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Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Computerbetruges

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shourty
Alt 03.04.2001, 20:40   #1
Frage Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Computerbetruges

Staatsanwaltschaft XXXX


Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Computerbetruges


Sehr geehrter Herr XXXX,

gegen Sie ist Anzeige erstattet worden.

Ihnen wird vorgeworfen, im Zeitraum von 21.04.2000 bis 25.05.2000 in XXXX unter Verwendung der Internet - Zugangsdaten des Geschädigten XXXX Zugang zum Internet erlangt und auf dessen Kosten gesurft zu haben. Es hat sich hierbei um folgende Zugangszeiten gehandelt:

Auflistung... blablabla.

Dem Geschädigten beziehungsweise dessen Provider ist hierdurch ein Schaden in höhe von insgesamt 5,20 DM entstanden.

Dieses stellt SECHS Vergehen des Computerbetruges gemäß §§ 263 a Abs. 1 3. Alt. Abs. 2, 53 des Strafgesetzbuches dar.

Sie erhalten hiermit Gelegenheit, sich innerhalb von VIERZEHN Tagen nach Erhalt dieses Schreibens schriftlich unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens zur Sache zu äußern.

Ich darf drauf aufmerksam machen, dass es Ihnen nach dem Gesetz frei steht, zu der Ihnen bekannt gegeben Beschuldigung Stellung zu nehmen, zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen zu beantragen oder sich nicht zur Sache zu erklären.

Sie können außerdem jederzeit einen von Ihnen zu wählenden Rechtsanwalt befragen.

Sollte innerhalb der genannten Frist keine Einlassung eingegangen sein, gehe ich davon aus, dass Sie sich zur Sache nicht äußern wollen und werde sodann nach Aktenlage entscheiden.

Hochachtungsvoll,

Staatanwaltschaft


Was soll ich machen? Stellungnahme will ich schreiben, bloß was soll ich schreiben? Und Anzeige wegen 5,20 DM ist das nicht krank?

Gut das war es erst mal, bitte beachtet das, dass Schreiben am Freitag diese Woche im Briefkasten der Staatsanwaltschaft sein muss. Danke im Vorraus!

MfG,
shourty
 
 
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daRaider
Alt 03.04.2001, 21:20   #2
Beitrag

Also ich denke, dass du dich bei dem geringen Betrag garnicht äussern brauchst, da die eigentlich nix machen können. Die können dich irgendwie net bestrafen.
Das ist ja wie wenn du ne Schachtel Zigaretten klaust...

ma sehn was sandman meint...
 
 
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sandman
Alt 03.04.2001, 21:33   #3
Beitrag

Ich sehe das an sich genauso. Der Betrag liegt unter der magischen Grenze von 50€, wodurch das Verfahren im allgemeinen (wg. Geringfügigkeit) eingestellt wird.(Es sei denn Du gestehst..) Ich würde mich zu den Vorwürfen nicht äussern - also keine Stellungnahme oder dergleichen schreiben.
 
 
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shourty
Alt 03.04.2001, 21:53   #4
Beitrag

Und wie sieht es aus mit Auskunft, sonst hätte ich das so gemacht das ich Auskunft über den Provider wünsche (Name, Anschrift etc.) u. eine detaillierte Auflistung der Verbindungen.

Oder ich mach gar nichts, was passiert dann?

MfG,
shourty
 
 
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LeonThePro
Alt 03.04.2001, 21:54   #5
Beitrag

Meine Verbindungskosten waren laut StA so bei etwa 60DM.
Und bei mir wurde die Ermitt lungentrotzdem eingestellt.
 
 
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daRaider
Alt 03.04.2001, 22:08   #6
Beitrag

Es bringt dir ja irgendwie nix, wenn du weisst wann du dich eingewählt hast, etc.
Das sind ja Fakten, die kannst du net bestreiten. Aber es zeigt denen eben, dass du da vielleicht doch kein reines Gewissen hast.
Du könntest auch hinschreiben, dass du dir keiner Schuld bewusst bist, usw.
Nur fände ich das nicht so elegant, da du ja lügen würdest. Deswegen würde ich eifnach garnicht reagieren.
Die ermitteln deswegen net weiter und bestrafen können sie dich (bzw. den Anschlussinhaber) ja auch net, weil sie net beweisen können, wer der Täter ist.
Wenn du es aber zugibst haben sie den Täter und es ist gut möglich dass du Sozialstunden kriegst...
Das hört sich hart an, wird aber oft gemacht bei jugendlichen, selbst bei den kleinsten Vergehen.
Das soll dann zur Abschreckung dienen.

