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Erbschaft

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schnuckiwutz
Alt 24.02.2002, 21:32   #1
Beitrag Erbschaft

Hallo, habe mal eine Frage die jetzt nichts mit Computern zu tun hat.

Wenn einer der beiden Ehepartner etwas erbt, steht das Geld dann veidem zu oder lediglich der Person die es geerbt hat? Im Falle einer Scheidung oder so? Es wurde keine Gütertrennung vereinbart!
 
 
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soliton
Alt 25.02.2002, 13:48   #2
Beitrag

Adam und Eva heiraten ohne besondere ehevertragliche Regelungen. Also keine Gütertrennung, sondern Zugewinngemeinschaft.

Beispiel ohne Erbe:
Beide fangen finanziell mit 0 an. Adam spart im Laufe der Zeit 20.000 € an. Die Ehe geht in die Brüche.

Eva jetzt 0 € - vorher 0 € = 0 € Zugewinn.
Adam jetzt 20.000 € - vorher 0 € = 20.000 € Zugewinn.
20.000 € ./. 2 = 10.000 €
Adam muss Eva(im 'Normalfall') bei der Scheidung 10.000 € abdrücken.

Beispiel mit Erbe:
Situation wie oben, allerdings erbt Adam von seinem Vater 50.000 €. Dieses Erbe wird zu seinem Anfangsvermögen hinzugezählt.

Eva jetzt 0 € - vorher 0 € = 0 € Zugewinn.
Adam jetzt 70.000 € - vorher 50.000 € = 20.000 € Zugewinn.
20.000 € ./. 2 = 10.000 €
Eva bekommt 10.000 €.

Noch Fragen?
 
 
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schnuckiwutz
Alt 25.02.2002, 17:49   #3
Beitrag

Jab, habe noch ne Frage. Adam erbt allerdings nicht von einem anderen Familienmitglied oder Verwanden, sondern von lediglich einer bekannten. Ehemalige Nachbarin. Gilt dies nun als zugewinn oder nicht?
 
 
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sandman
Alt 25.02.2002, 18:48   #4
Beitrag

Ja, das gliedert sich genauso ein, ist also auch als Zugewinn zu werten.
 
 
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soliton
Alt 26.02.2002, 09:49   #5
Beitrag

sandmann, das ist aber nun sehr verwirrend.

"Ja, das gliedert sich genauso ein" heißt doch, es verhält sich genauso wie im Beispiel oben. Während "ist also auch als Zugewinn zu werten" genau das Gegenteil bedeutet!

schnuckiwutz, es ist vollkommen egal, von wem Adam erbt oder eine Schenkung erhält. Dieses Geld zählt auf jedem Fall zum Anfangsvermögen dazu.

Wenn er es ausgibt, zählt es logischerweise beim Endvermögen nicht mehr mit. Macht er Zinsen damit, muss er dann von diesen Eva die Hälfte abgeben.
 
 
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sandman
Alt 26.02.2002, 11:07   #6
Beitrag

Erbschaften und Schenkungen werden nach § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, obwohl sie erst während der Ehe erworben wurden.

Soweit die Erbschaft bzw. die Schenkung bei Beendigung der Ehe noch vorhanden ist, wird ihr Wert auch beim Endvermögen berücksichtigt. Insofern wird eine Erbschaft oder Schenkung also dem Anfangs- und dem Endvermögen hinzugerechnet. Dem Anfangsvermögen wird die Erbschaft bzw. Schenkung mit dem Wert hinzugerechnet, der zum Zeitpunkt des Vermögenserwerbs bestand. Dem Endvermögen wird die Erbschaft/Schenkung mit dem Wert hinzugerechnet, der bei Beendigung der Ehe vorliegt.

Beispiel: Die Ehefrau hatte keinerlei Anfangsvermögen. Während der Ehe erbt sie ein Grundstück, das damals 300.000,- DM wert war.

Nun lässt sie sich scheiden.

Sie besitzt immer noch das Grundstück, das mittlerweile 500.000,- DM wert ist, sonst nichts.

Ihr Anfangsvermögen beträgt also 300.000,- DM, ihr Endvermögen 500.000,- DM. Die zwischenzeitliche Wertsteigerung ihres Grundstücks führt bei ihr also zu einem Zugewinn von 200.000,- DM...
 
 
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HiNuN
Alt 27.02.2002, 16:21   #7
Beitrag

</font><blockquote><table width="500"><tr><td><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr size="3" color="#666699"><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von sandman:
Ihr Anfangsvermögen beträgt also 300.000,- DM, ihr Endvermögen 500.000,- DM. Die zwischenzeitliche Wertsteigerung ihres Grundstücks führt bei ihr also zu einem Zugewinn von 200.000,- DM...</font><hr size="3" color="#666699"></td></tr></table></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Das heißt dann also, sie muß 100.000,-DM (also die Hälfte von den 200.000 Zugewinn) abtreten und zwar von den Geld was sie nicht hat? Konkret muß sie also das Grundstück verkaufen, damit sie die 100.000 DM aufbringen kann und hat anschließend kein Grundstück mehr, dafür im günstigsten Fall 400.000 DM ?
 
