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entfenrungspauschale

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HoTTe83
Alt 19.08.2003, 22:22   #1
Standard entfenrungspauschale

hi

bekommt man das geld eigentlich abr auf die kralle? oder kann mand as geld nur von den steuern absetzen?

beispiel:

kollege hat nen hiwneg zur arbeit von 25km. in der ausbildung.

bekomtm er dann geld vom staat? und wie wird das ausgezahlt?
 
 
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Krashok
Alt 19.08.2003, 22:27   #2
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ja guck doch mal bei google ...
 
 
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HoTTe83
Alt 19.08.2003, 22:43   #3
Standard

da hab ich nix gefunden, wie es bei auszubilenen geregelt ist..

und meistens gelten die "normalen" angabe ja nicht für azubis


achso... vergessen.


gibts eigentlich wirklich ne verpflegungsbeihilfe... für arbeiter, die länger als 8 stunden von zu hause weg bleiben? hab gehört, das man 6???!!! € dafür bekommt?
 
 
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semmela
Alt 20.08.2003, 11:44   #4
Standard

ich hatte jeden tag einen 18km langen weg zur arbeit und wenn der arbeitgeber von sicht aus keine fahrtkosten erstattet kriegste eigentlich nichts dazu. also bei so kurzen entfernungen mein ich. und wenn sie zu groß werden, dann bieten sie dir denk ich mal ein zimmer an oder so
 
 
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moechen
Alt 20.08.2003, 12:29   #5
Standard

ich krieg son bahn/bus ticket angeboten ... hab nen ziemlich langen Arbeitsweg. Wegen der Entfernung gibts doch im moment auch noch überlegungen, da war doch im gespräch, dass wenn man mit dem Auto fährt, es nur wiederbekommen kann, wenn man einen längern arbeitsweg von 21km hat.
bus und bahn fahrer sollen das wohl immernoch ganz wiederbekommen.
aber irgendwie wurd das ganze wieder dementiert.

bar auf die kralle wirste das bestimmt nich kriegen O_o wird doch meistens nur überwiesen!?!
und du musst bescheinungen haben, dass es ein so und so langer Weg ist u. Die Kassenzettel vom tanken aufbewahren (weiss nich ob die nützlich sind )
u. dann muss man ne Steuererklärung machen lassen und das dadrin auffühen ... so kenn ich das nur ... verbessert mich
 
 
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radlaw
Alt 10.09.2003, 15:16   #6
Standard

wie das mit der entfernungspauschale momentan aussieht weiß ich nicht.
der staat überlegt ja, die zu kürzen um kosten zu sparen.
normalerweise müsste der arbeitgeber zahlen, und der kann das dann wiederum beim finanzamt geltend machen.

und ja: bei der verpflegungspauschale stehen dir eigentlich 6 € ab 8 stunden zu, ab 14, glaube ich 10€ und ab 24h 24 €.

so ist es jedenfalls bei mir geregelt.
schreibe meiner firma ne rechnung und bekomme dann die pauschalen von denen ausgezahlt
 
 
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blackmesa
Alt 10.09.2003, 15:21   #7
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Die Summe wird von deinem zu versteuerndem Einkommen abgezogen, du hast damit dann einen kleinen Steuervorteil.

Nein, du bekommst nichs vom Staat ausgezahlt.
 
 
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