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erlaubnis zum ausziehen?


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kingkook
Alt 11.11.2007, 22:57   #1
Ausrufezeichen erlaubnis zum ausziehen?

Hi,
also ich weiß es gibt schon so ein thema (bzw. ein ähnliches) aber ich wollte folgendes fragen:
ich (18) habe eine freundin (noch 15 bald 16) die arge probleme mit den eltern zuhaus hat (sie wird zwar ned geschlagen oder die eltern trinken ned oder sowas aber es fehlt ihr einfach mal an liebe und verständnis...sie kommt einfach zu kurz keiner interessiert sich für sie und man kann da mit den eltern auch ned drüber reden...) und daher will sie doch ned wie geplant mit 18 ausziehen sondern schon (soweit möglich) so schnell wie möglich also mit 16.
wir wissen das es ned einfach für uns wird aber wir denken es ist die beste möglichkeit.ihre eltern leben getrennt (sie bei ihrer mutter + neuen lebensgefährten).ich habe von einer bekannten erfahren das man nur eine unterschrift eines erziehungsberechtigten braucht um vor 18 allein ausziehen zu dürfen.aber stimmt das??und wenn NUR ihr vater der auch volles sorgerecht noch hat das unterschreib aber die mutter das nicht will...kann sie da was gegen tun (gegen klagen oder so)
und falls das mit dem ausziehen klappt bekommt man noch geld vom jugendamt oder bekommt man nur das erziehungsgeld??

hoffe ihr könnt mir helfen
mfg und danke im vorraus Jan
 
 
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Truthahn029
Alt 12.11.2007, 00:50   #2
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Zitat von kingkook
ich habe von einer bekannten erfahren das man nur eine unterschrift eines erziehungsberechtigten braucht um vor 18 allein ausziehen zu dürfen.aber stimmt das??und wenn NUR ihr vater der auch volles sorgerecht noch hat das unterschreib aber die mutter das nicht will...kann sie da was gegen tun (gegen klagen oder so)
und falls das mit dem ausziehen klappt bekommt man noch geld vom jugendamt oder bekommt man nur das erziehungsgeld??
Hallo,
>das Erziehungsgeld (mittlerweile Elterngeld) bekommt entweder nur die Mutter oder nur der Vater, wenn diverse Bestimmungen erfüllt sind. (Alleinerziehend und höchstens 30 Stunden die Woche arbeiten, Ausnahme für Studium, usw. - Habe gerade kein Sozialgesetzbuch zur Hand.)
Das Elterngeld wird also nicht an Kinder sondern an den Elternteil gezahlt, der das Kind die meiste Zeit aufzieht.
>Klagen kann man natürlich immer, die Erfolgsaussichten variieren natürlich sehr stark, wenn du verstehst was ich meine. (Wer von euch möchte denn die Gerichts- und etwaigen Anwaltskosten zahlen?)

Ausziehen darf man natürlich mit 16, wenn die Eltern das erlauben. Ach so, bei der Gelegenheit gleich noch ein Hinweis:
Wenn die Eltern zustimmen, dürfen die Kinder schon mit 16 heiraten, dann könnt ihr die Sache gleich rund machen!

Nein, jetzt mal im ernst, Deine Freundin sollte sich wieder mit ihren Eltern vertragen und mit 20 kann sie dann immer noch ausziehen.

Liebe Grüße.
 
 
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fantamaus
Alt 12.11.2007, 01:18   #3
Standard

Zitat von Truthahn029
Wenn die Eltern zustimmen, dürfen die Kinder schon mit 16 heiraten, dann könnt ihr die Sache gleich rund machen!
Das würd ich nicht machen. Ist ne Scheiss-Idee so jung zu heiraten.

Nun, mit 15 hatte ich auch Probleme mit meinen Eltern, sie haben mich nicht verstanden und ich konnte nicht mit ihnen reden und bla. Ich wollte damals auch mit 18 ausziehen (habs dann erst mit 19 gemacht und auch noch schweren Herzens...). Sowas nennt man Pubertät.

Mein Lösungsvorschlag wäre, dass sie vielleicht erst mal zu ihrem Vater zieht. Wäre das einfachste und sie hat mal einen Wechsel im Umfeld etc. denn ich vermute, dass hier ein Konflikt vorliegt, der mit dem Lebensgefährten der Mutter zu tun hat, wenn vielleicht auch indirekt.

Aber mit 16 ausziehen, wenn die Verhältnise normal sind - das würd ich eher lassen. Denn so lustig ist alleine wohnen auch wieder nicht.
 
