nicht mehr ordnungswidrig sondern strafbar, wenn man 1,1 oder mehr Promille hat, hier hat der Gesetzgeber nämlich die Grenze für absolute Fahrunfähigkeit gesetzt.

Fahrerflucht soll mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu 3 Jahren bestraft werden und bringt die 5 oder 7 Punkte in Flensburg.

Das Fahren unter Alkohol bringt dir
- eine saftige Geldbuße (durchaus im vierstelligem Bereich)
- dazu noch Geldstrafe oder Freiheitsentzug
- Führerschein wird gerichtlich eingezogen
- deine örtliche Führerscheinstelle wird angewiesen, dir relativ lange keine Fahrerlaubnis auszuteilen (mindestens ein halbes Jahr)
- 7 Punkte in Flensburg


Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wenn die Tat nicht in § 315a StGB oder § 315c StGB mit Strafe bedroht ist.

Die Strafbarkeit nach § 316 StGB setzt nicht voraus, dass es zu einem Unfall oder zu einer Gefährdung gekommen ist. Allein die alkoholisierte Teilnahme (auch Drogen) am Straßenverkehr steht unter Strafe.
Das in Tateinheit mit Fahrerflucht (=Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB) wird mit Sicherheit sehr teuer; von einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung wird bei sowas abgesehen, und hoffe mal für dich dass auch von Freiheitsstrafe abgesehen wird.


Klar, du bist jetzt sicher ziemlich am Ende, aber irgendwo auch zurecht, und sei um Gottes Willen froh, dass du kein Menschenleben verletzt hast.
 
 
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Bi-Zar
Alt 22.09.2006, 13:40   #4
Standard

Betrunken fahren will gekonnt sein.

Lieber ein paar mal üben, bevor man es in der Praxis ausprobiert. Auf dem eigenen Grundstück ist es völlig legal. Sofern es also groß genug ist, ergeben sich vielfältige Trainigsmöglichkeiten.
 
 
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VoodooHD
Alt 22.09.2006, 13:52   #5
Standard

1,7 Promille, wie kann man da auf die tolle Idee kommen Auto zu fahren. Hoffe du bekommst deinen Führerschein nie mehr.

Anscheinend hast du eh ein kleines Problem mit dem Alkohol, und bist ein geübter Trinker. Andere können mit 1,7 nichtmal mehr ordentlich laufen!



Hier noch ne kleine Vorschau auf das was dich erwartet (allerdings noch ohne Fahrerflucht...):

[FONT=Arial, Helvetica]Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen) [/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica]ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug [/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica]ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica]ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
[/FONT]
 
 
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Omarita
Alt 22.09.2006, 13:53   #6
Standard

betrunken fahren ist vorallem lebensgefährlich! und mir wär ja noch scheißegal, wenn sich der betrunkene selbst totfährt, aber leider sind das meistens andere! dieses risiko würde ich nicht eingehen wollen!
 
 
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M. Crook
Alt 22.09.2006, 14:00   #7
Standard

1,7 Promille, wie kann man da auf die tolle Idee kommen Auto zu fahren.
Hattest du schonmal ähnlich viel Promille? Dann würdest du nämlich wissen, dass man auf die dümmsten Ideen kommt und nicht mehr über die Folgen etc. nachdenkt. (Zumindestens in den meisten Fällen)
 
 
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Omarita
Alt 22.09.2006, 14:04   #8
Standard

Zitat von M. Crook
Hattest du schonmal ähnlich viel Promille? Dann würdest du nämlich wissen, dass man auf die dümmsten Ideen kommt und nicht mehr über die Folgen etc. nachdenkt. (Zumindestens in den meisten Fällen)


wie recht du hast. das macht die sache noch viel gefährlicher! ist mir mal vor jahren ohne führerschein passiert, gottseidank wurde niemand verletzt! da hab ich heute noch gewissensbisse. das passiert mir sicher NIE wieder!
 
 
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VoodooHD
Alt 22.09.2006, 14:41   #9
Standard

Ich hatte schonmal gemessene 1,5 (nein ich bin nicht gefahren) und da kam ich auf viele ideen, aber bestimmt nicht auf die idee Auto zu fahren ! Ich hatte schon Probleme meine Füße zu koordinieren und net hinzufallen, für mich unverständlich wie man da noch Autofahren kann.
 
 
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Omarita
Alt 22.09.2006, 14:43   #10
Standard

das ist ja genau das ding, da kann man eben nicht! ;o)
 
 
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Bi-Zar
Alt 22.09.2006, 15:00   #11
Standard

Hier interessiert mich eine Sache:

Üblicherweise werden Vergehen, die unter Alkoholeinfluss geschehen(eine Prügelei beispielsweise) weniger hart bestraft. Für das Autofahren gilt das jedoch nicht.

Wie ist denn die Fahrerflucht einzuordnen, wird die weniger schwer bewertet wenn Alkohol im Spiel ist?
 
 
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MiKe
Alt 22.09.2006, 18:49   #12
Standard

Lieber ein paar mal üben, bevor man es in der Praxis ausprobiert. Auf dem eigenen Grundstück ist es völlig legal. Sofern es also groß genug ist, ergeben sich vielfältige Trainigsmöglichkeiten.
falsch, das ist erst legal, wenn das grundstück für den öffentlichen verkehr nicht zugänglich ist (auch nicht für fußgänger). is das also z.b. ein großer parkplatz, der dir gehört, auf den theoretisch jeder fahren könnte, ist das genauso illegal!

Wie ist denn die Fahrerflucht einzuordnen, wird die weniger schwer bewertet wenn Alkohol im Spiel ist?
wenn's auf tateinheit herausläuft, dann gilt nur die härteste strafe - es gibt keine summierung der strafen (siehe §52 StGB - Tateinheit)
 
 
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Krashok
Alt 22.09.2006, 21:05   #13
Standard

Zitat von M. Crook
Hattest du schonmal ähnlich viel Promille? Dann würdest du nämlich wissen, dass man auf die dümmsten Ideen kommt und nicht mehr über die Folgen etc. nachdenkt. (Zumindestens in den meisten Fällen)
das entschuldigt natürlich alles !
 
 
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