 
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daRaider
Alt 27.02.2002, 16:27   #8
Beitrag

ja das ist das berühmte "auszahlen". deswegen verkaufen ja auch soviele geschiedene ihre häuser nach der scheidung...
 
 
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schnuckiwutz
Alt 27.02.2002, 18:28   #9
Beitrag

Also, nehmen wir an Adam erbt von jemanden 150000,- und lässt sich dann von Eva scheiden. Bekommt dan Eva jetzt die Hälfte wenn Adam das Geld noch hat, oder nicht?

Normal ist es ja so das, wenn Adam das Geld verdient, beiden jeweils die hälfte davon zusteht, oder nicht? Wäre es dann auch so wenn Adam jetzt erbt? Steht Eva dann auch die hälfte zu?
 
 
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sandman
Alt 27.02.2002, 18:38   #10
Beitrag

Nein, die Erbschaft wird dem Anfangsvermögen von A zugerechnet. Sie bekommt also nicht die Hälfte der 150000,-. Sie hat Anspruch auf die Hälfte der erzielten Zinsen, wenn und soweit vorhanden.
 
 
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schnuckiwutz
Alt 27.02.2002, 19:22   #11
Beitrag

Is doch scheisse!!!!
 
 
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Rons Robert
Alt 28.02.2002, 00:49   #12
Beitrag

hmm ich schätze mal das das einer der gründe sein wird warum hier bei uns so wenig Männer bock auf eine ehe haben . sind z.T breites über 40 :/

[ 28 Februar 2002, 00:51: Beitrag bearbeitet von: Rons Robert ]
 
 
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soliton
Alt 28.02.2002, 08:00   #13
Beitrag

</font><blockquote><table width="500"><tr><td><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr size="3" color="#666699"><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von schnuckiwutz:
Is doch scheisse!!!! </font><hr size="3" color="#666699"></td></tr></table></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Wenn du Eva wärst und DU die 150.000 DM erben würdest und dann 75.000 DM davon an Adam zahlen müsstest - wäre DAS dann etwa okay???
 
 
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soliton
Alt 28.02.2002, 08:04   #14
Beitrag

</font><blockquote><table width="500"><tr><td><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr size="3" color="#666699"><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von Rons Robert:
hmm ich schätze mal das das einer der gründe sein wird warum hier bei uns so wenig Männer bock auf eine ehe haben . sind z.T breites über 40 :/</font><hr size="3" color="#666699"></td></tr></table></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Weil die Männer nichts vom Erbe abtreten müssen, heiraten sie nicht? Hä?

Oder etwa, weil es nur noch geldgeile Weiber gibt?
 
 
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schnuckiwutz
Alt 28.02.2002, 18:47   #15
Beitrag

Es wäre nur fair wenn man dan die hälfte abgeben muss!!! Wenn man sonst alles teilt, warum dann nicht auch ein Erbe?
 
 
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Jason Evil
Alt 28.02.2002, 20:20   #16
Beitrag

wo wir gerade beim Erben sind. Ich warte nun schon seit 6 Monaten auf nen Erbschein und das scheiss Amtsgericht kommt irgendwie nicht hinterher. Hab vor 2 Wochen ne Rechnung bekommen für die Eröffnung des Testaments sowie Erstellung des Erbscheins über 90 Euro bekommen. Aber wenn man mal nach dem Erbschein fragt wird man immer weiter vertröstet. Wie kann ich denen mal Feuer unterm Arsch machen?
 
 
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Dr. Wieselkopp
Alt 28.02.2002, 20:21   #17
Beitrag

Es geht hier nicht darum was fair wäre. Das Gesetz sieht das Ganze eben so vor, wie Sandman es beschrieben hat. Da wird sich nichts drann ändern, auch wenn du es "unfair" findest.
 
 
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soliton
Alt 28.02.2002, 21:01   #18
Beitrag

schnuckiwutz, meine Frage hast du damit noch nicht beantwortet.

Für dich wäre es also okay, wenn du die Hälfte der Erbschaft abtreten müsstest?
 
 
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Rons Robert
Alt 01.03.2002, 01:46   #19
Beitrag

okay zum fair und unfair will ich noch was fragen.

und zwar

wie sieht es eigentlich aus, wenn jetzt aber Eva die Hosen an hat und eine erbschaft etc. gemacht hat.
läuft das auf das gleiche raus oder gilt das beschriebene hier nur für "Adäme"?
 
 
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soliton
Alt 01.03.2002, 06:36   #20
Beitrag

ron, das gilt für adam, eva, kain, abel, alice schwarzer, rita süßmuth - und für schnuckiwutz *g*
 
 
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