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eintrag ins führungszeugniss?

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omega3
Alt 16.06.2004, 23:29   #1
Standard eintrag ins führungszeugniss?

sorry der eintrag sollte zum debitel-thread
--

hi!

man ist das ein müll! kann seit letzer woche echt nimmer klar denken, das nervt!

wie war das jetzt mit nem eintrag ins so ein polizeiliches führungzeugniss oder sonstigen
verzeichnissen?

wenn ich zur kripo gehe und es zugebe, das ichs gemacht habe aber nicht wußte das es was kostet, kann mit der staatsanwalt evtl. bestrafen? aber doch nicht wegen betrug oder? wollte ja niemanden betrügen.

ich kanns mir nicht leisten das in so nem zeugniss etwas von betrug steht?


oder falls ich es zugebe und z.b. 400€ strafe bekomme und zahle, wird dann etwas eingetragen wenn das ermittlungsverfahren eingestellt werden würde?
heißt einstellen der verfahrens kein eintrag?

wenn ich nichts sage kann ich ja nicht bestraft werden.
schwierig, will die 120 DM zahlen und meine ruhe!

grüße
omega3

sorry wegen tippfehler, bin müde.
 
 
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Harald
Alt 17.06.2004, 00:32   #2
Standard

LOL ... wegen 120 DM nen Eintrag? Und dann noch wahrscheinlich Jugendstrafrecht und erste Mal Kontakt mit dem Gesetz?

Bislang hat keiner sowas bekommen
 
 
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MOR
Alt 17.06.2004, 01:17   #3
Standard

wenn du zum tatzeitpunkt noch unter 18 gewesen bist dann wird mit 99 % sicherheit nix ins zeugniss eingetragen, falls du älter gewesen bist kP

Greetz MOR
 
 
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omega3
Alt 17.06.2004, 07:21   #4
Standard

hi,

ich war noch 17 bei der debitel sache damals!
das macht etwas hoffnung

thx
cu omega3
 
 
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No Control
Alt 17.06.2004, 08:46   #5
Standard

Ich bin mir sicher, dass Du dafür keinen Eintrag bekommst.

Den bekommt man erst ab ner längeren Gefängnis- oder Bewährungsstrafe so viel ich weiß.

Viel Glück
 
 
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vase2k
Alt 17.06.2004, 10:07   #6
Standard

ich bin damals wegen cross telecom verurteilt worden (160dm an gemeinnützige einrichtung) .. und habe keinen eintrag im zeugnis ..
 
 
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DasTobbi
Alt 17.06.2004, 11:14   #7
Standard

Wurde damals wegen ner 0130er Nummer von IBM verurteilt, und das waren angeblich 3500,- Euro Schaden, weil das Dingen in die Schweiz gerouted wurde, und ich habe keinen Eintrag bekommen. Musste "nur" den Schaden begleichen...
 
 
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-V-
Alt 17.06.2004, 16:33   #8
Standard

oder falls ich es zugebe und z.b. 400€ strafe bekomme und zahle, wird dann etwas eingetragen wenn das ermittlungsverfahren eingestellt werden würde?
Ich glaube nicht das du einen Eintrag bekommst. Bin vor kurzem auch zu 400€ verknackt worden und der Richter sagte das würde keinen Eintrag ins Führungszeugnis geben.

Bei mir war es allerdings wegen nem Verkehrsdelikt, ich weis nicht ob das beim faken anders gehandhabt wird.
 
 
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subi
Alt 18.06.2004, 23:44   #9
Standard

Genau ab 90 Tagessätzen bekommst du einen eintrag ins Zeugniss
 
 
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corum
Alt 23.06.2004, 22:08   #10
Standard

macht dir keinen Stress..du hast niemanden umgebracht.
Entweder velaueft alles oder Geldstrafe und gut ist.

Das ist knapp ueber Verkehrsdelikt.
 
 
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Krashok
Alt 23.06.2004, 22:19   #11
Standard

Original geschrieben von Subi
Genau ab 90 Tagessätzen bekommst du einen eintrag ins Zeugniss
ne du ab 60 !
 
 
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amidalax
Alt 23.06.2004, 22:42   #12
Standard

Beide falsch

Bis einschließlich 90 Tagessätzen (TS) kann man sich (umgangssprachlich) als "nicht vorbestraft" bezeichnen. Es gibt keinen Eintrag im Führungszeugnis, allerdings wird man im Bundeszentralregister gespeichert. Vor Gericht muss man Tagessätze, die man in den letzten 5 Jahren aufgebrummt bekommen hat, angeben. Im juristischen Sinne ist man also doch vorbestraft. Aber wie gesagt: Das muss man sonst nicht angeben!
Für Genaueres: http://www.123recht.net/article.asp?a=2693

Merke: Niemals andere korrigieren, wenn man sich nicht 100%ig sicher ist

 
 
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Harald
Alt 23.06.2004, 22:56   #13
Standard

Wieviel hat Daniel K. bekommen?
 
 
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subi
Alt 24.06.2004, 00:58   #14
Standard

da steht es doch, bis einschliesslich 90 wird nix eingetragen
ab 90 schon
also informiere dich genauer, oder liess doch nach

und wie kommt man auf 60

AB 90 TAGESSÄTZE wird man Vorbestraft und dies kommt ins Führungzeugniss
 
 
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Herzele
Alt 24.06.2004, 08:40   #15
Standard

Original geschrieben von Subi
da steht es doch, bis einschliesslich 90 wird nix eingetragen
ab 90 schon
also informiere dich genauer, oder liess doch nach

und wie kommt man auf 60

AB 90 TAGESSÄTZE wird man Vorbestraft und dies kommt ins Führungzeugniss

[0;91] Kein Eintrag
[91;...[ Eintrag ins Führungszeugnis

Du versteh?
 
 
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subi
Alt 26.06.2004, 23:49   #16
Standard

ja Mensch hab mich verschrieben
ab 91
 
 
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