@AuchDran: ich geh mal die Punkte einzeln durch.
1. Die xcross geschichte behandelt die StA in Münster. Von denen haben alle Post bekommen, ob in Bayern oder Berlin, in NRW oder Sachsen. Also es ist nur eine StA dran.
2.Da wird eine Privatanzeige laufen, daher auch der §202a.
3.Würd ich nicht machen.
4.Hatten wir schon mal, habs aber noch mal rausgesucht: Vorbestraft ist jeder, gegen den eine Strafe verhängt wurde.
diese werden im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis eingetragen. Zum Führungszeugnis: Wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht eingetragen. Hier kannst du dann sagen, du bist nicht vorbestraft. Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind.
Die Eintragungen werden nach einigen Jahren wieder getilgt.
5.Keine Ahnung, denke nicht, weiß ich aber nicht.
Zum § 202a suche ich noch mal ne Kommentierung. Mal sehen, dass ich das morgen schaffe.
@LeonThePro

as ist verschieden, kommt also auf die Versicherung an. Was alles mitversichert ist, steht mit auf der Police drauf, da müsst ihr mal nachsehen, ob das abgedeckt ist.