Dir ist nichts dummes passiert, du hast dich mächtig dumm verhalten.
Schlechte Nachricht, das mit der Fahrerflucht stimmt schon so. Die Fahrerflucht bezieht sich auf das Entfernen vom Unfallort.
Wegen des Unfalls hast du keine Anzeige, aber wegen Fahrens unter Alkohol und der Fahrerflucht schon. Das Führen von Kraftfahrzeugen ist nämlich nicht mehr ordnungswidrig sondern strafbar, wenn man 1,1 oder mehr Promille hat, hier hat der Gesetzgeber nämlich die Grenze für absolute Fahrunfähigkeit gesetzt.
Fahrerflucht soll mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu 3 Jahren bestraft werden und bringt die 5 oder 7 Punkte in Flensburg.
Das Fahren unter Alkohol bringt dir
- eine saftige Geldbuße (durchaus im vierstelligem Bereich)
- dazu noch Geldstrafe oder Freiheitsentzug
- Führerschein wird gerichtlich eingezogen
- deine örtliche Führerscheinstelle wird angewiesen, dir relativ lange keine Fahrerlaubnis auszuteilen (mindestens ein halbes Jahr)
- 7 Punkte in Flensburg
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wenn die Tat nicht in § 315a StGB oder § 315c StGB mit Strafe bedroht ist.
Die Strafbarkeit nach § 316 StGB setzt nicht voraus, dass es zu einem Unfall oder zu einer Gefährdung gekommen ist. Allein die alkoholisierte Teilnahme (auch Drogen) am Straßenverkehr steht unter Strafe.
Das in Tateinheit mit Fahrerflucht (=Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB) wird mit Sicherheit sehr teuer; von einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung wird bei sowas abgesehen, und hoffe mal für dich dass auch von Freiheitsstrafe abgesehen wird.
Klar, du bist jetzt sicher ziemlich am Ende, aber irgendwo auch zurecht, und sei um Gottes Willen froh, dass du kein Menschenleben verletzt hast.