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[Strafrecht] Ermittlungsverfahren..und ich weiss nicht wieso :(

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daniel90
Alt 04.07.2007, 14:55   #1
Frage Ermittlungsverfahren..und ich weiss nicht wieso :(

Hallo Leute,

Ich habe gerade eben einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen:

Sehr geehrter Herr ****,

das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Hochachtungsvoll

***** Staatsanwältin

Und ich weiss nicht wieso. Ich habe vor 4 Jahren mal etwas geklaut in einem Kaufhaus . Meine Mum musste mich abholen aber ich wurde nicht verurteilt weil ich noch 13 war.
Und ich habe nachgeschaut, die Aktennummern unterscheiden sich auch. Scheint also nicht der Fall zu sein.

In diesem Brief steht *********/ 07 beim " Aktenzeichen" . Bedeutet das , dass ich 07 diese Straftat begangen haben soll???

Ich bin so verwirrt gerade und habe ehrlich gesagt auch bisschen Angst weil ich einfach nicht weiss was ich getan haben soll. Und meinen Eltern das zu erzählen kann ich gerade nicht.

Könnt ihr mir irgendwie helfen? zumindest was z.B. diese "07" bedeutet? oder wie ich mich verhalten soll?

ich danke euch schonmal..

Daniel
 
 
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OrionX
Alt 04.07.2007, 15:50   #2
Standard

ja wieso? es wurde doch eingestellt. ich würde das für einen witz halten.

kannst aber die fragliche staatsanwältin mal anrufen, in letzter zeit habens anscheinend die behörden mit fehlern in den datenbanken. die firma meiner mutter war auch letzte woche insolvent und hatte diverse behörden am hals die die konten prüfen wollten. nach ein wenig telefoniererei kam raus das man eine verwechslung vorliegen hatte und irgendwie die firmenadresse der falschen firma zugeordnet wurde. Behördenwahnsinn.

Ruf halt mal an. Könnte eine verwechslung sein.
 
 
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Imorah
Alt 04.07.2007, 18:58   #3
Standard

Hast du mal nach diesem Paragraphen geschaut?

http://www.google.de/search?client=f...G=Google-Suche


Also da kommt irgendwas mit Einstellung des Ermittlungsverfahrens raus.
 
 
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daniel90
Alt 04.07.2007, 19:00   #4
Standard

ja mh der paragraph sagt einfach aus dass das ermittlungsverfahren eingestellt wird. aber nicht wieso es eins gab . mh
 
 
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Jumpy
Alt 04.07.2007, 19:08   #5
Standard

Aktenzeichen 07 bedeutet, dass irgendwas im Jahr 07 ermittelt wurde, kann alles mögliche sein, jemand hat dich angezeigt im Strassenverkehr (Nötigung o.Ä). Du müsstest aber gehört worden sein, kram mal in deinen Erinnerungen.
Ansonsten, wie Kollege Orion schon geschrieben hat, anrufen und fragen (u.U. kriegst du keine telefonische Auskunft), du kannst die Staatsanwältin anschreiben, oder deinen Anwalt beauftragen das AZ zu ziehen (mit Kosten verbunden).
 
 
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daniel90
Alt 05.07.2007, 14:51   #6
Standard

Ich war heute bei der Staatsanwaltschaft und die meinten zu mir, dass es sich um schweren Bandendiebstahl handelt, und sie schicken mir die akte zu. Das Verfahren wurde vorerst eingestellt, kann aber jederzeit neu aufgemacht werden und mir drohen bis zu mehreren Jahren Haft.

Das dumme daran ist , das ich nichts gemacht habe. Es sieht so aus als ob irgendwer meinen Namen bei der Verhaftung genannt hat und ich jetzt in der Scheisse drin stecke. Wir nehmen uns jetzt einen Anwalt und versuchen die Sache zu klären..so eine Scheisse..
 
 
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Imorah
Alt 05.07.2007, 14:52   #7
Standard

ach wenn du nix getan hast, dann können die dir auch nix. geh zur presse.
 