Also nochmal ganz kurz

Keine Aussage -> Keine Falschaussagee -> Kein Geständnis -> Kein Täter -> Keine Strafe


und den Brief von CT, falls der noch kommt den kannste dann auch in Müll werfen.

[ 03. April 2001: Beitrag editiert von: BB2k ]
 
 
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sandman
Alt 03.04.2001, 22:21   #7
Beitrag

Holla, BB warst schneller.. Ok, das schrieb ich:

@shourty: Hmmm, dann bekommst Du den Namen des Providers und die Auflistung und dann? Sagst Du dann, nein - Provider xy kommt nicht in betracht, das weiss ich genau. Also dann kannst Du gleich die Vorwürfe bestreiten. Das solltest Du allerdings irgendwie begründen. Da das schwer ist, würd ich mich dazu erst gar nicht äussern. Wenn das dann mit dem Verfahren weitergehen sollte, kannst Du immernoch alles abstreiten.
@Leon: Nach der Rechnung haut das auch hin: die Geringfügigkeitsgrenze lag früher bei 50,- DM heute bei 50,-€ also etwa 100,-DM. Das ist eine Richtlinie und kein Garant dafür, dass Verfahren unter einem Streitwert von 50,-€ eingestellt werden!!! Es ist kein Freibrief und auch nicht so zu verstehen! Also nicht das hier einer losgeht und was für unter 100,- klaut, weil er denkt, das Verfahren wird eh eingestellt..!!!!!!!

[ 03. April 2001: Beitrag editiert von: sandman ]

[ 05. April 2001: Beitrag editiert von: sandman ]
 
 
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AuchDran
Alt 04.04.2001, 01:46   #8
Unglücklich

Hallo Leute,
das ich wegen Cross Telekom schreibe dürfte ja wohl ziehmlich klar sein, hier ist also meine "Story":

Keine Rechnung bekommen, vor wenigen Tagen standen aber plötzlich die Bullen vor der Türe (ich war nicht da, nur meine Eltern) mit einem Hausdurchsuchungsbefehl (komplettes Haus, Garage, Räume im Betrieb). PCs haben sie stehen lassen da nichts drauf war. Haben aber wohl ein paar Notizen mitgenommen (könnten Notizen über Software sein). Habe das StA-Schreiben noch nicht gelesen, mir wird aber Computerbetrug und erspähen von Daten vorgeworfen. Naja, wurde dann im Betrieb von der Polizei angerufen, ersteres habe ich mehr oder weniger in der Panik bestätigt, zu letzterem sagte ich nichts. Ich muss dazu sagen daß ich weder FAKEZ erstellt noch REALZ gerippt habe. (Klar habe ich mal mit Trojaner gespielt, habe aber KEINEN EINZIGEN Acc damit gefischt oder gar benutzt, außerdem war das eigentlich nur AOL-Range). Ich habe nur Fakez benutzt, aber anscheinend waren da Realz dabei. Der Schaden liegt unter 500DM. Ich muss dazu sagen daß ich von 2 Anschlüssen aus fakez benutzte... einmal wo HSD war (Anschluss: Eltern), und einmal von einer Bude wo ich nich mehr wohne (Anschluss auf mein Name, abgemeldet, Briefe die dorthin gehen landen wohl im Mülleimer). Die Sache ist die: die 1. Wohnung ist in Ba-Wü, die andere in Bayern. Bei letztere habe ich wie gesagt noch nix gehört, allerdings denke ich kommen da auch keine Briefe an.

Meine Fragen:

1. Sind da nun 2 StA am werkeln, oder nur die wo mein ErstWohnsitz ist?

2. Wegen "ausspähen von Daten" gehen die einfach davon aus daß ich die erspäht habe, oder behaupten die das aufgrund von LOGs? Wie gesagt, mit Trojanern gespielt ja, ACCs hierbei ausgelesen und benutzt: NEIN!!!

Natürlich möchte ich bei der Vernehmung bei der Polizei demnächst lieber mit dem Kopf schütteln wenn die Frage kommt ob ich denn Daten ausgespäht habe. Wegen den fakez gebe ich zu daß ich die benutzt habe, auch wenn ich nich wußte was es wirklich war...

