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Was erwartet mich?

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EightballZ
Alt 08.02.2004, 16:20   #1
Standard Was erwartet mich?

lange geschichte...

ich mitn kumpel gegen 0 uhr ausm proberaum zurückgelaufen und wir hatten ein angebot bekommen über ne lederausstattung von nem clio.
wir hätten die kostenlos bekommen da aus nem unfallwagen aber der stand 200km von hier weg und so haben wir in den einen oder anderen clio reingeschaut....wusste ja keiner wie so sitze ausm clio aussehen.

logischerweise hat irgendjemand die polizei gerufen weil die dachten wir wollen die autos aufbrechen oder so was.

die haben uns dann gründlichst untersucht und natürlich nichts gefunden....und mein ausweis, der war im auto.
also erstmal handschellen ran, rein ins polizeiauto und ab zu meinem wagen.

angekommen fragt mich einer nachm autoschlüssel...ich geb ihn hin und der fängt an mein auto komplett zu filzen.
einräumen durfte ich natürlich selber...

gefunden hat er nur ne übungsgranate die aber von dem kumpel war der mitgewesen ist und die hamse beschlagnahmt.
natürlich lag in meinem auto werkzeug und rucksack und 2 nicht eingebaute boxen und mein altes lenkrad.
was jetzt folgende frage aufkommen lässt:

muss ich nochwas befürchten oder wars das jetzt?
er hat von mir nichts beschlagnahmt oder ähnliches ich habe nur angst das die durch das ganze werkzeug usw. jetzt denken ich hätte was mit dieser einbruchserie zu tun die bei uns grad wütet.(hat mich auch schon erwischt)
die ham von mir auch garnichts mehr gewollt nachdem sie die sache mit meinem kumpel geklärt hatten...die meinten nur "danke" und "tschüss".

ich hab nämlich ehrlich gesagt keinen bock auf ne hausdurchsuchung oder sonstigen stress mit denen.

kann mir jemand helfen?
 
 
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hackvresse
Alt 08.02.2004, 16:55   #2
Standard

Solange es keinen näheren Verdacht gibt brauchst du dir eigentlich keine Sorgen zu machen.
 
 
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PowerWapiti
Alt 08.02.2004, 17:34   #3
Standard

wahrscheinlich musst du nur das Polizeirevier-Klo putzen

nee.. ich denke mal die machen nichts weiter, die haben ja auch keine Beweise. Auto ist vom anderen ja noch ganz, hast ja nur reingeschaut.. u.s.w
 
 
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Krashok
Alt 08.02.2004, 17:46   #4
Standard

also werkzeug im auto zu haben ist noch lange kein vergehen.. und was willste dann machen ? fährst mit deinem auto zu dem auto was du klauen willst nimmst dein werkzeug, machst das auto auf, klaust das und lässt dein auto stehen ? ..
Ich denk mal da brauchst du dir keinen kopf zu machen
 
 
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Perser
Alt 08.02.2004, 21:59   #5
Standard

Also der Verdacht der Polizei wurde nicht bestätigt und du musstest trotzdem alles wieder selbst einräumen?!

Na ich würd dann mal sofort eine Klage einreichen.
Sämtliche Beschädigungen oder auch nur solche "nervigen" Sachen wie ein verwühltes Auto, sind von der Polizei wieder gut zu machen, wenn sich der erste Verdacht nicht bestätigt.
Nur wenn sich der Verdacht bestätigt, muss die durchsuchte Person selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.
 
 
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EightballZ
Alt 09.02.2004, 13:38   #6
Standard

hab ich ja auch gedacht und das hat mich stutzig gemacht..

muss er mir das sagen wenn sich sein verdacht bestätigt?

mal davon abgesehn, wenn die mich in ruhe lassen räum ichs auch gern selbst ein.*gg*

sein erster verdacht hat sich im prinzip nicht bestätigt, jedoch hat er ja diesen sprengpunkt simulator meines kumpels gefunden.
der wird wohl bissl stress wegen verdacht auf verstoss gegen sprengmittelgesetz bekommen.

also hat er ja im prinzip auch was gefunden....nur halt nich das wonach er gesucht hat.
 
 
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basti
Alt 09.02.2004, 14:19   #7
Standard

Ich würd als erstes ne Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bulisai einreichen ... und denn den Herrn auf wiedergutmachung verklagen. Vielleicht lässt du dich mal von einem Anwalt beraten.
 
 
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hackvresse
Alt 09.02.2004, 14:59   #8
Standard

Ich meine dass die Polizei das nie aufräumen muss..
 
 
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Jimbo
Alt 09.02.2004, 15:38   #9
Standard

Original geschrieben von hackvresse
Ich meine dass die Polizei das nie aufräumen muss..
hab ich auch so gehört
am besten erstma mit nem anwalt drüber sprechen und dann erst die aufsichtsbeschwerde einreichen
 
 
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Perser
Alt 09.02.2004, 15:44   #10
Standard

Also ich hab schon öfters mal nem Rechtsanwalt das Auto leergeräumt (leider ohne Verdachtsbestätigung) und wollt ihn das selber aufräumen lassen, nunja die haben mir dann meist so den Arsch versohlt, das ich das dann doch selbst gemacht habe .


Kann aber sein dass das nur auf das Grenzüberschreitende Gesetz (30 km Landein und Auswärts) gilt und nicht für die Landespolizei.
 
 
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MasterYety
Alt 09.02.2004, 15:50   #11
Standard

Wäre ja eigentlich mal ganz interessant zu wissen! Aber solltest Du das nicht eigentlich wissen, auch wennde nur beim BGS bist?
 
 
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