 
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Sivar
Alt 05.07.2007, 14:55   #8
Standard

Zitat von Imorah
geh zur presse.
LOL

Naja, ich würd mal sagen dass es sich wahrscheinlich echt um ne Verwechslung handelt, und selbst wenn nicht... das Verfahren ist doch laut Schreiben eingestellt worden, oder nicht?

Ich kann mir auch wirklich nicht vorstellen dass man in Deutschland erst von einem Verfahren gegen sich erfährt, wenn es eingestellt wird. Wärst du wirklich der Verdächtige, hättest du mindestens einmal die Anklage per Post bekommen und ne Anhörung bei der Kripo haben müssen. Also mach dir mal keinen Kopp!
 
 
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Jumpy
Alt 05.07.2007, 15:09   #9
Standard

Einfache Feststellungsmethode in Bezug auf Namen (bei gleichnamige Pesonen) des Beschuldigten ist, Name der Mutter (Geburtsname) und Geburtsdatum. Damit soll die stattsanwaltschaft mal rausrücken und du packst deine Geburtsurkunde dazu und schickst den scheiss zurück, FERTIG
 
 
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Krashok
Alt 05.07.2007, 23:45   #10
Standard

Zitat von Imorah
ach wenn du nix getan hast, dann können die dir auch nix. geh zur presse.
lol wo lebst du denn ?

daniel:
als tatverdächtiger (erst recht bei so dingern wie schwerer Bandendiebstahl) bekommst du immer erstmal post zwecks vorladung und/oder besuch der polizei ...ich kenn jedenfalls niemand der erst von einem verfahren gegen ihn erfahren hat als dieses eingestellt wurde.. selbst wenn dich irgendwer anschwärzt kommen die grün weißen zu dir um dich zu dem sachverhalt zu befragen.

Geändert von Krashok (06.07.2007 um 00:54 Uhr).
 
 
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ElLute
Alt 06.07.2007, 00:11   #11
Standard

ist das schreiben echt?

Zitat von Krashok
naja wenn sie ihm bei der staatsanwaltschaft was von schwerem bandendiebstahl erzählen wird das wohl leider kein fake sein
sorry, hab wohl genau die posts in der mitte übersprungen :-)

Geändert von Jumpy (06.07.2007 um 09:45 Uhr). Grund: selbsterklärt
 
 
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Krashok
Alt 06.07.2007, 00:55   #12
Standard

naja wenn sie ihm bei der staatsanwaltschaft was von schwerem bandendiebstahl erzählen wird das wohl leider kein fake sein
 
 
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sc0rp
Alt 02.08.2007, 22:41   #13
Standard

oehm...

ich kram den Fred noch mal raus. Hab naemlich heute auch so nen Wisch nach Hause bekommen, ich weiss jedoch sehr genau um was es geht. Haette ehrlich gesagt nicht gedacht das ich sowas wg. dem runterladen bekomme. Aber man lernt ja nie aus...
Man sollte vielleicht noch ergaenzend dazu sagen, dass zwar der Staatsanwalt kein Interesse verfolgt, jedoch die Anwaltskanzlei umso mehr. Ich arme Milchkuh...
 
 
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Sunivah
Alt 02.08.2007, 22:48   #14
Standard

Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft nichts gegen Dich ermittelt werden konnte. Das Aktenzeichen 2007 bedeutet, dass das ganze zur Kenntnis mit der Bitte um Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft im Jahre 2007 vorgelegt wurde. Gemäß § 170 Abs. 2 StPO wurde das Verfahren seitens des Gerichts eingestellt, das heisst du hast nichts zu befürchten.