3. Sollte ich der Polizei die Sache mit dem anderen Anschluss, welcher in Bayern liegt, bei der Vernehmung mitteilen? Früher oder später kommt da doch eh noch was...?

4. Vorstrafen bis jetzt keine, war allerdings schon ÜBER 21 als ich fakte... FOLGEN?

5. Meint Ihr die kommen wegen den Zetteln nochmal wenn sie auf die Idee kommen ich könnte aufgrund der Notizen illegele Soft besitzen? Wenn ja, Zeitraum nach der 1. HDS?

Brauche wirklich Hilfe! Was würdet Ihr an meiner Stelle machen??? Wem geht es ähnlich?

Danke für die Antworten!!!

Bye... (SCHEISS INTERNET....)
 
 
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LeonThePro
Alt 04.04.2001, 16:27   #9
Beitrag

@sandman:
Ich hab gestern erfahre, dass wir (meine Mutter) eine Rechtsschutzversicherung haben.
Stimmt das, dass diese KOsten für Anwalt und Gerichtsverhandlungen komplett abdeckt?
Also muss ich nichts mehr Zahlen?
 
 
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sandman
Alt 04.04.2001, 20:26   #10
Beitrag

@AuchDran: ich geh mal die Punkte einzeln durch.
1. Die xcross geschichte behandelt die StA in Münster. Von denen haben alle Post bekommen, ob in Bayern oder Berlin, in NRW oder Sachsen. Also es ist nur eine StA dran.
2.Da wird eine Privatanzeige laufen, daher auch der §202a.
3.Würd ich nicht machen.
4.Hatten wir schon mal, habs aber noch mal rausgesucht: Vorbestraft ist jeder, gegen den eine Strafe verhängt wurde.
diese werden im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis eingetragen. Zum Führungszeugnis: Wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht eingetragen. Hier kannst du dann sagen, du bist nicht vorbestraft. Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind.

Die Eintragungen werden nach einigen Jahren wieder getilgt.
5.Keine Ahnung, denke nicht, weiß ich aber nicht.
Zum § 202a suche ich noch mal ne Kommentierung. Mal sehen, dass ich das morgen schaffe.

@LeonThePro as ist verschieden, kommt also auf die Versicherung an. Was alles mitversichert ist, steht mit auf der Police drauf, da müsst ihr mal nachsehen, ob das abgedeckt ist.
 
 
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AuchDran
Alt 04.04.2001, 22:10   #11
Unglücklich

Tach...

Danke Sandman für die Antworten! Zu...

1+3 Ehrm, aber da ist doch dann ein anderes Gericht zuständig? Ich habe nämlich keine Lust einmal in Ba-Wü vor Gericht zu landen, und dann nochmal getrennt davon in Bayern. Das würde ich dann schon gerne alles unter einen Hut bringen...

2. Wie seht Ihr das? Sagen die "Du hast gespäht, weil Du ausgespähte Daten benutzt hast" oder haben die LOGs dazu? Wie gesagt, habe mal mit Trojaner gespielt, aber keine Realz gerippt. Und ich will nicht daß es passiert das ich sage "ICH HAB NICHT MIT TROJANERN IRGENDETWAS AUSGELESEN" und plötzlichen liegen da Logs...


Was würdet Ihr an meiner Stelle machen? Ich denke groß rausreden wird nich drin sein, halt die "Ich hatte kein Ahnung" und "Mit Trojanern war nix"-Nummer?

DANKE für JEDE ANTWORT!

Bye
 
 
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sandman
Alt 05.04.2001, 00:01   #12
Beitrag

Der Gerichtstand ist Münster. Es geht hier nicht darum wo der Beklagte wohnt, sondern wo der Kläger sitzt. Ich hab immer nen Problem bei Einzelfällen. Eine Einzelfallberatung kann ich nicht durchführen, weil mir ansonsten die Anwaltskammer auf die Pelle rückt, weil Kosten etc. ...
Zum anderen: sie sagen "sich verschafft.." Hier ist fraglich, ob es nötig ist, dass Du die Daten selbst unmittelbar verschafft hast, oder halt mittelbar dran gekommen bist.(Ich seh das nach) Meiner Ansicht nach reicht es, dass man irgendwie dran gekommen ist, sich somit verschafft hat. Das Indiz dafür sind die log Dateien, die sie haben. Allerdings sind diese recht umstritten, da nicht fehlerfrei - sonst würde sich ja eine Hausdurchsuchung erübrigen.
 
 
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