Zitat von kingkook ich habe von einer bekannten erfahren das man nur eine unterschrift eines erziehungsberechtigten braucht um vor 18 allein ausziehen zu dürfen.aber stimmt das??und wenn NUR ihr vater der auch volles sorgerecht noch hat das unterschreib aber die mutter das nicht will...kann sie da was gegen tun (gegen klagen oder so)
und falls das mit dem ausziehen klappt bekommt man noch geld vom jugendamt oder bekommt man nur das erziehungsgeld??
Hallo,
>das Erziehungsgeld (mittlerweile Elterngeld) bekommt entweder nur die Mutter oder nur der Vater, wenn diverse Bestimmungen erfüllt sind. (Alleinerziehend und höchstens 30 Stunden die Woche arbeiten, Ausnahme für Studium, usw. - Habe gerade kein Sozialgesetzbuch zur Hand.)
Das Elterngeld wird also
nicht an Kinder sondern an den Elternteil gezahlt, der das Kind die meiste Zeit aufzieht.
>Klagen kann man natürlich immer, die Erfolgsaussichten variieren natürlich sehr stark, wenn du verstehst was ich meine.

(Wer von euch möchte denn die Gerichts- und etwaigen Anwaltskosten zahlen?)
Ausziehen darf man natürlich mit 16, wenn die Eltern das erlauben. Ach so, bei der Gelegenheit gleich noch ein Hinweis:
Wenn die Eltern zustimmen, dürfen die Kinder schon mit 16 heiraten, dann könnt ihr die Sache gleich rund machen!
Nein, jetzt mal im ernst, Deine Freundin sollte sich wieder mit ihren Eltern vertragen und mit 20 kann sie dann immer noch ausziehen.
Liebe Grüße.