Du müsstest vor geraumer Zeit eine Anhörung bekommen haben. Das Verfahren wurde mangels an beweisen gegen dich eingestellt

So meine Einschätzung

Mfg
 
 
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cooli
Alt 02.08.2007, 22:55   #15
Standard

Zitat von daniel90
Das dumme daran ist , das ich nichts gemacht habe. Es sieht so aus als ob irgendwer meinen Namen bei der Verhaftung genannt hat und ich jetzt in der Scheisse drin stecke. Wir nehmen uns jetzt einen Anwalt und versuchen die Sache zu klären..so eine Scheisse..
da kann einer nicht so einfach deinen namen sagen weil die kripo oder polizei bzw. staatsanwaltschaft nach deinem ausweis fragt ( denk ich ma) und spätestens da wäre der betrug aufgefallen oder man hat einen ausweis gefälscht (geht heutzutage einfach hab ich ma gehört).

und das du dir einen anwalt nimmst ist die richtige entscheindung!

kannst ja dann mal berichten wie es ausgegangen ist...*neugierig*
 
 
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sc0rp
Alt 03.08.2007, 10:44   #16
Standard

Hallo,

ich weiss nicht ob ich hier gerade auch fuer Daniel spreche, aber zumindest bei mir ist das nicht richtig was die zwei Vorposter schreiben. In meinem Fall war es wg. Bagarellkriminalitaet nicht vor Gericht gekommen, die Staatsanwaltschaft Essen hat den Fall abgelehnt, den Antragsteller aber auf den Zivilklageweg verwiesen. Da muss also dementsprechend nichts vorher gekommen sein. Warum sollte man auch als Antragsteller vorab Warnungen aussprechen an die Personen?

Ob das nun bei Daniel auch so ist weiss ich natuerlich nicht.
Jedoch nehme ich mal instinktiv an, dass Daniel da 1-2 Zeilen des Schreiben rausgelassen hat, denn zumindest der geschädigte in diesem abgelehnten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft müsste drin stehen im Brief.
 
 
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HoTTe83
Alt 06.08.2007, 16:54   #17
Standard

darf man fragen was du gemacht hast @sc0rp
 
 
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daniel90
Alt 06.08.2007, 18:07   #18
Standard

mein anwalt hat die akte eingefordert, und siehe da ich bekomme einen brief von der staatsanwaltschaft , dass es sich um eine Verwechslung handelt.

Da hat wohl jmd nen ähnlichen namen gehabt und die polizei hat den falsch aufgenommen -.- ( mein bild der "polizei" bestätigt sich dadurch nur noch mehr ( negativ ) )

Ich hab nix damit zu tun gehabt und kann jetzt mein leben weiter chillen
 
 
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sc0rp
Alt 07.08.2007, 23:11   #19
Standard

Hallo,

Zitat von HoTTe83
darf man fragen was du gemacht hast @sc0rp
klaro. Hab bisschen was runtergeladen in Tauschboersen. Irgendwie muss mich wohl nen spiderbot aufgenommen haben als ich ne beobachtete Datei runtergeladen habe. Geht um copyrightgeschuetzte Software.
 
 
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Felicitas
Alt 07.08.2007, 23:46   #20
Standard

ach die erzählen einem gar nichts. da kann jmd zur gvu gehen, sagen "hier name" beobachten se mal und die gvu beobachtet und geht zur staatsanwaltschaft, die zur kripo und du bekommst es erst mit wenn du total verpeilt 4 minuten nach 6 uhr in der früh und nach 3 stunden schlaf die tür aufmachst weil irgendjmd am anderen ende der gegensprechanlage was von durchsuchungsbefehl faselt.

wie lange ist das bei dir her scorp? meine klage wurde vor dem gericht fallen gelassen, bzw. sie wurde vor gericht dann eingestellt. dass zivil was kommen kann weiß ich auch. irgendeine lustige hamburger anwältin hat meinen eltern (??? lol) dann einen brief geschrieben mit horrenden summen die ich im leben nicht sehe . die bekam dann ein schreiben vom meinem anwalt und seitdem ist ruhe. das ist jetzt im februar gewesen. kann sowas eigentlich verjähren?
 
