Es ist so,
wenn die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt dan wird das komplette Vermögen in gleiche Teile geteilt und an die Hinterbliebenen in der Jeweiligen Anzahl von Teilen verteilt.
Die Anzahl der Teile stehen genau fest. Wenn du mir die genauen Verhältnisse sahst, dann kann ich dir sagen wieviel Teile du bekommst.
Der weitere Werdegang ist also dass du nach diesem ersten Schreiben ein weiteres Schreiben bekommst in dem du vor Gericht geladen wirst. Dort wird dir dann gesagt was du bekommst und ob du die Erbschaft annimmst. Den Rest macht der Erbverwalter, der natürlich am meisten einstreicht

!
Also alles ist ganz einfach. Nur warten bis die Kohle ins Haus kommt. Mehr musst du da nicht tun!