 
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kingkook
Alt 12.11.2007, 02:00   #4
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also heiraten noch ned das ist klar und ich will auch ned gegen iwas klagen.es geht darum ob wenn ihr vater die unterschrift gibt das sie ausziehen darf gegen den willen der mutter (beide haben erziehungsrecht) kann die mutter dann dagegen klagen??sodass meine freundin wieder zurückmüsste.wir haben auch nie gesagt das wir allein in ne wohnung ziehen.sie will/und darf hoffentlich zu mir ziehen.das mit zu ihrem vater will sie nicht da er weit weg lebt und sie mich dann nicht mehr hat...und wir wissen das es alles ned leicht wär etc (trotzdem danke für die nette hilfe in der sache) aber es geht uns halt nur darum:
wenn ihr fater unterschreibt dass sie mit 16 ausziehen darf,kann ihre mutter daggegen klagen??
 
 
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asdf
Alt 12.11.2007, 02:34   #5
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Ich weiß jetzt nicht, ob man da eine oder beide Unterschriften braucht, wenn es ein geteiltes Sorgerecht gibt. Aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist denke ich nicht zwangsläufig genauso geteilt, nur weil das Sorgerecht geteilt ist. Also könnte eventuell, glaube ich, schon ein Elternteil bestimmen, wo sie wohnen darf und wo nicht auch wenn sich die beiden das Sorgerecht teilen.

Aber wie auch immer abseits von Spekulationen, die Mutter kann natürlich im Prinzip eigentlich jederzeit versuchen ein alleiniges Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen und falls sie Recht bekommt wäre es ziemlich egal, was der Vater mal unterschrieben hat.
 
 
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Sivar
Alt 12.11.2007, 07:08   #6
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Moment mal... wenn sie bei ihrer Mutter lebt, und der Vater weit weg ist, dann hat die Mutter ja offensichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Mädel. Mit anderen Worten: WENN ÜBERHAUPT, könnte sie gegen den Willen des Vaters ausziehen, bräuchte aber auf jeden Fall das Einverständnis der Mutter.

Ich glaube allerdings, dass sich jeder in seiner Pubertät zuhause mal ne gewisse Zeitlang unverstanden gefühlt hat (Fanta sagts ja schon), aber dass die meisten sich damit abfinden oder mit den (eigenen) Problemen auseinandersetzen, weil sie keine schnelle Lösung wie zB nen einige Jahre älteren Freund haben, zu dem sie ziehen können. Ich kann ja verstehen dass du sie unterstützen möchtest, wenn sie sich ständig über ihre Mutter und deren Lebensgefährten beklagt, aber du unterstützt sie da mE in ne falsche Richtung. Statt Probleme zu lösen, versucht ihr, ihnen aus dem Weg zu gehen.

Btw... wer soll das Leben deiner Freundin eigentlich finanzieren? Du? Wer zuhause nicht auf irgendeine Weise misshandelt wird, hat meist (zurecht) ganz schlechte Karten, wenn es um staatliche Unterstützung oder die Auszahlung des Kindergeldes geht.
 
 
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Jumpy
Alt 12.11.2007, 09:15   #7
Standard

Mir stellt sich einfach nur die Frage, was sagt der Vater dazu und habe die leiblichen Eltern mit diesem "Problem" ? Ich denke, wenn deine Freundin zum Vater ziehen möchte und Alle damit einverstanden sind, dürfte es überhaupt keine Hindernisse geben. Wenn die Mutter dagegen ist und der Vater einverstanden ist, wird es zwar Rangeleien bezüglich des Aufenthaltsortes geben können, die letztendliche Instanz zur Entscheidungsfindung wird wohl das Gericht sein müssen. Allerdings wird man auch mit 15/16 (Jahren) vom Familiengericht gehört und der Wunsch des/der Betroffenen wird auch in den meisten Fällen entsprochen.

Ich glaube allerdings, dass sich jeder in seiner Pubertät zuhause mal ne gewisse Zeitlang unverstanden gefühlt hat
Das sollte trotzdem Beachtung finden !
 
 
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asdf
Alt 12.11.2007, 17:15   #8
Standard

Zitat von Sivar
Moment mal... wenn sie bei ihrer Mutter lebt, und der Vater weit weg ist, dann hat die Mutter ja offensichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Mädel.
Klingt natürlich logisch. Aber so richtig kenn ich mich mit den möglichen Regelungen da halt doch nich aus, deshalb hab ich mich diesbezüglich mit konkreten Aussagen mal zurückgehalten.
Zitat von Jumpy
Mir stellt sich einfach nur die Frage, was sagt der Vater dazu und habe die leiblichen Eltern mit diesem "Problem" ? Ich denke, wenn deine Freundin zum Vater ziehen möchte und Alle damit einverstanden sind, dürfte es überhaupt keine Hindernisse geben. Wenn die Mutter dagegen ist...
Also das Ende des ersten Satzes versteh ich nichso ganz. ;x
Aber die will doch zu ihrem Freund ziehen und eben nicht zu ihrem Vater, weil der "weit weg" wohnt.
 
 
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Felicitas
Alt 12.11.2007, 17:18   #9
Standard

ultimativer tip: geht zum jugendamt und lasst euch beraten und genau erklären was, wie, wann, unter welchem umständen (nicht) funktioniert.
 
 
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