 
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Jumpy
Alt 08.08.2007, 10:21   #21
Standard

irgendeine lustige hamburger anwältin hat meinen eltern (??? lol) dann einen brief geschrieben mit horrenden summen die ich im leben nicht sehe . die bekam dann ein schreiben vom meinem anwalt und seitdem ist ruhe. das ist jetzt im februar gewesen. kann sowas eigentlich verjähren?
Ohne den genauen Sachvehalt zu kennen, sehe ich das so:
Die Gegnerische Anwältin erhebt einen Anspruch. Dein Anwalt hat Einspruch erhoben vermute ich mal ? Wenn es einen Anspruch (theoretisch) gibt und der nicht von Rechtswegen untermauert wurde, ist das Ding in 2 Wochen platt. Es hätte ein Mahnbescheid folgen müssen und der Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Auch wenn nach dem Mahnbescheid innerhalb 6 Monaten kein Vollstreckungsbescheid folgt, ist das Ding eigentlich auch platt.

Geändert von Jumpy (08.08.2007 um 11:37 Uhr).
 
 
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Felicitas
Alt 08.08.2007, 12:26   #22
Standard

ja das klingt gut. sie hatte da eine 6stellige forderung und mein anwalt schrieb halt zurück "machen se mal ruhig, die klage wurde vorm strafgericht fallen gelassen, meine mandantin für unschuldig erklärt und ne 6stellige summe werden sie eh nie sehen, zumal meine mandantin für die nächsten 5 jahre studiert". so in der art zumindest *g*. das war im februar, die forderung sollte ich binnen 2 wochen erfüllen *g*. seit februar ist nichts mehr passiert.

Geändert von Felicitas (08.08.2007 um 15:54 Uhr).
 
 
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sc0rp
Alt 08.08.2007, 14:46   #23
Standard

Hallo,

es gibt da so einige Beitraege im Gulliforum. Kurz nur angeschnitten wie das laeuft:

- Datei wurde von mir angeboten.
- Spiderbot hat nach der Datei gesucht, die Datei mit meiner IP Adresse in Verbindung gebracht und gespeichert.
- Serienbrief an den Provider geht raus, wo gebeten wird laenger die Daten zu speichern, da die Staatsanwaltschaft den Fall aufgreifen wird.
- Staatsanwaltschaft wird angeschieben mit dem Sachverhalt und mit einer "Anzeigeerstellung"
- Staatsanwaltschaft prueft den Fall, holt sich die Daten und stellt den Fall ohne weiteres wg. Bagatelldelikt zu 99,9% der Faellen ein.
- Staatsanwaltschaft informiert mich ueber die Einstellung des Verfahrens und gleichsam den Antragsteller mit Verweis auf Zivilklageweg
Dabei werden meine Daten übertragen an den Antragssteller
- Nun soll ein Serienbrief dieser Anwaltskanzlei an mich rausgehen. Vermutlich mit dem Sachverhalt + 100 Euro Kanzleikosten und 50€ ausgleichzahlung an das geschaedigte Unternehmen. Zusaetzlich noch eine Unterlassungserklaerung die man zu unterschreiben hat. Auf diesen Brief warte ich zurzeit.

Die Meinungen wie man vorgeht sind da unterschiedlich. Manche schreiben gar nicht reagieren ist am besten, andere meinen es koennte passieren das eine EV (Einsweilige Verfügung) durchgesetzt wird wodurch sich der Streitwert erhoeht und man im Eilverfahren ohne eigene Anhoerung direkt verurteilt werden kann.

Wieder andere meinen Ruhe bewahren, erst auf Anschreiben reagieren die mit Rückschein kommen und nur eine abgeänderte Unterlassungserklärung unterschreiben, wo man selbst nichts eingesteht, aber bestaetigt die Datei nie anzubieten und natuerlich nicht bezahlen.

Wieder andere meinen man sollte lieber zahlen.


Hintergrnund zu lesen dieser Thread:
http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=89881


@Felicitas
Der Brief kam am letzten Donnerstag. Also 6 Tage her.
 
 
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