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Erbverweigerungsrecht

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larzerus
Alt 04.01.2007, 20:01   #1
Standard Erbverweigerungsrecht

meine oma ist verstorben und hatte eine sterbeversicherung die die beerdingskosten komplett abgedeckt hat.

ich bin der enkel der sich um alles gekümmert hat und eigentlich auch noch ein rest des sterbegeldes überbehalten hat, ca.500euro. ich wollte dieses geld für einen grabstein nutzen aber es tauchten probleme auf mit denen ich nicht gerechnet habe.

sie hat ein haufen schulden hinterlassen. sie hat 3 kinder die sich leider um nichts kümmern, noch nichtmal einer von ihnen wollte sich um die beerdigung kümmern. deshalb hatte ich mich dazu bereit erklärt weil alle 3 angst hatten auf den kosten sitzenzubleiben. meine fragen wären:

1. fällt die sterbeversicherung zur erbschaft und
2. ist das erbverweigern kostenpflichtig(die grösste sorge der 3töchter)

dank an die die antworten


bitte diesen thread lesen und in zukunft ein paar absätze, punkte und kommata benutzen. danke

Geändert von Felicitas (04.01.2007 um 20:10 Uhr).
 
 
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MiKe
Alt 04.01.2007, 20:30   #2
Standard

wann habt ihr das erbe zur kenntnis genommen? die frist zur ausschlagung eines erbes beträgt nämlich 6 wochen - nach ablauf der frist gilt das erbe von den rechtmäßigen erben als angenommen!

es fallen übrigens tatsächlich kosten an, siehe hier (bezogen auf hier, hier Abs. 3 und hier)! je nach dem, wo du die erbausschlagung einreichst, musst du auch noch die umsatzsteuer blechen...

ziemlich viele paragraphen und texte - der notar sollte dir aber eigentlich ne genaue auflistung erstellen können!

Geändert von MiKe (04.01.2007 um 20:35 Uhr).
 
 
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larzerus
Alt 04.01.2007, 20:59   #3
Standard

sie hatte kein testament und es gab auch nichts was sie hinterlassen hat, was von wert war.

es geht darum, dass keiner sich ihrer schulden annehmen möchte und das soll man nur können wenn man das erbe verneint oder?


bitte diesen thread lesen und in zukunft ein paar absätze, punkte und kommata benutzen. danke
 
 
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