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[Mietrecht] EX- Vermieter zahlt Kaution nicht zurück, was tun??

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smeiko
Alt 23.08.2007, 03:39   #1
Standard EX- Vermieter zahlt Kaution nicht zurück, was tun??

Also folgendermaßen sieht es aus:


bin vor knapp 1,5 Jahren nach berlin gezogen, hab knapp 500Euro an meinen damaligen Vermieter kaution gezahlt. Etwa ein halbes jahr nach dem einzug wurde das Wohnhaus aufgekauft, ich bekam einen neuen vertrag in dem deutlich drin steht: Alle bestehenden Forderungen an XXXXX gehen an den neuen Eigentümer xxxx über.

Also meiner meinung nach auch die kaution. jetzt bin ich nach bremen umgezogen, bekam schriftlich das die wohnungsübergabe perfekt lief und alles in ordnung ist aber von der gezahlten kaution bis jetzt keine spur. auf emails und briefe antwortet niemand am telefon kann mir angeblich niemand weiterhelfen.

meine frage: ich bin nicht rechtsschutzversichert, wenn ich mir n anwalt nehme was würde der mich etwa kosten. lohnt sich der überhaupt? nacher sind die anwaltskosten höher als die 500 Euro kaution.

Ich meine ich bin im recht, hab ne quittung über die gezahlte kaution und den neuen vertrag in dem steht das bestehende ansprüche an den neuen vermieter übergehn.

WAS TUN???
 
 
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Alaskaboy
Alt 23.08.2007, 05:57   #2
Standard

Gibts bei euch in Deutschland keine Arbeiterkammer wo man sich (auch rechtlich) erkundigen kann? Das wäre dort gratis
 
 
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Jumpy
Alt 23.08.2007, 08:09   #3
Standard

Hallo,
wie wurde dei kaution angelegt ? Sparbuch ?
Was für eine Bescheinigung bzw. Bestätigung hast du vom damaligen Mieter über die Kaution erhalten ?

Gibts bei euch in Deutschland keine Arbeiterkammer wo man sich (auch rechtlich) erkundigen kann? Das wäre dort gratis
Nein, aber dafür den MIETERBUND/Mieterverein

Hier Addi für HB:

Deutscher Mieterbund Mieterverein Bremen e.V.


www.mieterverein-bremen.de

An der Weide 23
28195 Bremen
0421/320209

Müsste in der nähe vom Hauptbahnhof liegen, etwas weiter vom alten Postgebäude.
 
 
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Alaskaboy
Alt 23.08.2007, 08:15   #4
Standard

Na dann passt es ja auch

Bei der Arbeiterkammer kann man wg. jedem Problem hingehen (also ned nur wg. solcher Probleme). Sind zwar Hauptsächlich bei Problemen mit dem Dienstgeber da - machen aber ebenso alles andere (Konsumentenschutz usw.).

Super Einrichtung - hat mir auch schon mal sehr geholfen. Haben meinen damaligen (und heutigen) Arbeitgeber verklagt auf Durchsetzung eines Dienstverhältnisses. Rechtsbeistand hätte die Arbeiterkammer bezahlt (brauchte ich aber nicht weil es meine Firma auf einen Prozeß gar nicht ankommen hat lassen - gleich nach Eintreffen der Klagschrift des Arbeitsgerichtes dem Ansinnen entsprochen).

Sorry dass ich jetzt abgeschweift bin. Wollte nur drauf hinweisen wie wichtig die AK bei uns ist. (besonders für diejenigen die sich keinen eigenen Antwalt leisten können)
 
 
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Roter_Drache
Alt 23.08.2007, 10:47   #5
Standard

@alaskaboy.
toll und wie hilft ihm das als berliner? hm.. gar nicht..

@smeiko.
ich meine wegen der rückzahlung von kaution gelesen zu haben, dass der vermieter die kaution bis zur nächsten abrechnung einbehalten darf, falls nachzahlungen zu tätigen sind.
ist die abrechnung erfolgt und es kam zu keiner nachzahlung ist die kaution zurück zu zahlen..
 
 
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Alaskaboy
Alt 23.08.2007, 11:09   #6
Daumen hoch

Zitat von Roter_Drache
@alaskaboy.
toll und wie hilft ihm das als berliner? hm.. gar nicht..
Hast meinen Beitrag hier um 05:57 Uhr heute in der Früh nicht gelesen?
Dann geb ich dir einen guten Rat: Nachlesen macht schlau
Mach es einfach Jumpy nach, der hat sehr wohl gelesen - und auch verstanden
 
 
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smeiko
Alt 23.08.2007, 12:18   #7
Standard

Zitat von Jumpy
wie wurde dei kaution angelegt ? Sparbuch ?
Was für eine Bescheinigung bzw. Bestätigung hast du vom damaligen Mieter über die Kaution erhalten ?
Angelegt war die kaution nicht, ganz normal geld bar gegeben, fertig.
in dem alten vertrag steht die zahlung in höhe von 487Euro drin.
und in dem neuen vertrag vom neuen vermieter steht drin das alle bestehenden forderungen an vermieter A an den neuen Vermieter B übergehen.
 
 
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Jumpy
Alt 23.08.2007, 12:21   #8
Standard

Dann muss der Vermieter B auch für die Kaution "gerade stehen", im Zweifelsfall ruf doch den Mieterbund an. Kann sein das du dort beitreten musst, glaube kostet € 50 im Jahr oderso, aber die verschaffen dir schon deine Kaution (billiger als ein Anwalt). Zum Jahresende kündigste halt deine Mitgliedschaft wieder.
 
 
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Jumpy
Alt 23.08.2007, 13:21   #9
Standard

Hey Jungs, entweder ihr bleibt beim Topic und klärt was zu klären ist per PN oder ich lösch den Kram aus dem Thread bzw, ihr werdet zur "Steinigung" freigegeben

So weiter im Thema !
 
 
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El Sparko
Alt 23.08.2007, 15:49   #10
Standard

in der regel darf der vermieter die kaution bis zu 6 monate einbehalten, sollte aber spätestens nach 3 monaten eine begründung dafür liefern. mit begründung darf die kaution noch viel länger einbehalten werden. eben bis entsprechende forderungen etc. geklärt wurden.

an deiner stelle würde ich versuchen von deinem jetztigen vermieter eine auskunft zu erlangen wie es denn mit der kaution aussieht.
 
 
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cowcreamer
Alt 23.08.2007, 17:57   #11
Standard

Nur mal so nebenbei:

Der Vermieter MUSS die Kaution "zinsgünstig" für Dich anlegen, d.h. mindestens zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Der Zinserlös steht Dir zu. Sollte der Vermieter das Geld nicht angelegt haben, solltest Du einen Durchschnittszinsatz zugrunde legen und den Zinserlös einfordern.
Vor Ablauf von ca. 3 Monaten würde ich das Geld nicht anmahnen.
 
 
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